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Pia Schellhammer

GRÜNE 19.12.2024 Sitzungen 18/78

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleg:innen! Obwohl das schon wunderbare Schlussworte waren, möchte ich dennoch auf die drei Einzelpläne, die wir jetzt noch beraten, als haushaltspolitische und kommunalpolitische Sprecherin meiner Fraktion blicken. Ich möchte meine Rede mit einem großen Dank starten, nämlich einem ganz, ganz großen Dankeschön an unsere Steuerverwaltung in Rheinland-Pfalz. Tag für Tag setzen Sie sich wirklich mit großem Engagement und mit großem Fachwissen dafür ein, dass wir in unserem Land Steuergerechtigkeit haben. Vielleicht kommt das nicht immer zum Ausdruck, aber in meinen Augen sind Sie eben keine Bürokrat:innen, die Menschen das Geld aus der Tasche ziehen. Das Gegenteil ist der Fall. Sie sorgen mit Ihrer Arbeit für Gerechtigkeit, und dafür gilt unser ausdrückliches Dankeschön. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Wir befassen uns mit diesem Tagesordnungspunkt auch mit Gesetzen. Deswegen möchte ich kurz für meine Fraktion sagen, dass wir der Änderung des Spielbankgesetzes zustimmen werden. Das ist eine beihilferechtlich notwendige Anpassung, und wir werden dem zustimmen. Wir befassen uns mit diesem Tagesordnungspunkt auch mit einem Antrag, einem Gesetz der Fraktionen zur Anpassung der Grundsteuer, nämlich dass wir einigen Kommunen die Grundsteuer so ermöglichen, dass sie differenzierte Hebesätze erheben. Es wurde schon erwähnt, das hat eine längere Vorgeschichte. Es hat sich nämlich eine Unwucht ergeben, die auf der einen Seite Wohngebäude im Vergleich zu Gewerbegebäuden stärker belastet, aber nur in einigen Kommunen. Das heißt, die Lösung, die immer einmal wieder suggeriert wird, die Messzahlen anzupassen, würde alle Kommunen betreffen und nicht nur die Kommunen, die diese Unwucht haben. Wir haben also beraten, und wir haben Zuschriften aus Kommunen, die diese Unwucht bei sich in den Berechnungen entdeckt haben, und haben gesagt, wir wollen dieser Möglichkeit der differenzierten Hebesätze nähertreten. Uns erreicht natürlich auch Kritik für diesen Vorschlag. Wir nehmen diese Kritik sehr ernst und werden sie in den Beratungen sicherlich miteinander bei diesem Gesetz abwägen, aber den Kommunen diese Option an die Hand zu geben, war in der Abwägung für uns der richtige Weg. Wir werden uns natürlich anschauen, wie es in Nordrhein-Westfalen oder in Schleswig-Holstein ist. Auch diese Länder haben die Bundesregelungen zur Grundsteuer eingeführt und sich entschieden, auf dem Weg diese differenzierten Hebesätze einzuführen. Wir werden uns natürlich anschauen, was diese Bundesländer machen. Das meistdiskutierte Thema, wahrscheinlich auch im Rahmen dieses Tagesordnungspunkts an dieser Stelle, sind die kommunalen Haushalte. Wir sehen auch – ich glaube, das sollte man uns nicht absprechen –, dass die Kommunalpolitik die Herzkammer unserer Demokratie ist und dass es sehr, sehr wichtig ist, dass es vor Ort funktioniert. Deshalb strecken wir uns. 8,5 Milliarden Euro pro Jahr fließen in diesem Haushalt in die Kommunen. Das ist ein Drittel des Landeshaushalts, und das sollte man an dieser Stelle nicht kleinreden. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Wir haben auch erhebliche Mittel über der Bedarfsermittlung an den KFA überführt – 349 Millionen Euro zusätzlich in den KFA. Wir durchbrechen damit die Schallmauer von 4 Milliarden Euro. Ein weiterer Baustein ist, dass wir die Mittel im Bereich Fluchtaufnahme und Integration erheblich gesteigert haben. Ein weiterer Baustein sind 200 Millionen Euro für Förderprogramme – regional, nachhaltig –, mit denen wir gerade Kommunen, die in schwierigen Situationen sind, noch einmal unterstützen. Ich möchte an dieser Stelle, weil ich es selbst in meiner Heimatstadt merke, wenn die Übernahme der kommunalen Altschulden berechnet wird, sagen, dass das Land bei den Kommunalhaushalten von 515 Kommunen in Rheinland-Pfalz kommunale Altschulden übernommen hat. Die Zinslast haben wir nicht mehr in unseren kommunalen Haushalten. Das ist eine wahnsinnige Anstrengung, die wir vollzogen haben. Das darf man nicht unter den Tisch fallen lassen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der SPD) Die CDU verspricht ihre Lösung mit dem Härtefallfonds und 300 Millionen Euro mehr. Wir haben es gehört, und wir haben es gestern in der Debatte gehört. Die Gegenfinanzierung ist das Problem. Das ist ein nicht gedeckter Scheck, mit dem Sie die Kommunen unterstützen wollen. Das ist haushalterisches Harakiri. Sie nutzen Restmittel aus dem Haushalt, und sie sind zweckgebundene Mittel. Ich fand es sehr, sehr interessant in Ihrer Rede, geschätzter Kollege Reichert. Sie sind nämlich nur auf die Kritik zu den Restmitteln eingegangen, nicht auf unsere Kritik zu der globalen Minderausgabe. 600 Millionen Euro globale Minderausgabe ist Ihre Gegenfinanzierung. Was bedeutet das denn? – Die Häuser müssen dann mit dieser Sparauflage wirtschaften. Das heißt, es ist über alle Haushalte hinweg eine weitere Sparauflage. Da widersprechen Sie sich. Sie widersprechen sich einfach, wenn Sie auf der einen Seite möchten, dass das Land mehr investiert, dass der Spaten in den Boden kommt, und auf der anderen Seite das Geld mit einer globalen Minderausgabe absaugen. Das zeigt nur, dass Sie wirklich haushalterisches Harakiri betreiben. Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Das ist auch gegenüber den Kommunen nicht fair. Sie suggerieren die Lösung, und der Scheck ist nicht gedeckt. Das ist meines Erachtens wirklich eine Täuschung. Da werden Sie Ihrer Rolle als Opposition an dieser Stelle einfach nicht gerecht. Schauen wir uns doch aber bundesweit die Situation der Kommunen an. Das macht mir auch Sorgen. Der Städtetag schlägt auf Bundesebene Alarm, dass sich bundesweit die Haushalte der Kommunen dramatischer entwickeln. Es also jetzt singulär der Landesregierung anzulasten, dass wir eine Kostenentwicklung bei unseren Kommunen haben, ist nicht fair. Es ist einfach nicht fair und verleugnet all das, was wir für unsere Kommunalhaushalte gemacht haben. Ich bin sehr, sehr gespannt. Es wurde jetzt angekündigt, es soll noch einmal einen Vorschlag für eine Altschuldenregelung auf Bundesebene geben. Ich bin sehr gespannt, wenn diese Regelung vorgestellt wird. Ich bin sehr gespannt, wie sich die Union im Bundestag dazu verhalten wird; denn gerade die Kommunen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, aber auch im Saarland würden von einer solchen Altschuldenregelung wirklich sehr profitiere n. Dann würde der Bund seiner Aufgabe an dieser Stelle auch gerecht werden; (Beifall des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) denn es braucht für diese Situation unserer kommunalen Haushalte eine gemeinsame Anstrengung, sicherlich auch auf kommunaler Ebene. Wir wissen um diese schwierigen Diskussionen und Anpassungen der Hebesätze, die Kostenentwicklung und die Aufgabenkritik an dieser Stelle. Wir wissen, wie schwierig es ist: eine gemeinsame Kraftanstrengung von Kommunen, Land und der Bundesebene. Ihre einseitige Kritik am Land leitet einfach fehl. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Dieser Tagesordnungspunkt umfasst aber auch einen weiteren wichtigen Bereich, nämlich die soziale Wohnraumförderung. Gutes Wohnen ist eben mehr als nur ein Dach über dem Kopf. (Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Das klappt hervorragend!) Gutes Wohnen braucht eine gute Infrastruktur, ein lebenswertes Umfeld und soziale Begegnungsräume, und es muss bezahlbar sein. Wir beobachten, dass der frei finanzierte Wohnungsmarkt derzeit mit erheblichen Schwierigkeiten zu kämpfen hat. Wir erleben aber auch einen richtigen Run auf die Programme des sozialen Wohnungsbaus. Das freut uns an dieser Stelle, und dem kommen wir nach, indem wir die Mittel für den sozialen Wohnungsbau in den kommenden beiden Jahren auf 350 Millionen Euro verdoppeln. Der Großteil davon ist gerade für dringend benötigten sozialen Wohnraum, für bezahlbare Mietwohnungen. Das ist sehr, sehr wichtig. Wir unterstützen damit die Menschen, damit sie ein Zuhause finden. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP –

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