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Marcus Klein

CDU 18.12.2024 Sitzungen 18/77

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten an diesen beiden Plenartagen viele wichtige Dinge, und dazu gehört natürlich auch der Einzelplan 01. Dennoch möchte ich aber nun Ihre besondere Aufmerksamkeit auf den Einzelplan 05 lenken. Vermutlich ist es nicht das umstrittenste Thema, und das ist auch gut so; denn es geht um eine der tragenden Säulen unseres demokratischen Rechtsstaats. Eine funktionierende Justiz ist alles andere als selbstverständlich, aber sie ist unverzichtbar für das Funktionieren der gesamten Gesellschaft. Sie gewährleistet, dass Recht durchgesetzt wird, jedermann die Geltendmachung seiner Ansprüche offensteht und die Bürgerinnen und Bürger sich ungerechtfertigter Eingriffe Dritter, auch des Staats, erwehren können. Ohne ein funktionierendes Justizsystem entsteht Rechtsunsicherheit, was das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat und die Demokratie untergräbt. Nur durch konsequente Anwendung des Rechts bleibt Gerechtigkeit im Land gewahrt. Man muss leider auch im Heute und Jetzt nicht weit reisen, man muss Europa nicht einmal verlassen, um zu sehen, wo ein autokratischer Ansatz zuerst die Axt anlegt, nämlich an der Pressefreiheit und an der Unabhängigkeit der Justiz. Umso wichtiger – ich sage es noch einmal – ist, dass wir auch in diesem Punkt in der Sache streiten, unterschiedliche Vorschläge machen, aber am Ende in diesem Punkt vielleicht ein bisschen mehr zueinander finden, als uns inhaltlich trennt. Herr Staatsminister Mertin, auch wir erkennen an, dass sich in personeller Hinsicht bei den Gerichten, insbesondere bei den Richterinnen und Richtern im vierten Einstiegsamt, vieles in die richtige Richtung bewegt hat, und das ist gut so. Ich möchte auch sagen, man kann sich manchmal über Ihre Antworten im Rechtsausschuss ärgern, auch zu Recht, wie ich finde, aber ich will anerkennen, dass die Justiz in Ihrem Haus einen anderen Stellenwert hat, als in den traurigen Jahren mancher Ihrer Amtsvorgänger. Die Älteren unter uns erinnern sich noch. Jetzt schauen wir nach vorne und sagen, es geht einiges in die richtige Richtung, aber es ist natürlich auch noch Luft nach oben. Dazu möchte ich ein paar Punkte ansprechen. Nehmen wir die elektronische Akte. Dort ist in den letzten Jahren einiges geschehen, aber es ist auch noch ein mühsamer Weg, sie komplett umzusetzen. Diesen Weg auch in der Strafjustiz jetzt zu bestreiten, das ist die Aufgabe der nächsten Monate und Jahre. Wir werden den Prozess weiter konstruktiv begleiten. Wir sehen, dass im Haushalt Mittel dafür vorgesehen sind, und wir werden es natürlich ganz genau beobachten. Lassen Sie mich, weil es inhaltlich passt, auf einen anderen Punkt hinweisen, in gewisser Weise einen Anachronismus, der uns aus der Anwaltschaft gerade jetzt erneut zugetragen wurde. Während die E-Akte und das beA, das besondere elektronische Anwaltspostfach, in der Justiz überall Einzug halten, mauert die Finanzverwaltung offenbar gegen die Zustellung im beA. Vielleicht ist das ein Punkt, den man zwischen den Häusern auf dem kurzen Dienstweg einmal aufgreifen und bereinigen könnte. Meine Damen und Herren, im Bereich Personal bleibt eine große Baustelle insbesondere beim ersten und zweiten Einstiegsamt. Von den Tarifbeschäftigten sowie von den Serviceeinheiten bis zu den Rechtspflegern und Amtsanwälten erreichen uns durchweg sorgenvolle Nachrichten, was den Nachwuchs, was die Personalgewinnung angeht. Wir als CDU-Fraktion hatten das auch schon im Rechtsausschuss thematisiert und darauf hingewiesen. Deshalb fordern wir in unserem Entschließungsantrag, dass wir an der Attraktivität unserer Berufsbilder in der Justiz arbeiten, aber auch am gesamten Umfeld, an den Arbeitsbedingungen. Dazu gehört der Eigenschutz bei den Beschäftigten in unseren Justizvollzugsanstalten, auch der Wachtmeisterinnen und Wachtmeister. Dazu gehören die Zulagen, die Aufstiegsperspektiven und natürlich eine attraktive Vergütung insbesondere der Beamtinnen und Beamten, die mit der Vergütung in den anderen Bundesländern Schritt hält. Daran müssen wir arbeiten, damit wir besser werden. Dann können wir Kräfte gewinnen, die wir dringend brauchen, um zum Beispiel das Ziel, 100 % PEBB§Y auch bei den Amtsanwälten und Rechtspflegern nicht mehr nur auf dem Papier zu erreichen, sondern auch in Wirklichkeit bei den Gerichten. Ich möchte noch einen anderen Punkt ansprechen. Wir hatten sozusagen im Nebengebäude, im Kurfürstlichen Schloss, in diesem Jahr eine sehr gute Veranstaltung des Berufsverbands der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher. Das Berufsbild, so haben wir dort erfahren, hat sich in den letzten Jahren gewandelt. Es spricht vieles dafür, dass auch die Ausbildung damit Schritt halten und sich weiterentwickeln muss. Deswegen fordern wir den Einstieg in eine akademisierte Berufsausbildung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher. Wir fordern, dies zu prüfen und zu schauen, wie man auf diesem Weg vorankommt. Wir unterlegen unseren Entschließungsantrag mit einem Deckblatt, einem kleinen Ansatz im Haushalt, aber mit großer Wirkung, wenn er dazu führt, dass wir uns beispielsweise der Initiative in Baden-Württemberg oder der dort beschlossenen Ausbildung anschließen. Das wird der richtige Weg in Zukunft sein, davon sind wir nach der Veranstaltung sowie weiteren Gesprächen jedenfalls überzeugt. (Beifall der CDU) Die Förderung der Straffälligenhilfe haben wir ebenfalls adressiert, eine wichtige Arbeit, die aus unserer Sicht stärker institutionalisiert gefördert werden sollte. Auch dafür wollen wir mit einer Ansatzerhöhung zumindest den Weg weisen und hoffen, dass dies auf breite Zustimmung stößt. In den Gesprächen außerhalb der Tagesordnung war das jedenfalls immer der Fall; vielleicht ist das ja morgen auch etwas, was man breit mittragen und dem man zustimmen kann. Schließlich möchte ich noch auf einen Punkt hinweisen und nicht vergessen, den wir in unserem Entschließungsantrag adressiert haben. Es geht um zentrale Kompetenzzentren für die Erhebung der Umsatzsteuer. Wir würden es begrüßen, wenn wir uns dazu jetzt auf den Weg machen. Das ist mitunter eine sehr komplizierte Materie, das wissen wir. Das kann schnell auch an kleinen Gerichten sehr viel Kraft und Kräfte binden. Deswegen eignet sich diese Aufgabe für die Einrichtung zentraler Dienste geradezu vorbildlich und fordern wir das in unserem Entschließungsantrag, den ich Ihnen natürlich ebenfalls zur Zustimmung empfehle. Meine Damen und Herren, Sie sehen, es gibt noch Luft, es kann noch besser werden. (Abg. Christoph Spies, SPD: Aber es ist schon sehr gut!) – Ich bin froh, dass Sie mir recht geben, dass es noch Luft gibt und es noch besser werden kann. Ich hätte aber zu Beginn meiner Rede den lobenden Einstieg nicht gewählt, Herr Kollege, wenn wir nicht auch ein Signal der Einigkeit für einen starken Rechtsstaat nach draußen, aber auch in unsere Justiz senden wollten. Daher möchte ich diese Einigkeit zum Ausdruck bringen und dass es uns eint, dass wir hinter der Justiz stehen in der Mitte dieses Hauses. Deswegen kündige ich Ihnen an, dass auch wir dem Einzelplan 05 morgen zustimmen werden. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Ja, der Applaus ist berechtigt. Meine Damen und Herren, ich möchte noch kurz zum Landesgesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes und höferechtlicher Vorschriften sprechen. Wir begrüßen, dass die Amtstracht für die Rechtspfleger nun eingeführt wird, mit ebenso großer Begeisterung wie die Tatsache, dass die Verbandsgemeinde Maikammer wieder Eingang in das Gerichtsorganisationsgesetz findet. Ein unabhängiges Gericht hat entschieden, dass der Irrweg der Fusion in diesem Fall ein Ende findet, und das war auch gut so. Diesen richtigen Weg gehen wir jetzt ein Stück weit gemeinsam zu Ende, indem wir das Zurückdrehen. Auch das findet unsere Zustimmung. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der CDU)

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