Daniel Köbler
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute auf Antrag der CDU die Auswirkungen eines Gesetzes, das 2 019 von der CDU/CSU- und der SPD-Bundestagsfraktion in den Deutschen Bundestag eingebracht worden ist, eine Reaktion auf das Verfassungsgerichtsurteil 2018, in dem im Kern gesagt wird, die Grundsteuer, die Bewertung der Immobilien der alten Bundesrepublik Deutschland, der alten Bundesländer von 1964, ist nicht mehr verfassungsgemäß, weil sie zu Ungleichheiten in der Vermögensbewertung führt. Daraufhin haben die Union und die SPD ein Gesetz in den Deutschen Bundestag eingebracht, das im Wesentlichen so auch durch den Bundestag gegangen ist. Ich stehe dazu, wir haben als Grüne damals zugestimmt, die grüne Bundestagsfraktion hat zugestimmt. Warum haben wir das? – Nicht, weil der Gesetzentwurf eins zu eins unserer Programmatik entspricht, sondern weil wir a) gesagt haben, die Besteuerung von Immobilienvermögen muss neu bewertet werden – es ist richtig, was das Bundesverfassungsgericht gesagt hat; das muss auf neue Füße gestellt werden –, und weil wir zudem vor allem b) gesagt haben, wenn die Grundsteuer als die zentrale Einnahmequelle unserer Kommunen wegfällt, dann brennen die kommunalen Haushalte erst recht. Herr Schnieder, es ist nicht redlich, hier auf der einen Seite immer Krokodilstränen aufgrund der kommunalen Finanzen zu vergießen und jetzt hier die Grundsteuer zu zerreden, wo wir 2019 noch gemeinsam der Meinung waren, dass diese Grundsteuer erhalten bleiben muss und verfassungsgemäß auszugestalten ist. Das gehört dann auch dazu, wenn man Verantwortung übernehmen will, dass man zu seiner Verantwortung steht. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP –
