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Carl-Bernhard von Heusinger

GRÜNE 30.01.2025 Sitzungen 18/81

Vielen Dank, Herr Präsident. – Vorab zwei Worte zu meinem Vorredner. Lieber Kollege Herber, ich weiß nicht, woher Sie nehmen, dass Polizistinnen und Polizisten Angst hätten, sich an die Polizeibeauftragte zu wenden. Das stimmt nicht; denn es gibt diese Eingaben. Ich habe das noch nie gehört. Ich weiß nicht, woher Sie das nehmen. Ich glaube, dieses Vertrauen hat die gesamte Polizei, auch in ihre Führungsmannschaft. Ich denke, das war völlig absurd. Ein Zweites habe ich auch wahrgenommen, und das nehme ich positiv zur Kenntnis. Sie haben davon gesprochen, dass das Amt der Polizeibeauftragten unverzichtbar ist. Ich glaube, da sind wir uns einig hier im Haus. (Abg. Dirk Herber, CDU: So wie es Frau Schleicher-Rothmund lebt!) Ihr Parteivorsitzender im Bund ist anderer Meinung. Ich freue mich, wenn Sie das Ganze nach Berlin tragen. (Abg. Dirk Herber, CDU: Sehr gerne!) Es ist ein weiterer Grund, sich zu überlegen, wen man wählt. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP – Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU) Zunächst möchte ich der Polizeibeauftragten – jetzt wieder zum Bericht zurück –, Ihnen, liebe Frau Schleicher-Rothmund, lieber Hermann-Josef Linn und dem gesamten Team im Namen der Grünen-Landtagsfraktion ganz herzlich danken. Sie machen wichtige Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger, für die Polizei und für uns. Die Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihrem Team ist unkompliziert, sachorientiert und immer einwandfrei. Vielen Dank dafür. Der heute auszusprechende Tätigkeitsbericht der Polizeibeauftragten ist ein besonderer; denn wir blicken zurück auf zehn Jahre erfolgreiche Arbeit der Polizeibeauftragten in Rheinland-Pfalz. Vor zehn Jahren waren wir als Grüne Vorreiter, als wir das Amt der Polizeibeauftragten mitinitiiert haben, in der Überzeugung, dass eine bürgernahe Polizei und ein starkes Vertrauensverhältnis zwischen Polizei und Gesellschaft keine Selbstläufer sind, sondern kontinuierliche Arbeit und verlässliche Strukturen brauchen. Mit Unterstützung der SPD-Fraktion haben wir dies nach langem Hin und Her im Innenausschuss dann auch geschafft, und zwar gegen viel Widerstand. Das wurde schon erwähnt. Darauf sind wir sehr stolz, weil unserem Vorbild zahlreiche andere Länder und auch der Bund gefolgt sind. Heute zeigt sich, es funktioniert. Mittlerweile haben acht Bundesländer nachgezogen und unabhängige Polizeibeauftragte beim Land eingerichtet, zuletzt hat dies Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 beschlossen. Auch die Bundespolizei hat mittlerweile einen Polizeibeauftragten. Rheinland-Pfalz war also der Pionier dieses Modells, ein Modell, das sich, wie man sieht, bundesweit bewährt hat. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Polizeibeauftragte ist eine Brückenbauerin. Sie steht zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Politik und Polizei. Sie hilft, Konflikte zu lösen, Missverständnisse zu klären, Sorgen und Probleme sichtbar zu machen. Was unser Modell in Rheinland-Pfalz besonders macht, es ist – es wurde schon erwähnt – unabhängig. Die Polizeibeauftragte ist beim Landtag angesiedelt und nicht innerhalb der Polizei oder des Innenministeriums. Diese Unabhängigkeit ist essenziell; denn das Vertrauen in eine solche Stelle kann nur hergestellt werden, wenn Transparenz und Vermittlung möglich sind. Seit der Einrichtung des Amts sind die Eingabezahlen kontinuierlich gestiegen. Das zeigt, die Polizeibeauftragte wird wahrgenommen und als vertrauenswürdige Anlaufstelle genutzt. Inhaltlich lassen sich zwei große Gruppen von Eingaben unterscheiden. Bürgerinnen und Bürger wenden sich an die Polizeibeauftragte, wenn sie sich über das Verhalten einzelner Polizeibeamtinnen und -beamten beschweren, die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen anzweifeln oder Auskunft zu bestimmten Verfahren suchen, und Polizeibedienstete selbst nutzen das Amt, um Probleme innerhalb der Organisation anzusprechen, sei es bei beamtenrechtlichen Fragen, dienstlichen Konflikten oder Arbeitsbedingungen. Diese breite Zuständigkeit zeigt, das Amt der Polizeibeauftragten ist keine einseitige Kontrollinstanz, sondern eine unabhängige Vermittlungsstelle, die für alle Beteiligten da ist. Die Polizeibeauftragte veröffentlicht in ihren Tätigkeitsberichten anonymisierte Fallbeispiele, die zeigen, wie durch ihre Vermittlung Lösungen gefunden wurden, Lösungen, die sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Polizei tragfähig sind. Oft sind es Missverständnisse, die zu Konflikten führen, sei es im direkten Bürger- und Polizeikontakt oder innerhalb der Organisation der Polizei selbst. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zehn Jahre sind eine Erfolgsgeschichte, aber auch Anlass, nach vorne zu blicken; denn die Welt verändert sich, und damit verändern sich auch die Herausforderungen. Viele Bürgerinnen und Bürger wissen immer noch nicht, dass sie sich an die Polizeibeauftragte wenden können. Eine stärkere mediale Präsenz könnte helfen, das Amt bekannter zu machen. Viele Menschen wissen zudem nicht, dass sie Eingaben vertraulich machen können. Es wäre deshalb sinnvoll, das als Standardverfahren und nicht erst auf Nachfrage anzubieten. Das alles zeigt aber, die Berichte der Polizeibeauftragten sind nicht nur eine Sammlung von Einzelfällen, sondern gute Hinweise, wo strukturelle Verbesserungen nötig sind, sei es in der Ausbildung, bei internen Prozessen oder im Umgang mit bestimmten gesellschaftlichen Gruppen. Eine Bürgerpolizei ist – das zeigt sich an diesen Berichten – kein abstrakter Begriff. Sie ist gelebte Realität. (Glocke des Präsidenten) Sie braucht offene Kommunikation, klare Fehlerkultur und das Vertrauen der Menschen. Dafür stehen Sie ein, liebe Frau Schleicher-Rothmund. Vielen Dank dafür. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)

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