Dr. Joachim Streit
Vielen Dank. – Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Seit unserem Einzug in den Landtag vergeht kaum eine Plenarwoche, in der wir uns nicht über die finanzielle Situation der rheinland-pfälzischen Kommunen austauschen. Das liegt nicht daran, dass der Opposition die Ideen ausgehen, sondern dass sich bei diesem komplexen Sachverhalt ständig ungelöste Probleme ergeben. Im Jahr 2022 war es die unangemessene Erhöhung der Nivellierungssätze, die für meine Fraktion zur Unzeit inmitten der Polykrise kam. Im Sommer letzten Jahres waren es die demokratiegefährdenden kommunalen Auflösungserscheinungen, die aus der desaströsen Finanzlage resultierten und Rücktritte ganzer Gemeinderäte nach sich zogen. Ich sage nur Freisbach. Unlängst hat der Landkreistag auf Basis der Kassenstatistik 2023 verdeutlicht, dass – gelinde gesagt – dringender Handlungsbedarf seitens der Landesregierung besteht. Bei der Grundsteuer, dem zweiten Aspekt der Großen Anfrage, ergeben sich erhebliche Probleme. Besonders zu erwähnen ist hierbei das Missverhältnis der Belastung von Gewerbe- und Wohnimmobilien, das sich daraus ergibt, dass einheitliche Messzahlen für beide Bereiche verwendet werden. So gibt es allein in der Stadt Bitburg eine Belastungsverschiebung zuungunsten der Privateigentümer von einer Million Euro pro Jahr. Soll man jetzt die Grundsteuer B um 200 Punkte erhöhen? Ich bin mir sicher, im Finanzministerium sitzen nicht wenige Mitarbeiter, die sich wünschten, Frau Ministerin Ahnen hätte niemals vom Wort der Aufkommensneutralität Gebrauch gemacht. Eine Misere jagt die nächste, aber alle haben sie ihren Ursprung in ein und demselben Problem. Das mittlerweile zur Tradition gewordene Leitmotiv rheinland-pfälzischer Landesregierungen im Umgang mit der Mittelverteilung für die Kommunen lautet, nur wer zu wenig gibt, der bleibt wichtig. Meine Damen und Herren, da das ein wirklich jeder Kommunalverantwortlicher in Rheinland-Pfalz weiß, muss ich mich über einen Absatz in der Antwort der Landesregierung auf Frage 19 wundern, in dem letztlich nur die halbe Wahrheit erzählt wird. Ich zitiere: „Darüber hinaus stiegen laut einer aktuellen Veröffentlichung des Deutschen Landkreistages die Landesleistungen aus dem KFA, der in Rheinland-Pfalz fast ein Viertel der kommunalen Gesamteinnahmen aufbringt, von 2009 bis 2022 im Vergleich aller Flächenländer am stärksten.“ Das hat zwei Gründe. Es ist einleuchtend. Zum einen waren in den Jahren 2022 folgende die Biotech-Millionen gerade rechtzeitig gekommen, um die Statistik aufzuhübschen. Man muss sehen, was vor 2009 war. Wir hatten in den 2000er-Jahren, also bis 2010, die Abschaffung der Bedarfszuweisungen, und in den Nullerjahren wurde einfach zu wenig in den KFA gegeben; man hat die Gemeinden am langen Arm verhungern lassen. Wie sieht das in den nächsten Jahren aus? Wie geht man mit den Einnahmeverlusten der Kommunen durch das Wachstumschancengesetz um? Das sind nämlich keine Peanuts, sondern allein für 2025 Mindereinnahmen von 104 Millionen Euro. Da hätte es schon etwas mehr sein können als der Verweis auf die Einberufung des Vermittlungsausschusses. Werte Kolleginnen und Kollegen, wenn sich die Probleme wandeln und dabei immer größer werden, so bleiben die Lösungen doch gleich. Erstens: Der kommunale Finanzausgleich muss durch originäre Landesmittel massiv aufgestockt werden. Zweitens: Der Symmetrieansatz ist durch einen Verstetigungsmechanismus abzulösen. Drittens: Aus Frage 26 ist zu entnehmen, dass 371 Gemeinden keinen ausgeglichenen Haushalt für das vergangene Jahr aufstellen konnten, obwohl sie die Hebesätze auf das Niveau der Nivellierungssätze angehoben hatten. Deshalb brauchen wir einen Härtefallfonds für besonders benachteiligte Kommunen. Wenn diese drei Vorschläge nicht aufgegriffen werden, kann die Landtagsverwaltung dem TOP Kommunalfinanzen einen Dauerplatz für jede Plenarsitzung der kommenden Jahre reservieren. (Beifall der FREIEN WÄHLER)
