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Martin Haller

SPD 19.12.2024 Sitzungen 18/78

Sehr gut!) Jeweils 5.500 Euro werden wir hierfür in den Jahren 2025 und 2026 dazugeben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich auch noch ein paar Worte zum Einzelplan 12 sagen. Staatlicher Hochbau, soziale Wohnraumförderung, Wohngeld und der Zuschuss an den LBB finden sich hierin. Jeweils ziemlich genau 1 Milliarde Euro werden in beiden Jahren für diesen Einzelplan veranschlagt. Der Hauptpunkt für die Steigerungen in diesem Etat liegt hauptsächlich in einem Bereich, welcher der Landesregierung schon immer ein Herzensanliegen war, bis heute ist und künftig sein wird: in der sozialen Wohnraumförderung. Die Mittel in diesem Bereich werden wir in den Jahren 2025 und 2026 fast verdoppeln. 350 Millionen Euro sollen künftig in jedem Jahr dafür sorgen, dass mehr bezahlbare Wohnungen in Rheinland-Pfalz entstehen. Das, meine Damen und Herren, ist ein deutliches Zeichen für die Menschen in unserem Land; denn auch im Wohnungsbau hat sich das Marktumfeld massiv verändert. Schauen wir noch kurz auf den LBB. 60 % Bundes- und 40 % Landesmaßnahmen – das ist in etwa die Verteilung der Aufgaben in unserem Landesbetrieb. Das Bauvolumen beträgt insgesamt rund 1,8 Milliarden Euro. Alleine rund 1,2 Milliarden Euro davon entfallen auf die Hochschulbaumaßnahmen. Dazu haben wir eben einiges gehört. Preissteigerungen spielen beim LBB natürlich die gleiche Rolle wie in den anderen Teilen der Gesellschaft, auch mit Blick auf die Personalkosten, aber eben auch mit Blick auf die Baukosten selbst. Gestatten Sie mir dazu noch einen Hinweis. Der Fachkräftemangel und gestörte Lieferketten sind zwei bekannte Einflüsse , die die Bautätigkeit und damit auch die Realisierungsquote von Haushaltsmitteln maßgeblich beeinflussen. Gerade mit Blick auf Fachkräftestrategie und Bürokratieabbau hat die Landesregierung um Ministerpräsident Alexander Schweitzer bereits sehr klar dargestellt, wie sie diese Herausforderungen auch künftig entschlossen angehen und den Faktoren entgegenwirken möchte. Wir sind überzeugt, unsere Landesbetriebe und die Bauverwaltung geben alles in ihrer Macht Stehende, um die veranschlagten Projekte umzusetzen. Welche Hürden sie bei der Umsetzung letztlich erhalten, wird dabei aber maßgeblich von außen beeinflusst. Was wir als Landespolitik von innen heraus beeinflussen können, ist aber ebenfalls klar. Unsere parlamentarische Aufgabe muss es sein, den für den Bau verantwortlichen Behörden die nötige haushaltswirtschaftliche Planungssicherheit zu geben. Nur wenn wir die nötigen Haushaltsmittel bereitstellen und gleichzeitig, wie von der Landesregierung forciert, die die Realisierung einschränkenden Faktoren bekämpfen, kann eine möglichst hohe Umsetzung erzielt werden. Ich sage das so ausdrücklich, weil seitens der CDU immer auch einmal auf die Investitionsquote und die Realisierung von Haushaltsmitteln abgestellt wird, und ich stelle noch einmal klar, seitens der Opposition die Landesregierung für äußere Einflüsse verantwortlich zu machen, ist nicht nur falsch, sondern es ist auch ein merkwürdiges Signal in Richtung all der Bediensteten in der Landesverwaltung, die alles geben, um die Bauprojekte auf und im wahrsten Sinne des Wortes in die Straße zu bringen. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Meine Damen und Herren, mit diesem Tagesordnungspunkt gilt es nicht nur, über die Einzelpläne zu sprechen, sondern auch über einzelne Gesetzesvorhaben: einerseits das Landesgesetz zur Änderung des Spielbankgesetzes, ein Gesetzentwurf der Landesregierung, dem wir auch nach der Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss zustimmen werden, und andererseits in der ersten Beratung das Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer. Meine Damen und Herren, es geht bei der Grundsteuer um Gerechtigkeit. Bei der Grundsteuerreform hatten wir als Ampel von Anfang an klargemacht, dass ein gerechtes Steuersystem zwar bürokratischen Aufwand produziert, aber dieser am Ende eine Besteuerung herbeiführt, die gerecht ausfällt. Dass es nun nach der Neubewertung der Grundstücke in verschiedenen Kommunen zu Belastungsverschiebungen kommen kann, ist eine Erkenntnis, mit der wir politisch umgehen und es auch tun. Wir geben den Kommunen mit der Option für gesplittete Hebesätze ein Instrument an die Hand, mit welchem sie individuell und gezielt auf etwaige Belastungsverschiebungen zulasten der Wohnbevölkerung reagieren können. Eine landeseinheitliche Anpassung der Steuermesszahlen wäre nicht zielführend. Sie würde alle Kommunen betreffen, ob sie eine Belastungsverschiebung haben oder nicht, und auch gleich welcher Höhe. Es ist bei einer Kommunalsteuer mit ihren besonderen Auswirkungen und Besonderheiten absolut richtig, jenen ein Instrument an die Hand zu geben, die es unmittelbar betrifft, meine Damen und Herren, den Kommunen unseres Landes, die schließlich alleiniger Empfänger dieser Grundsteuereinnahmen sind. Ich freue mich jedenfalls auf die Beratungen zu diesem Gesetz und will Ihnen sagen, dass vor Ort erhitzte Gemüter sicherlich nicht das Bild abbilden, das wir in der Debatte wahrnehmen. Das ist alles sehr sachlich geprägt. Wir sind in einem guten Austausch, auch mit den kommunalen Vertretern. Ich will Ihnen sagen, am Ende kommt es darauf an, dass man das gut kommuniziert und nicht die Welt immer schwärzer macht, als man das vielleicht gern sehen würde. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Meine Damen und Herren, lassen Sie mich feststellen, auch in den Einzelplänen 04, 12 und 20 zeigt die Ampel in Rheinland-Pfalz, dass sie die großen Herausforderungen für unser Land sehr ernst nimmt und entschlossen und vor allen Dingen solide wirtschaftet. Dass dies so erfolgt, ist vor allen Dingen ein Verdienst unseres Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer. Es ist ein Verdienst unserer Finanzministerin Doris Ahnen, der gesamten Landesregierung und – das will ich an dieser Stelle sagen – natürlich auch der Ampelfraktionen des Parlaments. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP –

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