Sven Teuber
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Die frühkindliche Bildung ist ein wichtiger Pfeiler, in dem Heranwachsende lernen, wie wir in unserer Gesellschaft miteinander umgehen, in dem sie Freundinnen und Freunde und soziale Kontakte knüpfen und darüber hinaus auch Sprache und Grundkompetenzen angelegt werden, die dann in der Schule weitere Ausprägungen bekommen. Deswegen ist es gut und richtig, dass in den Kindertagesstätten diese Arbeit geleistet wird. Wir sagen als SPD-Fraktion allen Erzieherinnen und Erziehern, allen Fachkräften gemeinsam mit den Eltern herzlichen Dank dafür und ein gemeinsames „Weiter so“ für die Kinder in diesem Land. In diesem Sinne müssen wir sagen, es ist richtig und gut, dass Sie sich Gedanken machen, dass wir auch dahin schauen, wo wir vielleicht Weiterentwicklungen machen können. Nichtsdestotrotz sollte man auch schauen, was es schon gibt. Ihr Antrag greift ein, wie Sie es nennen, Konzept auf, das in großen Teilen schon der heutigen Lage entspricht und deswegen überhaupt keine Neuigkeit mehr darstellt. Sie wollen sich aber irgendwie nicht richtig festlegen. Das hat man ein bisschen an Ihrer Körpersprache gemerkt. Sie haben sich sozusagen ein bisschen gewunden, weil Sie eigentlich lieber etwas verpflichtend für alle haben, es aber nicht sagen wollen, weil richtige Pflicht nicht so sexy ist in Ihrer Welt. Deswegen sagen Sie: Wir wollen vielleicht etwas, ein Konzept, wir wollen es irgendwie verpflichtend, aber nicht für alle verpflichtend. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) So ganz klar war das nicht. Das liegt auch an Ihrem Konzept und Ihren Ideen, die sich teilweise widersprechen und verschiedene Rechtskreise ansprechen. Da würde ich zum einen die Kindertagesstätte betrachten. Nach § 22 SGB VIII haben sie gemeinsam mit den Eltern einen Erziehungs- und Bildungsauftrag zu leisten, entsprechend des Entwicklungsstandes des Kindes. Sie sind aber keine kleinen Schulen, sie sind keine kleinen Schulen, sondern sie sind Kindertagesstätten. Sie haben einen anderen Auftrag als die Schule, für die das im Schulgesetz geregelt ist. Sie wollen im Endeffekt, sagen es nicht so richtig, eine Vermischung, aber ehrlicherweise müssten Sie sagen: Wir wollen eine Vorschule verpflichtend für alle. – Das wäre dann ehrlich. Das sagen Sie aber nicht, sondern Sie sagen, Sie wollen früher eine Vorschule und dafür ein Konzept und suggerieren, dass es das nicht gibt. Das ist aber falsch. Es gibt in Rheinland-Pfalz und in allen Bundesländern seit 2004 eine Vereinbarung aufseiten der KMK über die Ziele in den Kindertagesstätten. Daraus haben sich in Rheinland-Pfalz die Bildungs- und Erziehungsrichtlinien entwickelt. Diese wurden teilweise immer weiter überarbeitet. Im Jahr 2017 – letzter Stand – hat die KMK noch einmal eine Aktualisierung vorgenommen. Wir adaptieren das natürlich. Das tun wir nicht unter uns, sondern wir haben mit Frau Professor Kammermeyer und anderen viele Expertinnen und Experten. Sie suggerieren in Ihrem Antrag weiter, dass es zuerst einmal eine Kommission oder einen Beirat braucht. Auch den gibt es längst. Den Kitatag der Spitzen möchte ich ebenfalls erwähnen, weil auch das Ehrenamt für die Kitas einen ganz wichtigen Beitrag leistet durch die Elternarbeit, die dort noch wichtiger ist, als in der Schule mit Größeren, mit den Heranwachsenden. Dann wollen Sie den Übergang in die Grundschule anders regeln. „Anders“ würde ich gar nicht sagen, kann ich gar nicht sagen, weil er eigentlich so geregelt ist, wie Sie es sagen. Wir greifen das, Frau Ministerin, auf. Wir haben selbst gesagt, dass diejenigen, die schon früh benachteiligt sind, eine stärkere Förderung bekommen und bekommen müssen, weil das nachgewiesenermaßen so ist, da sind wir vollkommen einer Meinung. Pauschal aber ein Grundurteil zu machen, jeder muss erst einmal eine Sprachstandserhebung haben – das, was Sie hier fordern –, das – würde ich sagen – negiert die Arbeit vieler Eltern und Erzieherinnen und Erzieher; denn ich würde tippen, dass weder Ihr Kind, Frau Groß, noch meine Kinder und anderer hier im Raum eine Sprachstandserhebung brauchen. Ich möchte, dass die Erzieherinnen und Erzieher ihre zeitlichen Kapazitäten besonders da nutzen, wo sie notwendig sind. Ich möchte nicht, dass sie sinnlos beschäftigt werden, wenn keine Notwendigkeit dafür gegeben ist. Deswegen ist der Weg, den wir gehen, eine Sprachstandserhebung mit viereinhalb Jahren bei denjenigen zu machen, bei denen Erzieherinnen und Erzieher gemeinsam mit den Grundschulen das als notwendig erachten, der richtige. Sie sprechen auch das an, als wäre es etwas Neues. Das ist bereits festgelegt in § 19 Schulgesetz wie auch in § 4 Kitagesetz. In beiden ist heute schon geregelt, dass es eine verbindliche Kooperation im Übergang zwischen Kita und Grundschule geben muss. Das ist kein Ob, sondern es ist ein Muss. In dem Zusammenhang ist gar nicht die Notwendigkeit gegeben, das neu zu regeln, sondern dort nachzusteuern, wo es noch nicht gut funktioniert. Das ist dort – da sind wir einer Meinung –, wo noch Sprachstandsdefizite sind. Da werden wir nachsteuern. (Glocke der Präsidentin) Lange Rede, kurzer Sinn, Ihr Antrag greift viele Dinge auf, die richtig sind, aber kein neues Konzept mehr darstellen, sondern herrschende Rechtslage und Praxis sind. Deswegen werden wir ihn ablehnen müssen, sind aber bei dem Ziel sehr gerne dabei, Kinder und Familien sowie Erzieherinnen und Erzieher und Schulen zu stärken. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Steven Wink, FDP)
