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Christof Reichert

CDU 14.11.2024 Sitzungen 18/76

Verehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in erster Lesung das Landesgesetz über die Errichtung eines Sondervermögens Eines vorweggeschickt: Die CDU-Landtagsfraktion unterstützt alle Vorhaben, die dafür sorgen, dass bei der Unimedizin so schnell wie möglich eine ideale bauliche Infrastruktur geschaffen wird, damit die Unimedizin ihrem Auftrag gerecht werden kann, und die dazu dienen, die Wirtschaftlichkeit der Unimedizin zu steigern; denn neben den allgemeinen Schwierigkeiten der Finanzierung im Krankenhauswesen leidet die Unimedizin – das weiß jeder, der schon dort war – hier am Standort in Mainz unter den derzeit schwierigen Rahmenbedingungen der Baustruktur, die ein wirtschaftliches Arbeiten quasi unmöglich machen. Deshalb sind wir als CDU-Landtagsfraktion gerne bereit, in den kommenden Jahren im Haushalt unseres Landes die Mittel bereitzustellen, die für eine gute bauliche Situation zum Unimedizinbetrieb notwendig sind. (Beifall bei der CDU sowie der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Allerdings, Herr Minister, liebe Kolleginnen und Kollegen, stellt sich für uns zumindest zum jetzigen Zeitpunkt die Frage, ob dazu die Errichtung eines Sondervermögens notwendig ist oder die Zielsetzung nicht auch durch direkte Zuweisungen aus dem Landeshaushalt an die Unimedizin zweckgebunden für die Umsetzung der Baumasterplanung umgesetzt werden kann. Konkret: Uns erschließt sich nicht, welchen Mehrwert das Sondervermögen für die Unimedizin haben kann. Sie haben uns auch bei Ihrer Einbringungsrede nicht davon überzeugen können. Sicherlich, die Errichtung von Sondervermögen ist nach unserer Landesverfassung grundsätzlich möglich. Das hat der Verfassungsgerichtshof bei seiner Entscheidung zum Corona-Sondervermögen nochmals bestätigt. Sondervermögen sind aber auch immer Schattenhaushalte, und schon alleine aus Gründen der Transparenz, der Haushaltsklarheit und -wahrheit sollten Sondervermögen nur in absoluten Ausnahmefällen aufgelegt werden. Die Ziele des vorgelegten Gesetzentwurfs, ein Höchstmaß an Planbarkeit und Verlässlichkeit zu schaffen, lassen sich sicherlich auch dadurch gewährleisten, dass zum Beispiel direkt bei der Unimedizin eine zweckgebundene Investitionsrücklage geschaffen wird, die entsprechende Zuweisungen aus dem Landeshaushalt erhält. Warum hier ein Umweg über ein Sondervermögen erfolgen soll, ist für uns nicht nachvollziehbar. Verehrte Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf sieht nämlich auch vor, Frau Kollegin, dass das Land zur Zweckerfüllung dem Sondervermögen jeweils Mittel aus dem Landeshaushalt zuführt. Weiterhin wird auch im Hinblick auf die Schuldenbremse korrekterweise geregelt, dass die Aufnahme von Krediten durch das Sondervermögen ausgeschlossen ist. Anders als beim Corona-Sondervermögen zum Beispiel wird der erforderliche Bedarf nicht auf einen Schlag dem Sondervermögen zugeführt, sondern durch jährliche Zuführung aus dem Landeshaushalt. Insofern obliegt es auch uns, als Haushaltsgesetzgeber im Rahmen der Haushaltsaufstellungsverfahren in den kommenden Jahren über die Zuführung der entsprechenden Investitionsmittel für die Baumasterplanung jeweils zu entscheiden, egal, ob ein Sondervermögen eingerichtet wird oder die Zuweisungen direkt an die Unimedizin erfolgen. Wir sind dazu bereit – das habe ich bereits gesagt –, die entsprechenden Mittel zur Verfügung zu stellen. Uns als CDU-Landtagsfraktion ist es nämlich wichtig, dass die Unimedizin so aufgestellt wird, dass die notwendigen Bauvorhaben direkt und bestmöglich begleitet werden können. Deshalb begrüßen wir – das hatten Sie auch ausgeführt – die in § 2 Abs. 4 des Gesetzes genannte aufzubauende Bauherrenorganisation ausdrücklich, aber auch die für die Bauherrenorganisation notwendigen Finanzmittel können sicherlich direkt aus dem Landeshaushalt an die Unimedizin abgeführt werden und brauchen nicht den Umweg über ein Sondervermögen. Verehrte Damen und Herren, die finanzielle Situation der Unimedizin macht uns deutlich, was wir brauchen, ist eine schnelle Umsetzung der vorgesehenen Projekte. Deshalb ist es uns auch wichtig, dass die Unimedizin bei der Umsetzung des Projekts neue Wege geht – Herr Minister, Sie haben das auch schon aufgeführt –, wie zum Beispiel die Beauftragung von Generalunternehmen, und die Möglichkeiten alternativer Ausschreibungsmethoden nutzt. Die Umsetzung im Zuge eines PPP-Projekts sollte unseres Erachtens ebenfalls geprüft werden. Jedes Jahr, welches schneller zum Ziel führt, steigert die Wirtschaftlichkeit unserer Unimedizin. Insofern, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind wir auf die weiteren Beratungen im Ausschuss gespannt. Lassen Sie uns gemeinsam erörtern, welcher Finanzierungsweg besser zum Ziel führt. Wir beantragen, dass das Gesetz mitberatend an den HuFA überwiesen wird, weil es eine solch große Bedeutung insgesamt und auch finanzielle Bedeutung für unser Land hat. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall der CDU) Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht deren Fraktionsvorsitzende Pia Schellhammer.

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