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Ralf Schönborn

AfD 30.01.2025 Sitzungen 18/81

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Überführung des Wolfs in das rheinland-pfälzische Jagdrecht ist längst überfällig, kann aber auch nur ein Beitrag zur Lösung rund um das Raubtierproblem sein. Was wir benötigen, ist ein in der Summe effizientes Bestandsmanagement, um der Bedrohungslage endlich im Sinne der Weidetierhalter Herr zu werden. Dass das bei entsprechendem politischem Willen funktioniert, machen Europa, Schweden und Finnland vor. Nun scheint sich die Ausgangslage für alle EU-Staaten für ein wirksames Durchgreifen schlagartig zu bessern. In der Debatte wurde es bereits angesprochen. Im Dezember hat der Europarat zugestimmt, den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzustufen. Das ist eine Forderung, die meine AfD-Fraktion immer wieder auf verschiedensten Ebenen, auch hier im Landtag, anbrachte. Meine Damen und Herren, zunehmend deutlicher wird, dass die Ansätze des Wolfsmanagements des grünen Umweltministeriums von vorgestern sind und dringend aktualisiert werden müssen. Der eigentlich zumindest bundesweit schon erreichte günstige Erhaltungszustand sollte als solcher anerkannt werden, und es sollte eingesehen werden, dass sogenannter Herdenschutz allein keine zufriedenstellende Lösung für die Weidetierhaltung darstellt. Nach rund 20 Jahren Wiederansiedlung des Wolfs in Deutschland müssen wir uns so ehrlich machen und feststellen, dass die Zahl der von Wölfen gerissenen Weidetiere kontinuierlich zugenommen hat, und das ungeachtet der permanenten Ausweitung von Herdenschutzmaßnahmen wie dem Aufstellen von Herdenschutzzäunen und dem Einsatz von Herdenschutzhunden. Die hohen Kosten diesbezüglich habe ich bei der Verlustrechnung noch gar nicht miteinbezogen. Meine Damen und Herren, vor einigen Monaten habe ich an diesem Pult erläutert, dass die Hürden für die Entnahme sogenannter schadstiftender Wölfe eindeutig zu hoch sind. Das ist eine Aussage, mit der ich leider recht behalten sollte; denn wie Sie wissen, hat der Fall des Wolfs GW1896m in der Zwischenzeit für großes Aufsehen gesorgt. Die vorläufige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz gegen die Entnahme ist zum einen deswegen brisant, da sie unter anderem damit begründet wurde, dass der Wolf bei Rissereignissen zweimal Schutzzäune von 1,20 m Höhe überspringen müsste. Diese vorherrschenden Kriterien für eine Entnahme müssen besser heute als morgen vereinfacht und nach unten gestuft werden, meine Damen und Herren. Zum anderen stellte das Gericht erhebliche Mängel des Antrags der Ausnahmegenehmigung zur Entnahme der zuständigen SGD fest, und das, obwohl Staatssekretär Manz zuvor im Umweltausschuss verdeutlicht hatte, wie wichtig es sei, dass das Ganze rechtssicher ausgestaltet werden müsse. Meine Damen und Herren, diese peinliche Schlappe vor Gericht und die missratene Entnahme im Gesamten sind ein Desaster für die Weidetierhalter und die Glaubwürdigkeit der Ampel. (Heiterkeit des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Als Gipfel des Ganzen stellt sich dann noch heraus, dass eben jener Wolf im gleichen Zeitraum erneut drei Schafe auf der Weide tötete. Hier frage ich die Landesregierung direkt: Wie mögen sich die Tierhalter gefühlt haben? – Alleingelassen, tieftraurig wie viele andere, denen der Wolf ihre Tiere auf bestialische Art und Weise gerissen hat. Meine Damen und Herren, wir sehen, nicht einmal in einem eigentlich unstrittigen Einzelfall entfalten die Vorgaben des Umweltministeriums eine Wirkung. Man kann es nicht anders sagen, die grün dominierte Wolfspolitik ist gescheitert. Wir haben uns nach wie vor die Frage zu stellen, ob nicht einige Entnahmen letztendlich das insgesamt verhältnismäßigere Mittel gegenüber erheblichen finanziellen Aufwendungen für Schutzvorrichtungen darstellen. Es kann doch nicht sein, dass die Rechte eines Wolfs, bei dem im Prinzip alle Kriterien für einen Abschuss erfüllt sind, derart hoch gehängt werden, dass Nutztierhalter quasi in Geiselhaft genommen werden und eine Vielzahl an Weidetieren auf dem Altar grüner Ideologie geopfert wird. Meine Damen und Herren, die Landesregierung darf die für die Kulturlandschaft und das Tierwohl notwendige Weidetierhaltung nicht weiter gefährden. Deswegen setzen wir uns von der AfD-Fraktion schon seit Langem für ein konsequentes, aktives Wolfsmanagement und damit verbunden eine Bestandsregulierung ein. Den Wolf ins Jagdgesetz aufzunehmen, wie im CDU-Antrag gefordert, ist in dem Kontext ebenfalls eine logische Schlussfolgerung, von der man aber gleichzeitig keine großen Sprünge erwarten kann. Dennoch würde durch diesen einfachen Akt aufgezeigt, dass sich der Ton für den Wolf in Rheinland-Pfalz verschärft. Wir werden dem Antrag der CDU zustimmen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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