Michael Wäschenbach
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Zu später Sitzungsstunde rufen wir noch einmal das sehr wichtige Thema „Kinderschutz“ auf, über das wir hier in den letzten Monaten unter verschiedenen Schwerpunkten gesprochen haben. Ich will an die Plenarsitzung vom 18. Dezember anknüpfen, in der Sie, Frau Ministerin Binz, im Zuge der Haushaltsdebatte erklärten: „Lassen Sie uns doch weiter gemeinsam an diesem Weg arbeiten, damit wir die bestmögliche Unterstützungsstruktur für betroffene Kinder und ihre Familien haben, und daraus keinen politischen Streit machen.“ Es ging damals um das Childhood-Haus. Liebe Kolleginnen und Kollegen, diesen politischen Streit wollen wir gar nicht. Wir erkennen auch ausdrücklich die Erfolge und Maßnahmen zum Kinderschutz in Rheinland-Pfalz an, aber es ist für uns und die Missbrauchsopfer nicht ausreichend. Deshalb wollen wir einige Antworten und Ergebnisse unserer Großen Anfrage in den Blick nehmen und neue Aspekte außer dem Childhood-Haus aufzeigen, die unser gemeinsames entschlossenes Handeln erfordern. Erstens, seit Einführung des neuen Kitagesetzes ab 1. Juli 2021 gab es in drei Jahren bis zum Anfragezeitpunkt 45 Meldungen über sexualisierte Gewalt aus den 2.800 Kindertagesstätten. Allerdings hatten 650 Kindertagesstätten nachweislich noch kein verpflichtendes Schutzkonzept. Das wird aber benötigt, um aufmerksam zu sein. Zweitens, an Schulen gab es in den letzten fünf Jahren 19 gemeldete Fälle von sexualisierter Gewalt an schutzbefohlenen Schülerinnen und Schülern. Es gab neun Suspendierungen und eine Versetzung an eine andere Schule. Drittens, an Universitäten und Hochschulen gibt es nur freiwillige Schutzkonzepte. Auch dort gibt es Übergriffe und sexuelle Belästigungen und entsprechende Beschwerden. Sollten die Universitäten ihren Selbstverpflichtunge n nicht nachkommen und umfassenden Schutz sicherstellen können, wäre eine Änderung des Hochschulgesetzes aus unserer Sicht angebracht. Viertens, in der Kinder- und Jugendhilfe gab es folgende Fallzahlen: Von 2 019 bis 2023 gab es 267 Fälle, die gemeldet wurden. Das ist eindeutig zu viel. Fünftens, es gab folgende Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern: im Zeitraum von 2019 bis 2023 3.755. In diesem Zeitraum gab es 2.528 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Jugendlichen. Wir stellen fest, auch hier steigen die Zahlen, wie bei den Kindern, stetig an. Siebtens, in der Antwort zu Frage 18 verneint die Landesregierung eine Initiative zur Abschaffung der Verjährungsfrist bei schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern. Das halten wir für falsch. Der Opferschutz wird hier nicht ausreichend berücksichtigt. Kindesmissbrauch darf nicht verjähren. (Beifall der CDU sowie der Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Achtens, in der Antwort zu Frage 34 sagt die Landesregierung, dass das Dialogbild zur Sensibilisierung und Einordnung von Verletzungen an Kindern bekannt sei. Wir fordern, dass dieses Dialogbild allen Einrichtungen, die mit Kindern arbeiten, seitens der Landesregierung proaktiv zur Verfügung gestellt wird. Dies ist ein überschaubarer Druck- und Portoaufwand, der im Sinne des Kinderschutzes eine kleine Investition darstellt. Neuntens, in der Antwort zu Frage 24 wird die gute Arbeit der 41 Jugendämter und der 17 Kinderschutzdienste beschrieben. Wir regen hier eine Verbesserung wie in Thüringen an. Wir fordern eine Art Stabsstelle, die die unterschiedlichen Träger der 17 Kinderschutzdienste besser und zentral bündelt. Zehntens, zu den Schutzkonzepten an Schulen: Hier hat erfreulicherweise die Landesregierung Wort gehalten und auf unsere Initiative hin im Gesetzund Verordnungsblatt vom 10. Dezember 2024 die Landesverordnung zur Änderung von Schulordnungen veröffentlicht. Bis zum 1. August 2028 müssen alle Schulen ein Schulkonzept vorweisen. Wir müssen aber darüber hinaus Anreize setzen, auch an den Orten Schutzkonzepte zu schaffen, an denen es bislang keine gibt, nämlich in der offenen Jugendarbeit oder in der stationären Kinder- und Jugendhilfe. Elftens, bei den Vereinen, die auch mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, gibt es keine Zahlen. Der Landessportbund Rheinland-Pfalz ist jedoch vorbildlich vorausgegangen, entwickelt mit den Vereinen Schutzkonzepte und stellt entsprechende Handreichungen zur Verfügung. In der Fläche brauchen wir aber mehr Unterstützung für die Ehrenamtlichen bei der Umsetzung. Gleichzeitig müssen wir aber auch vermeiden, dass kein Generalverdacht bei den entsprechenden verantwortlichen Übungsleitern suggeriert wird. (Beifall der CDU) Nun komme ich noch zu einem Hauptpunkt unserer heutigen Forderungen. Wir müssen die Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden stärken. Unsere Ermittlungsbehörden arbeiten täglich mit Hochdruck daran, andauernde Missbrauchstaten zu beenden und die Täter schnell und konsequent zu ermitteln. Die Ermittlerinnen und Ermittler sind täglich mit den Abgründen dieser Taten und dem unermesslichen Leid der Opfer befasst und setzen ihre ganze Kraft dafür ein, Täter zu überführen und unsere Kinder und Jugendlichen vor diesen furchtbaren Verbrechen zu schützen. Bei dieser Tätigkeit setzen sie sich extremen physischen wie psychischen Belastungen aus. Diesen hohen Belastungen sollten wir mit einer monatlichen Erschwerniszulage Rechnung tragen. Leider verneint die Landesregierung dies in der Beantwortung der Frage 10. Das ist schade. Das sollten wir noch einmal überdenken. Auch die Handlungsempfehlungen aus dem Pakt gegen sexualisierte Gewalt sprechen sich für eine Stärkung der Strafverfolgung aus. Ich zitiere von Seite 111: „Angesichts der Masse an Fällen stoßen Meldestellen und Strafverfolgung[sbehörden] an ihre Grenzen. Die Zusammenarbeit der Polizeibehörden auf Landes- und Bundesebene sowie von zuständigen Stellen im Ausland bei der Ermittlung und Verfolgung von Tätern und Täterinnen ist zwar eingespielt. Aufgrund mangelnder Ressourcen ist jedoch die Kapazität zur Bearbeitung und Ermittlung beschränkt, sodass nicht alle Fälle verfolgt werden können.“ Weiter: „Behörden, (z. B. Landeskriminalämter […]) und Institutionen, die im Arbeitsfeld tätig sind, setzen nach und nach technische Systeme und Tools zur Erkennung oder Auswertung ein. Die Möglichkeit besteht jedoch nicht umfassend und flächendeckend“, so die Fachkommission. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Ein weiteres sehr wichtiges Instrument ist unseres Erachtens die Datenspeicherung. Die Täter dürfen sich nirgendwo sicher fühlen. Wir brauchen daher eine Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen bei den Anbietern, um Täter zu identifizieren und Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt zu schützen. (Beifall der CDU) Zehntausende von Verdachtsfällen konnten nicht weiterverfolgt werden. Im Bereich der Überarbeitung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes begrüßen wir die Umsetzung unserer Forderungen in Sachen elektronische Fußfessel. Da gab es zunächst Unstimmigkeiten zwischen Innen- und Justizminister. (Abg. Nina Klinkel, SPD: Das stimmt nicht!) Wir fordern aber darüber hinausgehend, dass diese Fußfessel bei Kindesmissbrauch auch unter Zwang erfolgen kann. Sehr geehrte Damen und Herren, ich komme nun zum Schluss. Bitte errichten Sie den Landesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch, wie das beim Bund schon erfolgt ist. Das haben auch die Experten in den Handlungsempfehlungen vorgeschlagen. Diese Empfehlungen erneuern wir und schließen uns ihnen ausdrücklich an. Ich stelle abschließend fest, neben den umfangreichen Handlungsempfehlungen ist die Beantwortung unserer Großen Anfrage vom letzten Jahr ein wichtiger Leitfaden mit einer guten Datengrundlage für die tägliche Arbeit zum Schutz unserer Kinder. (Glocke der Präsidentin) Wir danken als CDU-Fraktion allen Akteuren, die sich Tag und Tag für das Kindeswohl in unserer Gesellschaft einsetzen. Es ist eine Daueraufgabe. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
