Michael Frisch
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als die Grundsteuerreform im Jahr 2019 beschlossen wurde, schwante vielen Bürgern nichts Gutes. Zwar beteuerte die Politik, dass man im Zuge der Reform keine Steuererhöhungen plane, sondern alles aufkommensneutral umsetzen wolle, aber schon damals war klar, dass es am Ende zumindest für manche doch teurer werden würde. Jetzt haben wir den Schlamassel. Das von Rheinland-Pfalz trotz zahlreicher Warnungen von Experten übernommene Bundesmodell führt – vermutlich unbeabsichtigt, aber im Ergebnis eindeutig – zu einer erheblichen Verschiebung in der Besteuerung. Haus- und Wohnungseigentümer und damit auch Mieter werden erheblich stärker belastet. Besitzer von Gewerbeimmobilien müssen signifikant weniger zahlen. Wie eine Modellrechnung der Stadtverwaltung Trier ergab, kann die Mehrbelastung im Einzelfall dort über 80 % betragen, obwohl man sich strikt an die Zusage der Aufkommensneutralität hält. Inzwischen haben auch die Regierungsfraktionen das Problem erkannt. Anders als bei der Einführung der Steuerreform möchte man sie jetzt von der Öffnungsklausel abhängig machen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will man es den Kommunen ermöglichen, differenzierte Hebesätze für Wohnund Gewerbegrundstücke festzulegen, um damit der beschriebenen Lastenverschiebung entgegenzuwirken. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, greift aber zu kurz. Sowohl bürokratische Umsetzungsprobleme als auch Prozessrisiken aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken wären die Folge. Beides verbliebe letztlich bei den Kommunen. Insbesondere die rechtlichen Risiken bergen erheblichen Sprengstoff. Darauf hat nicht nur der Städtetag hingewiesen, das ist offensichtlich auch den Regierungsfraktionen bewusst. Dreimal weisen sie in der Begründung ihres Gesetzentwurfs nahezu wortgleich darauf hin, bei der Ausübung der Option einer Hebesatzdifferenzierung obliege es den Gemeinden, sich innerhalb verfassungsrechtlicher Grenzen zu bewegen. Aus NRW liegt bereits ein Gutachten vor, das die Verfassungsmäßigkeit einer solchen Regelung bezweifelt. Dabei gäbe es eine andere, eine bessere Lösung für das offenkundige Problem. So hat der Städtetag vorgeschlagen, das Land solle die Steuermesszahlen so anpassen, dass es nicht zu einer pauschalen und unzumutbaren Mehrbelastung von Wohngrundstücken kommt. Das wäre rechtssicher, für die Kommunen leichter umsetzbar und würde für die Bürger am Ende mehr Steuergerechtigkeit bedeuten. Andere Länder haben gezeigt, dass eine solche Änderung machbar ist, sofern der politische Wille dazu besteht. Auch der Rat der Stadt Koblenz hat übrigens mit den Stimmen aller Fraktionen in einem offenen Brief an die Landesregierung appelliert, diesen Weg zu gehen. Wir als „Drei Farben“ schließen uns dem ausdrücklich an. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Drei Gestalten!) Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden selbst geschaffene Probleme wieder einmal nach unten durchgereicht. Die Bundesampel beschließt ein dysfunktionales Gesetz. Die Landesampel verzichtet im Unterschied zu anderen Bundesländern darauf, eine eigene sinnvolle Regelung zu installieren. Dann bessert man über ein Fraktionsgesetz notgedrungen nach, schiebt dabei aber den Kommunen den Schwarzen Peter zu und macht sich selbst einen schlanken Fuß. Das ist inakzeptabel und das Gegenteil eines respektvollen Umgangs mit Städten und Gemeinden. Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir abschließend noch eine persönliche Anmerkung. Artikel 79 der Landesverfassung schreibt das freie Mandat des Abgeordneten fest. Das daraus resultierende Koalitionsrecht umfasst die Befugnis, sich mit anderen Mitgliedern des Landtags zu gemeinsamer parlamentarischer Arbeit zusammenzuschließen. (Abg. Martin Haller, SPD: Das ist nicht zur Sache!) Ein solcher Zusammenschluss kann beantragen, mit besonderen Rechten ausgestattet zu werden. (Abg. Martin Haller, SPD: Wir haben eine Tagesordnung! –
