Carl-Bernhard von Heusinger
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe im Zuge der Vorlage dieses Gesetzentwurfs gelernt, dass es ein Kurortegesetz, eine Pflegesatzschiedsstellenverordnung, eine Landesverordnung über die Beiräte für Naturschutz und ähnliche Gesetze gibt. Was haben die alle gemeinsam? – Sie werden jetzt endlich digital. Genauer gesagt ermöglicht der vorliegende Gesetzentwurf den Bürgerinnen und Bürgern künftig in diesen und in vielen weiteren Bereichen der Landesverwaltung die digitale Kommunikation mit den Behörden. Das ist ein wichtiger Schritt – das wurde heute schon gesagt – auf dem Weg hin zur Digitalisierung. Ich glaube, der weitere Schritt, nämlich die E-Akte, wird gerade flächenweit eingeführt. Da sind wir gar nicht so weit hintendran. Das heißt, dieses Ausdrucken und Abheften gibt es, glaube ich, gar nicht mehr, zumindest nur noch in selten Fällen, wird es aber in Zukunft irgendwann ganz bestimmt gar nicht mehr geben. Das Landesrecht umfasst 1.300 Einzelnormen, in denen die Schriftform angeordnet wird. Die Schriftform ist neben der Textform, der elektronischen Form, der notariellen und gerichtlichen Beurkundung ein gesetzliches Formerfordernis. Für das Erfordernis der Schriftform ist ein wesentlicher Grund, dass die Urheberin bzw. der Urheber zweifelsfrei identifiziert werden kann. Im elektronischen Geschäftsverkehr entstehen oftmals Brüche – wir haben das eben gehört –, aber die Landesregierung hat dieses Problem erkannt und das gesamte Landesrecht einem Screening unterzogen, ob auf die Schriftform verzichtet werden kann. Ich finde, das Ergebnis lässt sich sehen. Bei 28 Normen kann auf die Schriftform verzichtet werden, und bei 263 weiteren wird nun zusätzlich die elektronische Kommunikation eröffnet. Für die umfangreiche Recherche möchte ich der Landesregierung und allen Beteiligten herzlich danken. Das war bestimmt eine Menge Arbeit. Natürlich bleiben wir bei der Verwaltungsdigitalisierung nicht stehen. Das Nutzerkonto des Bundes – das habe ich mir übrigens erst vor ein paar Tagen eingerichtet –, auch BundID genannt, soll den Bürgerinnen und Bürgern künftig als zentrale Plattform den rechtlichen Empfang von Verwaltungsakten und Bescheiden ermöglichen. Zusammen mit der heutigen Gesetzesänderung bringt uns das auf dem Weg zur digitalen Verwaltung ein gutes Stück voran. Für die grüne Fraktion kann ich bereits jetzt Zustimmung ankündigen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)
