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Cornelia Willius-Senzer

FDP 18.12.2024 Sitzungen 18/77

– – Lee Iacocca hat einmal sinngemäß geäußert, dass jeder, der Verantwortung übernehmen will, erst einmal lernen sollte, Prioritäten zu setzen. Priorisieren und fokussieren müssen wir vor allen Dingen auch in herausfordernden Zeiten. So steht die Aufstellung des Justizetats für den Doppelhaushalt 2025/2026 beispielhaft für eine vernunftorientierte Priorisierung und Fokussierung. Lassen Sie mich über die personelle Verstärkung der Gerichte reden. Ganz oben in der Prioritätenliste zu finden ist, dass die Gerichte, Strafverfolgungsbehörden und Justizvollzugseinrichtungen in Rheinland-Pfalz auf der Grundlage des Haushaltsentwurfs ihre hervorragende Arbeit in den kommenden beiden Haushaltsjahren fortsetzen können. Ich will aber auch zu der personellen Verstärkung des Justizvollzugs ein paar Worte sagen. Aufgrund dieser mit Weitblick gesetzten Priorität ist der Haushaltsentwurf im Einzelplan 05 von einem Anteil von über 70 % für Personalausgaben geprägt. Klar im Fokus steht, dass die rheinland-pfälzische Justiz im kommenden Doppelhaushalt angemessen personell verstärkt werden soll. Über alle Laufbahnen ist die Schaffung von insgesamt 198 neuen Stellen und Planstellen vorgesehen, davon alleine 110 Stellen für Gerichte und Staatsanwaltschaften, 84 Stellen für den Justizvollzug und vier Stellen für das Ministerium der Justiz. Wir als FDP begrüßen dabei, dass im Bereich der Justiz fokussiert auf gestiegene Fallzahlen bei den Staatsanwaltschaften und höhere Anforderungen an die Justiz reagiert wird. Bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften sieht der Entwurf insbesondere zur Stärkung der Staatsanwaltschaft und Strafgerichte die Schaffung von insgesamt zwölf Planstellen für Richterinnen und Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie 24 Planstellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vor. Man will natürlich nicht viel über Zahlen hören, aber es muss gesagt werden, was hier geschaffen wird. Darüber hinaus sollen kw-Vermerke in richterlichem Bereich verlängert werden, speziell in der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Für den Justizvollzug sieht der Regierungsentwurf 84 zusätzliche Stellen und Planstellen vor. Hier liegt der Fokus auf der größeren Anzahl von Gefangenen mit psychischen Auffälligkeiten. Gerade im Justizvollzug haben wir das auch. Alleine hierfür sind im Haushaltsentwurf über 40 Stellen vorgesehen. Diese Stellen sollen den unterschiedlichen Fachdiensten die zu erwartenden Gefangenenzugänge bewältigen helfen. Darunter befinden sich auch 20 zusätzliche Stellen für Anwärterinnen und Anwärter für den Allgemeinen Vollzugsdienst. Meine Damen und Herren, Lee Iacocca wäre stolz auf uns. Wir haben unsere Prioritäten richtig gesetzt und den Fokus auf die personelle Verstärkung gelegt. Für uns als FDP hat noch ein weiteres Thema ebenfalls extrem hohe Priorität: das Thema der Digitalisierung. Wir haben heute schon in jedem Haushalt viel davon gehört, aber für uns steht da – das will ich einmal ganz klar nennen – die E-Akte. Deshalb will ich die Fakten nennen. In den letzten Jahren haben wir uns in der Justiz dem erfolgreich gestarteten Umbruch zur vollständigen digitalen Akteneinführung genähert. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind wir auf der Zielgeraden, und bis März 2 025 werden zudem alle Gerichte der Fachgerichtsbarkeit auf die elektronische Aktenführung umgestellt sein. Schließlich hat in diesem Jahr auch der Roll-out der elektronischen Akte in Strafsachen begonnen. Neben den beiden Generalstaatsanwaltschaften wurden bereits vier der acht Staatsanwaltschaften des Landes auf die elektronische Aktenführung umgestellt. Um weiterhin die bundesgesetzlichen Vorgaben erfüllen zu können, sind für dieses Projekt für das Haushaltsjahr 2025 knapp 4 Millionen Euro mehr veranlagt als im laufenden Jahr. Für das Haushaltsjahr 2026 sind dann nur noch gut 2,8 Millionen Euro mehr als im laufenden Haushaltsjahr erforderlich. Das ist elementar für die Digitalisierung der Justiz; das ist ein wirkliches Herzensprojekt der FDP. Eine Verpflichtungsermächtigung ist veranschlagt. Für was? – Für die Einführung und den Betrieb einer bundeseinheitlichen Justizcloud. Was bedeutet diese Justizcloud? – Durch die nun angedachte bundeseinheitliche Justizcloud soll ermöglicht werden, dass die gesamten Arbeitsprozesse sowie jegliche Arbeitsschritte aller Beteiligten zentral über diese Justizcloud abgewickelt werden können. Für unsere Justiz kann die Fokussierung auf eine einheitliche Cloud-Lösung ein Gamechanger werden. Wir als FDP werden uns den Roll-out der Justizcloud ganz oben auf die Prioritätenliste schreiben. Meine Damen und Herren, ein funktionierender, wirklicher Rechtsschutz ist ein rechtsstaatliches Gebot. Die Digitalisierung ist ein Gebot unserer Zeit, aber beides ist keine Selbstverständlichkeit, sondern das Ergebnis täglicher Arbeit am Funktionieren unseres Gemeinwesens. Es erscheint in herausfordernden Zeiten noch wichtiger als sonst zu sein, den Fokus deutlich darauf zu legen zu vermitteln, welchen enormen Beitrag unsere Justiz zum Funktionieren des Miteinanders leistet. Wir haben uns deshalb erlaubt, gezielt ein nur scheinbar nachrangiges Thema auf der Prioritätenliste nach vorne zu setzen. Damit wir den Bürgern unseres Landes verständlich vermitteln können, wie exzellent unsere Gerichte in Rheinland-Pfalz funktionieren, wird es im Jahr 2025 eine Woche der Justiz geben. Die ist geplant und mit Haushaltsmitteln ausgestattet, es wurde von einigen Rednern schon darauf hingewiesen. In dieser Woche wird durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit in und um die Gerichte herum die Bedeutung der Justiz für unseren Rechtsstaat noch verständlicher und transparenter gemacht werden, sozusagen Justiz zum Anfassen. Alles Weitere werden wir sehr wahrscheinlich dann zu gegebener Zeit erfahren. Wir alle, wir freuen uns und als FDP ganz besonders. Wir freuen uns darauf, dass die Judikative in Rheinland-Pfalz Mitte des kommenden Jahres für eine ganze Woche im Fokus der Bürgerinnen und Bürger stehen wird. Unsere Justiz kann sich sehen lassen, die gebührende Aufmerksamkeit hat sich unsere Justiz wirklich verdient. Sie kann sich richtig gut sehen lassen. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zum Thema „Optik“ möchte ich gern zum Schluss noch einmal auf ein heute auf der Tagesordnung stehendes Gesetz zu sprechen kommen. Es klingt ein bisschen sperrig, das Landesgesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes und höferechtlicher Vorschriften. Was bedeutet das? – Es regelt zum Thema „Sehen lassen“, dass Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger an den rheinland-pfälzischen Gerichten die Befugnis erhalten sollen, in bestimmten gerichtlichen Verfahren eine Robe zu tragen, quasi ein Erkennungszeichen, wenn sie eigenverantwortlich und sachlich unabhängig gerichtliche Entscheidungen treffen. (Glocke des Präsidenten) Wir als FDP finden, dass die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger dann auch optisch in ihrer herausragenden Stellung erkennbar sein sollten. Eine Justiz, die sich sehen lassen kann, muss auch erkannt werden. Daher begrüßen wir das. Ich möchte ein Dankeschön sagen, auch an das Finanzministerium, Frau Ahnen. Man kann hierbei sehen, wie wichtig es ist und dass erkannt wurde, dass wir eine Justiz haben, die funktioniert und gut für das Land RheinlandPfalz ist. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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