Lisa-Marie Jeckel
Ja, richtig!) Insofern ist es vielleicht richtig, dass wir beide Sachen diskutieren. Wir diskutieren den Antrag „Tierleiden beenden, Tierschutz entlasten: Rheinland-Pfalz braucht eine landesweite Katzenschutzverordnung“. Das ist tatsächlich ein sehr spezifisches Thema, vielleicht auch ein Thema, das der eine oder andere initial belächelt. Es ist aber auch ein sehr wichtiges Thema. Ich will Ihnen nur einmal zwei Zahlen nennen, die vielleicht wirklich viele hier im Rund überraschen werden. Wir hatten 2011 in Deutschland noch 7 Millionen Katzen, und wir haben jetzt über 15 Millionen Katzen in diesem Land. Allein in den letzten 12, 13 Jahren. Das ist dem einen oder anderen vielleicht nicht so bewusst, aber die Zahlen zeigen doch deutlich das Ausmaß des Problems. Das sind nicht wenige, sind tatsächlich auch streunende Katzen, die sich oft in schwierigen Verhältnissen aufhalten, die dann gefährdet sind und eine Herausforderung für Tierheime und den Tierschutz darstellen. An der Stelle besteht schon eine Regelungsnotwendigkeit. Der Bundesgesetzgeber hat dies bereits vor Jahren erkannt, Handlungsbedarf gesehen und die Voraussetzungen geschaffen, dass in ganz Deutschland eine Verordnung zum Schutz der Hauskatzen erlassen wurde, und zwar auf Basis der neuen Tierschutzgesetzgebung. Man hat sich allerdings gegen eine bundesweit einheitliche und flächendeckende Lösung entschieden, wie das damals beispielsweise Österreich gemacht hat, und hat die Bundesländer stattdessen ermächtigt, eigenständig tätig zu werden. Die wiederum haben über Ermächtigungsgesetze die Aufgabe an die Kommunen weitergegeben. Das hat 2015 nicht nur Rheinland-Pfalz so gemacht, das muss man schon dazusagen, sondern das haben viele Bundesländer so gemacht, diese Ermächtigung der Kommunen. In Rheinland-Pfalz haben aber, muss man sagen, nur 30 Kommunen – zumindest Stand Ende 2022, das waren die neuesten Zahlen, die wir hatten – eine Katzenschutzverordnung eingeführt. An der Stelle besteht also tatsächlich ein Handlungsbedarf. Einzelne Bundesländer haben das deswegen jetzt auch schon wieder auf die Landesebene gezogen. Zentrales Element einer solchen Katzenschutzverordnung ist eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht. Gerade die Kastration ist wichtig, um eine unkontrollierte Vermehrung von Katzen zu verhindern. Eine Katze kann bis zu 20 Nachkommen pro Tier bekommen, und so kann eine Population tatsächlich schnell außer Kontrolle geraten. Dieses exponentielle Wachstum, das man dann auch einmal mathematisch hochrechnen kann, kann schon gewisse Ausmaße annehmen. Ob das jetzt tatsächlich die Zahlen sind, die Sie genannt haben, Frau Jeckel, bin ich mir eher unsicher. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nichtsdestotrotz ist das ein Problem, und ein Problem, dessen wir uns annehmen sollten. Ich will hier jetzt gar nicht alle weiteren Punkte wiederholen. Frau Jeckel hat schon einiges angesprochen. Auch meine Gespräche mit Tierschützern, mit kommunalen Vertretern und den kommunalen Spitzenverbänden haben eine Regelungsnotwendigkeit gezeigt. Insofern werden wir dem Antrag der FREIEN WÄHLER zustimmen und halten es für sinnvoll, auf Landesebene eine Regelung zu finden. Vielen Dank. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN)
