Martin Haller
Hört, hört!) Für den kommenden Doppelhaushalt werden die Zuweisungen an die Kommunen aus dem Landeshaushalt mit 8,5 Milliarden Euro im Jahr 2025 und 8,6 Milliarden Euro im Jahr 2026 wieder deutlich erhöht. Gegenüber dem Haushalt 2024 ist dies ein Anstieg von jeweils rund 900 Millionen Euro. Die Zahlungen des Landes an die Kommunen betragen in beiden Jahren mehr als ein Drittel des Landeshaushalts. Diese Aufzählung könnte jetzt noch weiter fortgesetzt werden, was aber den gegebenen zeitlichen Rahmen sprengen würde. Brand- und Katastrophenschutz: Wir haben in Rheinland-Pfalz rund 50.000 Feuerwehrangehörige, die mit großem Engagement ihren Dienst versehen. Der finanzielle Gesamtrahmen in Kapitel 03 09 ist durch die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer und eigene Einnahmen vorgegeben. Für die Förderung von Baumaßnahmen, Fahrzeugen und Geräten im Bereich des Brandschutzes sind im Haushaltsjahr 2025 Haushaltsmittel in Höhe von 19,8 Millionen und im Folgejahr von 18,8 Millionen Euro vorgesehen. Die weltweiten Katastrophenereignisse der jüngsten Vergangenheit, die auch in anderen Bereichen mit noch nie gekannter Wucht auftraten, machen deutlich, dass wir wohl in den kommenden Jahren mit diesem Phänomen dauerhaft rechnen müssen. Ein besonderer Fokus liegt daher auf dem Brand- und Katastrophenschutz. Im Zuge der Neuausrichtung des rheinland-pfälzischen Katastrophenschutzes werden die vorhandenen Strukturen durch die Errichtung eines Landesamts für Brand- und Katastrophenschutz gestärkt. Die Inbetriebnahme erfolgt zu Jahresbeginn 2025. Für diesen Bereich werden insgesamt 37,6 neue Stellen geschaffen, von denen 16 auf das Haushaltsjahr 2025 und 21,6 auf das Haushaltsjahr 2026 entfallen. Die verschiedenen Sportverbände leisten wichtige Beiträge für unsere Gesellschaft. Ihre Arbeit wird vom Ministerium begleitet und auch durch Zuschüsse gefördert. Der pauschale Aufwendungsersatz beim LSB steigt von 7,4 Millionen auf 8,1 Millionen Euro in den Jahren 2025 und 2026. Die allgemeinen Landesmittel bei der Förderung von Sportprojekten steigen von 13,6 auf 14,2 Millionen Euro. Dazu kommen Investitionen nach dem Sportfördergesetz in Höhe von knapp 17 Millionen und Zuwendungen für Sporthallen an Schulen von 5 Millionen Euro. Hierzu kommen noch Förderungen nach dem IStock. Bei der institutionellen Förderung des Behindertensportverbands werden in den Jahren 2025 und 2026 eine halbe und eine weitere Stelle eingerichtet, um Menschen mit Beeinträchtigungen an den Sport heranzuführen. Ich möchte hier des Weiteren einige Abstimmungen nennen, die wir nachher durchführen müssen. Das Landesgesetz zur Ausführung des Regionalen Zukunftsprogramms und zur Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes wurde von Ihnen angesprochen und ist im Gegensatz zu Ihren Ausführungen ein sehr gutes Gesetz. Wir sind froh, dass wir dieses Gesetz haben. Damit können wir nämlich einiges machen. Sie hätten jetzt natürlich lieber einfach gesagt, wir machen das alles jedjährlich. Im Geldausgeben sind Sie aber sowieso größer als wir. Das wird ein einmaliges Gesetz. Damit sollen aber insbesondere diejenigen gefördert werden, die nicht in der Lage sind, sich überhaupt aus eigenen Mitteln auf die Beine zu stellen. Das wird gelingen. (Abg. Dennis Junk, CDU: Was ist denn mit Thalfang?) – In Thalfang sollen sie eine Lösung finden, sodass sie zusammenkommen. Ich komme zum Landesgesetz zur Ausführung des Regionalen Zukunftsprogramms und zur Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/11050 –, über das wir nachher abstimmen werden, weiterhin zum Landesgesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Landes, Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/10793 –, einstimmige Empfehlung der Annahme, sowie abschließend noch zum Landesgesetz zur Änderung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften und des Landesrichtergesetzes, Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/10792 –, einstimmige Empfehlung der Annahme des Gesetzes. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
