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Carl-Bernhard von Heusinger

GRÜNE 30.01.2025 Sitzungen 18/81

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir müssen über eine bürgerfreundliche, über eine schnelle, über eine flexible Verwaltung sprechen. Da gebe ich Ihnen vollkommen recht, liebe CDU-Fraktion; denn – das wissen wir alle, wir haben es gestern gehört – zu viel Bürokratie kann lähmen, zu starre Regelwerke können Innovation bremsen. Manchmal fehlt es auch an der nötigen Flexibilität, um zu schnellen, vernünftigen Entscheidungen zu kommen. Eines möchte ich allerdings vorwegschicken. Die Beamtinnen und Beamten in Rheinland-Pfalz machen ihre Arbeit bereits hervorragend. Die allermeisten handeln pragmatisch, finden Lösungen und setzen Ermessensspielräume so sinnvoll um, wie das im Rahmen der Gesetze ist, aber wie sich die Bürgerinnen und Bürger das auch wünschen. Es wäre unfair, so zu tun, als würde eine Reform hier bei null anfangen. Ihr Antrag, liebe CDU, betont, dass die Notwendigkeit eines neuen Mindsets für die Verwaltung erforderlich ist. Ich bin ein bisschen anderer Meinung als der liebe Kollege. Zu sagen, man braucht ein neues Mindset, da finde ich es einen guten Ansatz zu sagen, wir brauchen ein Umdenken, auch in der Ausbildung und in der Herangehensweise an einen Fall, um nicht zu schauen, wo das Ende eines Ermessensspielraums ist und wo sich die Beamtin oder der Beamte möglichst sicher bewegen kann, sondern wo er flexibel gestalten kann, ohne Gefahr zu laufen, vielleicht seine Karriere zu gefährden. Es reicht aber nicht, nur am Beamtenrecht herumzuschrauben. Sie schlagen vor, dass Beamtinnen und Beamte für pragmatisches Handeln mit besseren Beurteilungen belohnt werden. Sie wollen sogar Disziplinarmaßnahmen abmildern, wenn jemand lösungsorientiert gehandelt hat. Da wissen Sie wie ich, das birgt auch Risiken; denn das sind ungewisse, unklare Rechtsbegriffe, und wir wissen nicht, was noch pragmatisches Handeln oder was schon Willkür ist. Genau das, unklare Rechtsbegriffe, dürfen wir aber in einem Gesetz nicht schaffen, die dann dazu führen, dass die Beamtinnen und Beamten sich wieder nicht wohlfühlen. Ermessensspielräume sind wichtig, aber sie dürfen nicht dazu führen, dass die Rechtsstaatlichkeit aufgeweicht wird oder Bürgerinnen und Bürger vor Ort unterschiedlich behandelt werden, je nachdem, bei welcher Behörde sie landen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein weiterer Punkt, den wir in diesem Antrag vermissen, ist die Digitalisierung in der Verwaltung, die beim Bürokratieabbau und bei der Frage der Schnelligkeit der Verwaltung immer dazugehört. Eine moderne Verwaltung braucht nicht nur neue Beurteilungskriterien, sondern auch die richtigen digitalen Werkzeuge, um effizienter zu arbeiten. Ein Beispiel dafür kann übrigens die Deutschland-App sein – ein zentraler, einfacher Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen, verfügbar, egal, wo man gerade ist. Alle Leistungen von Bund, Ländern und Kommunen sollen für Bürgerinnen und Bürger ansteuerbar sein, unabhängig von der Plattform der einzelnen Kommunen oder Länder. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir nehmen den Antrag der CDU sehr ernst, aber so, wie er jetzt vorliegt, greift er zu kurz. Deshalb lassen Sie uns in den Ausschüssen darüber beraten und dort gemeinsam weiterdenken. Lassen Sie uns über echte Modernisierung mit digitalen Lösungen, besserer Verwaltungsausbildung und einer sinnvollen Nutzung von Ermessensspielraum diskutieren; denn eines ist klar: Wir alle – darin sind wir uns einig – wollen eine moderne Verwaltung. Das erreichen wir aber nicht mit einer simplen Anpassung von Beurteilungskriterien. Wir brauchen einen Strukturwandel. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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