Dirk Herber
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Vorwort sei mir gestattet, die Schussknallerkennung bringt nur bei denjenigen etwas, die den Schuss auch gehört haben. (Beifall der CDU) In der Diskussion über eine Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes, also eines maßgeblichen Handwerkszeugs unserer Sicherheitsbehörden, werden wir darüber entscheiden, wie sicher Rheinland-Pfalz künftig sein kann. Dieses Parlament steht in der Verantwortung, Sicherheits- und Freiheitsinteressen unseres Landes, die der Bürgerinnen und Bürger, unserer Polizisten und des kommunalen Vollzugsdienstes entschieden zu vertreten. Dafür würde ich gern in dieser ersten Lesung konstruktiv den Fokus auf die maßgeblich vorgelegten Änderungen legen, aber auch die Schwachstellen in dem Vorschlag der Landesregierung offen ansprechen und aus unserer Sicht relevante Änderungsmöglichkeiten anreißen. Wir alle wissen, Sicherheit ist kein Selbstläufer, sondern das Ergebnis einer klaren, einer durchsetzungsfähigen und einer zukunftsorientierten Politik. Durchsetzungsfähig scheint mir die Politik der Landesregierung allerdings nicht zu sein, wenn wir uns betrachten, wie lange es gedauert hat, bis uns dieser finale Entwurf vorlag. Ich nehme an, dass es an den Kompromissen gelegen hat, die die Ampelfraktionen zulasten der Inneren Sicherheit und zur Befriedigung der jeweils eigenen Ideologie eingehen mussten. (Zuruf der Abg. Nina Klinkel, SPD) Die CDU hatte und hat ein klares Ziel. Wir wollen nicht nur, dass RheinlandPfalz ein sicheres Land ist, wir wollen auch, dass die Menschen sich sicher fühlen. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!) Die Menschen erwarten dafür zu Recht, dass wir uns für eine Polizei einsetzen, die über rechtlich robuste und über die modernsten Instrumente verfügt, besonders jetzt, in einer Zeit der zunehmenden Bedrohung und komplexer Kriminalitätslagen. Sicher gibt es sie, die positiven Aspekte in diesem Entwurf, aber sie bleiben am Ende eben doch ohne Mut zur Weitsicht. Wir erkennen gern an, dass der Entwurf notwendige Neuerungen wie die elektronische Aufenthaltsüberwachung für gefährliche Personen einführt. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aha!) Die – im Volksmund – elektronische Fußfessel bietet eine Möglichkeit, gefährliche Personen im Auge zu behalten, und das, ohne Personalressourcen zu überlasten. Hierzu hatten wir bereits im Herbst 2023 die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Anordnung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung durch die Polizei gefordert, (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haben wir auch gefordert! Haben wir auch gefordert! Und dann kam sie!) nachdem ein schockierender Fall von Kindesmissbrauch in Edenkoben diese Möglichkeit, unser Leben sicherer zu machen, in den Fokus gerückt hatte. Nach zunächst widersprüchlichen Aussagen aus Justizministerium und Innenministerium wurde es schließlich vom Innenminister zugesagt. Den ersten Entwurf gab es im Februar dieses Jahres, (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und nun wird sie uns endlich vorgelegt, über ein Jahr nach der Ankündigung. (Zuruf der Abg. Nina Klinkel, SPD) Allerdings muss die Frage erlaubt sein, ob die vorgelegte Regelung auch ausreicht, um etwa das Anlegen der Fußfessel unter Zwang zu ermöglichen (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!) bzw. ob diese Möglichkeit von Ihnen überhaupt gewollt ist. (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Reicht die Strafandrohung aus dem neuen § 115 a POG aus, oder sollten wir die Person im Sinne der Rechtsklarheit vielleicht besser im § 32 a direkt verpflichten, die Anlegung zu dulden? Die Erweiterung der Bodycamnutzung auf Wohn- und Geschäftsräume, die Möglichkeit des Pre-Recordings und die Ermächtigung des kommunalen Vollzugsdienstes zur Nutzung ist ein Fortschritt, der die Sicherheit von Einsatzkräften verbessert und das Vertrauen der Bevölkerung in die Kompetenz unseres Staates stärkt. Wir hatten im Sommer 2023, aber auch schon in der letzten Legislatur eine Gesetzesänderung eingebracht, (Zuruf der Abg. Nina Klinkel, SPD) die noch weitere wesentliche Elemente enthielt, um die Möglichkeit der Bodycam bestmöglich auszuschöpfen. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Leider wurden all diese Vorschläge von den Ampelfraktionen abgelehnt. Begrüßenswert ist aus unserer Sicht auch der Einsatz intelligenter Videotechnik zur Überwachung unerlaubter Handynutzung; denn Ablenkung am Steuer bleibt eine Hauptursache für tödliche Verkehrsunfälle. Ich frage Sie aber, ist dieser Gesetzentwurf wirklich das Maximum dessen, was möglich ist? – Nein. Wir brauchen mehr und wir brauchen mutigeres Handeln. (Beifall der CDU) Schöpfen Sie in dieser Vorlage alle Möglichkeiten einer automatisierten Datenanalyse aus? – Nein. Heben Sie die digitale Spurensicherung auf das Niveau analoger Hausdurchsuchungen? – Nein. Regeln Sie mit diesem Gesetzentwurf die technischen Möglichkeiten der biometrischen Gesichtserkennung zur Fahndung bei Großveranstaltungen? – Nein. Regeln Sie die Zuverlässigkeitsüberprüfung für alle Beschäftigten in sicherheitsrelevanten Positionen, ob im öffentlichen Dienst oder in der Sicherheitswirtschaft? – (Zurufe von der CDU: Nein!) Nein. (Abg. Martin Haller, SPD: Das habt Ihr geübt, gell?) Herr Minister Ebling, haben Sie in diesem Entwurf das Potenzial erkannt und Regeln aufgestellt, wie die künstliche Intelligenz grundrechtskonform, aber effektiv in die Polizeiarbeit integriert werden kann? – Nein. Diese und noch viele weitere mögliche Punkte zeigen, dass der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form bestenfalls ein erster Schritt sein kann, aber nicht der große Wurf, als den Sie ihn uns verkaufen wollen. (Beifall der CDU) Wir fordern ein umfassenderes Sicherheitspaket, das uns moderne Ermittlungsmöglichkeiten bietet und unseren Sicherheitsbehörden erlaubt, auf die neuen Bedrohungen flexibel zu reagieren. Wir werden diesen Entwurf auf seinem Weg kritisch begleiten, uns gerne von Experten weiter beraten lassen und auf diesem Weg dann Vorschläge unterbreiten, mit denen die Sicherheitspolitik in Rheinland-Pfalz (Glocke des Präsidenten) den Standard setzt, einen Standard, den die Menschen hier verdient haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage es gerne noch einmal, die künstliche Intelligenz kommt nicht ein einziges Mal im Gesetzentwurf des Polizeiund Ordnungsbehördengesetzes vor. Nutzen Sie im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens Ihre natürliche, die Innere Sicherheit, und die Menschen in Rheinland-Pfalz werden es Ihnen danken. (Beifall der CDU)
