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Carl-Bernhard von Heusinger

GRÜNE 14.11.2024 Sitzungen 18/76

Ja!) Dass wir das übrigens so tun, dass wir ein hohes Interesse daran haben, unseren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten die besten und die modernsten Möglichkeiten zu geben, das sehen Sie daran, wie Rheinland-Pfalz und wo Rheinland-Pfalz überall führend war und ist in der Ausstattung unserer Polizei. Die Taser, über die die Bundespolizei jetzt diskutiert bzw. die gerade eingeführt werden, haben wir in Rheinland-Pfalz seit 2016 im Modellprojekt und, nachdem es erfolgreich war, eben auch im Einsatz. Die Bodycam haben wir als eines der ersten Bundesländer eingeführt. Aus den positiven Erfahrungen ziehen wir jetzt den Schluss, auch den Einsatz unter bestimmten Bedingungen in Wohnungen zu ermöglichen. Ja, auch das Pre-Recording ist ein wichtiger Schritt, aber auch das Pre-Recording ist ein erheblicher Eingriff, übrigens gerade in die Grundrechte der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Deren gesamtes Handeln wird durch diese Funktion faktisch permanent aufgezeichnet. Auch das muss man sorgfältig abwägen, und da gilt eben nicht immer und überall „Viel hilft viel“. Ja, wir öffnen uns der automatisierten Datenanalyse. Wer aber die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1983 – das berühmte Volkszählungsurteil – (Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU) gelesen und sich einmal damit auseinandergesetzt hat, was die Hüter unserer Verfassung schon damals zu den Risiken für die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern in der Welt einer automatisierten Datenverarbeitung aufgeschrieben haben, der wird – – – (Abg. Dirk Herber, CDU: Da gab es noch keine Handys!) – Ja, Herr Herber, da gab es keine Handys. (Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU) Genau diese Gefahren des gläsernen Bürgers sind mit dieser Technologie eben größer geworden. Deswegen wägen wir sorgfältig ab, wo Sie einfach profan unterwegs sind nach dem Motto „Viel hilft viel“ und „Bürgerrechte sind lästig“. Ja, da gibt es offenbar einen fundamentalen Unterschied zwischen der CDU-Fraktion und den Freien Demokraten in diesem Parlament. (Abg. Dirk Herber, CDU: Gott sei Dank!) Den kann man an dieser Stelle dann auch einfach einmal herausstellen. Dann gibt es manche Dinge, die sind – das muss man dann auch einmal sagen – bis zu einem gewissen Grad Diskussionen, die man führen kann. Wenn man in die Praxis schaut, stellt man fest, dass diese Diskussionen mit der Realität wenig zu tun haben. Ja, man kann darüber diskutieren, ob man die elektronische Aufenthaltsüberwachung, also die elektronische Fußfessel, zwangsweise anlegen darf oder nicht. Der Unterschied ist nur nicht vorhanden. Das muss man den Menschen dann vielleicht auch einmal erklären; denn diese elektronische Fußfessel hat nichts mit einer Handfessel zu tun oder einem Gerät, das physisch Zwang ausübt. Das ist mehr oder minder ein Handy, ein technisches Gerät. Das kann jeder mit einer Zange wieder entfernen. Das ist genauso strafbar, wie wenn man sich verweigert, dass es angelegt wird. (Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU) Deswegen ist das Durchsetzungsinstrument vor allen Dingen an dieser Stelle die Strafnorm. Darum geht es dann an dieser Stelle. Wir schaffen insgesamt einen Gesetzentwurf, der sich einerseits neuen technologischen Möglichkeiten öffnet – ich will sehr bewusst sagen, dass wir über manche Dinge im Ausschuss sicherlich noch einmal reden müssen, was die automatisierte Analyse und wachsende Möglichkeiten dafür angeht –, der eben die Polizei mit neuen Befugnissen ausstattet, der aber zugleich die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in aller Klarheit in den Blick nimmt. Wer hier dann mitunter behauptet, (Glocke des Präsidenten) man würde die Polizei unter Generalverdacht stellen, dem will ich sagen, dass derjenige, der dafür eintritt, dass diejenigen, die unsere Rechtsordnung durchzusetzen haben, dabei auch eine besondere Bindung an die Grundrechte hat, der stärkt genau das Selbstverständnis, auf das unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ihren Eid abgelegt haben. Das sind eben auch die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. (Glocke des Präsidenten) Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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