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Dr. Helmut Martin

CDU 19.12.2024 Sitzungen 18/78

Und die Kommunen nicht finanziert haben!) Wir halten – auch das sage ich noch einmal ausdrücklich – mit diesem Landeshaushalt die Schuldenbremse ein. Diese Schuldenbremse, das ist zwar ein abstrakter Begriff, aber worum geht es denn dabei? – Es geht um einen wesentlichen Kern einer generationengerechten Politik. Es geht eben genau darum, dass wir in der Verantwortung für heute die finanziellen Lasten nicht künftigen Generationen aufbürden. Da gibt es – nicht auf Ebene des Landes primär – eine ganze Reihe von Lasten, die die jüngere Generation wird stemmen müssen, weil wir zum Beispiel ein Rentensystem haben in Deutschland, das in eine demogra fische Schieflage geraten ist. Wir in Rheinland-Pfalz machen aber unsere Hausaufgaben. Wir überlassen der nächsten Generation nicht die Schulden der Bewältigung von Aufgaben von heute. Seit dem Jahr 2016 haben wir 2,8 Milliarden Euro Schulden zurückgezahlt. Das ist eine gute Nachricht dieses Haushalts, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Wir wollen auf den Wachstumspfad zurück. Wenn man mit Unternehmensvertretern und der Wirtschaft spricht, hört man immer wieder eines. Das ist zugegebenermaßen etwas, das man als Liberaler, der per se davon überzeugt ist, dass sich wirtschaftliches Wachstum vor allen Dingen aus der Wirtschaft selbst entwickelt, gern hört. Dann hört man: Schafft uns die Räume, entlastet uns von Bürokratie, gebt uns die Möglichkeit, das zu machen, was wirtschaftlich erfolgreich ist. – Genau das macht diese Landesregierung gemeinsam mit den sie tragenden Fraktionen mit einem großen Bürokratieabbaupaket. Das ist die Brücke zu einem weiteren Bereich, den wir beraten. Das gilt auch für den Bereich der Bauwirtschaft. Wir haben Gesetze auf den Weg gebracht. Wir bringen bürokratische Entlastungen auf den Weg. Auf der anderen Seite ist es die notwendige Förderkulisse für geförderten sozialen Wohnraum für Menschen, für die es erforderlich ist, mit öffentlichen Mitteln den Bereich Wohnen zu unterstützen. Wir verdoppeln in diesem Landeshaushalt die Mittel auf 700 Millionen Euro. Das ist eine gute Nachricht für die Bauwirtschaft und die soziale Gerechtigkeit in diesem Land. Wir bringen zwei Gesetze auf den Weg. Über das Gesetz zu den differenzierten Hebesätzen, zur Möglichkeit für die Kommunen, differenzierte Hebesätze einzuführen, ist schon beraten worden. Ich will ein paar Dinge in das richtige Licht rücken. Keine Kommune muss aufgrund dieses Gesetzes irgendetwas an ihren geplanten Hebesätzen ändern. Wir geben die Verantwortung für die Hebesätze für die Grundsteuer in die Hand derjenigen, die sich aus der Grundsteuer finanzieren, in die Hand der Kommunen. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir in den Kommunen verantwortliche Politiker und Politikerinnen haben, die sich die konkrete Situation im jeweiligen Gebiet anschauen – es hat eine rechtliche Dimension, die muss man an der Stelle klar sehen – und entscheiden, ob es Sinn ergibt und geboten ist, mit einem differenzierten Hebesatz zu arbeiten oder nicht. In der Debatte werden manche Dinge durcheinandergeworfen. Es wird davon gesprochen, die Erhöhung von Hebesätzen im neuen System bedeutet eine Steuererhöhung. Das muss sie nicht bedeuten, weil sich die Bemessungsgrundlage verändert hat. Das heißt, es kann sein, dass man, um die Aufkommensneutralität zu erreichen, einen Hebesatz nach oben oder unten anpassen muss. Das ist das Wesen jedes verfassungskonformen Grundsteuersystems. Die Grundsteuer ist in ihrer bisherigen Ausgestaltung bei der Verfassungsmäßigkeit daran gescheitert, dass die Bemessungsgrundlagen nicht ordnungsgemäß ermittelt wurden. Deswegen muss man sagen, dieser Hebesatz ist eine Komponente in einer Gleichung, in der sich durch das neue Grundsteuersystem eine andere Komponente verändert. Daher werden wir – das will ich an dieser Stelle erwähnen – im nächsten Jahr über das Thema „Nivellierungssätze bei der Grundsteuer“ miteinander sprechen müssen. Die Nivellierungssätze beziehen sich auf Durchschnittssätze. Diese werden sich in einem neuen Grundsteuersystem – wir bekommen deutschlandweit ein neues Grundsteuersystem – zwangsläufig verändern. Genau darüber müssen wir miteinander sprechen, ob es Anpassungsbedarf gibt. Wir haben immer gesagt, wir streben eine Grundsteuerreform an, die für die Kommunen Aufkommensneutralität bedeutet. Aufkommensneutralität heißt, die Kommunen haben ein Grundsteueraufkommen wie vorher. Jedes verfassungskonforme Grundsteuersystem führt dazu, dass sich die Belastung, aus der dieses Steueraufkommen resultiert, verschiebt. Das Grundsteuersystem ist daran gescheitert, dass die Bemessungsgrundlage nicht verfassungsgemäß ermittelt wurde. Wenn ich Sie genauer ermittle, führt das zwangslä ufig zu Verschiebungen. Das hat nichts damit zu tun, dass das Versprechen der Aufkommensneutralität gebrochen wurde, sondern das ist Ausfluss des verfassungsrechtlichen Prinzips der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit, meine sehr verehrten Damen und Herren. Genau diese Besteuerung nach Leistungsfähigkeit wird ein Stück weit stärker dadurch ermöglicht, dass die Kommunen über differenzierte Hebesätze den Verhältnissen vor Ort in Zukunft Rechnung tragen können. Wir halten die kommunale Selbstverwaltung hoch. Wir halten ein differenziertes Vorgehen hoch. Deswegen ist es das klügere System, als dass man durch eine pauschale Veränderung von Messzahlen über das ganze Land Rheinland-Pfalz eine einheitliche Regelung an der Stelle stülpt, an der ein differenziertes Vorgehen nach den kommunalen Verhältnissen gefordert ist, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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