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Helge Schwab

FREIE WÄHLER 19.09.2024 Sitzungen 18/71

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Heute liegt uns ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen vor, dessen Intention wir durchaus nachvollziehen können. In zwei Punkten stimmen wir zu 100 % überein. Zum einen soll es Anspruch aller sein, Personalkosten schnellstmöglich abzuwickeln. Dazu zählen die Träger, die die Einzelnachweise liefern, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die im Endeffekt die eingereichten Einzelnachweise prüfen, und drittens der Gesamtverwendungsnachweis, der zusammengefasst wird, und auch das Land, das die Zuweisungen zu den Personalkosten gewährt. Zweitens ist es durchaus sinnvoll und hilfreich, Fristen festzulegen, bis wann Abrechnungsnachweise vorliegen müssen und wann die kassenwirksame Abwicklung abgeschlossen sein wird. Gerade angesichts dessen, dass das entsprechende Gesetz bereits am 30. Juni 2021 ausgelaufen ist, ist eine klare zeitliche Struktur hilfreich; denn Haushaltsjahre müssen ordentlich abgeschlossen werden. Das ist keine Frage. Im vorliegenden Entwurf soll das jetzt für den bevorstehenden Haushalt 2025/2026 geschehen. Werte Kolleginnen und Kollegen, aus unserer Sicht gibt es aber auch Klärungsbedarf; denn, wie im Gesetzentwurf geschrieben steht, ist auch drei Jahre nach Auslaufen des alten Kitagesetzes das Abrechnungsverfahren noch immer nicht vollständig abgeschlossen. Das wirft Fragen nach dem Wer und Warum auf. Welche Kitaträger und welche Kreise oder kreisfreien Städte betrifft es, und aus welchen Gründen werden die notwendigen Nachweise dort nicht erbracht? Bevor wir also mit einem Gesetzentwurf Fristen setzen, würden wir es als FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion begrüßen, wenn wir diese Fragen nach Überweisung an den Ausschuss – denn dort war es bisher noch nicht – eingehend besprechen und die Einzelheiten klären könnten. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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