Michael Simon
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es ist ein ernstes und sensibles Thema, bei dem wir aus Verantwortung für den Kindesschutz und ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen niemals wegsehen dürfen. Diesem Auftrag im Sinne des Kindeswohls an uns als Politik und an die gesamte Gesellschaft gilt es, gerecht zu werden. Dazu verpflichtet uns nicht zuletzt auch die UN-Kinderrechtskonvention, in der zentrale Grundrechte und verbindliche Standards zum Schutz von Kindern ihre Verankerung finden. Dazu gehört etwa das Recht auf Entwicklung, auf Nichtdiskriminierung, auf verbindliche Chancen zum gesunden Aufwachsen, auf Gewaltfreiheit sowie auf die Ausrichtung an den Interessen und Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen sowie deren Partizipation und Beteiligung. Darüber sprechen wir heute auch noch einmal. Der Pakt gegen sexualisierte Gewalt ist ein echter politischer Meilenstein. Ich bin sehr dankbar, dass alle Beteiligten, unter anderem das Ministerium, dies sehr professionell koordiniert haben. Alle, die an diesem konstruktiven Prozess für den Kindes- und Jugendschutz mitgewirkt haben, können auf das stolz sein, was hier interdisziplinär erreicht wurde. Im Namen der SPDLandtagsfraktion danke ich ganz herzlich und spreche ausdrücklich meine Anerkennung dafür aus. Neben der institutionellen Perspektive und der Sicht der fachlichen Expertise wurde nicht zuletzt frühzeitig der Blick der Betroffenen in Form des Betroffenenrats – dessen fachliche und persönliche Kompetenz – einbezogen. Danke an dieser Stelle für diese sehr wichtigen Impulse, die von dort ausgegangen sind. (Beifall bei der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein Dankeschön gilt natürlich auch dem Ministerium und der Landesregierung, die diesen Prozess zur Erarbeitung des Pakts gegen sexualisierte Gewalt hoch professionell begleitet haben. All dies hat seine Fundierung in den insgesamt 40 Handlungsempfehlungen gefunden, die sich an den zentralen Säulen „Prävention“, „Intervention“ und „Nachsorge“ orientieren. Nun gilt es, dies in die Praxis des Schutzes von Kindern und Jugendlichen zu übertragen. Natürlich ist dieser Prozess weiter intensiv zu begleiten. Ich begrüße übrigens exemplarisch die verbindlichen Schutzkonzepte an den Orten, an denen sich die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen befindet, beispielsweise in Kitas und Schulen. Das ist ein sehr praktischer Ansatz, den wir weitergehen müssen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir tragen gemeinsam, und zwar auf allen staatlichen Ebenen, eine große Verantwortung für das gute Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen, frei von Gewalt und Missbrauch. Machen wir uns immer bewusst, dass das Kindeswohl und die psychische Gesundheit von Kindern eine besondere Verpflichtung für uns darstellen. Dafür braucht es nicht zuletzt ein gesellschaftliches Bewusstsein, für das wir uns alle gemeinsam starkmachen müssen. Mit den erarbeiteten Handlungsempfehlungen des Pakts gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen gehen wir in Rheinland-Pfalz einen wichtigen Schritt, dem es nun gilt, in der Praxis konkrete Schritte folgen zu lassen. Der politische Rahmen in diesem Prozess ist gesetzt. Dazu braucht es weiterhin die interdisziplinäre Zusammenarbeit, unbedingt auch unter Einbeziehung des Betroffenenrats, dem ich an dieser Stelle noch einmal einen ausdrücklichen Respekt zollen möchte. (Beifall bei der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hier wurden tatsächlich Maßstäbe gesetzt, die es nun fortzuentwickeln gilt. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
