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Dr. Joachim Streit

FREIE WÄHLER 18.04.2024 Sitzungen 18/65

Vielen Dank. – Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Polizisten müssen von Berufs wegen Entbehrungen ertragen. Unregelmäßige Arbeitszeiten und Schichtdienste lassen sich mit einem planbaren Familienleben in vielen Fällen nicht vereinbaren. Manche Szene, die sich während des Dienstes abspielt, begleitet die Beamten dauerhaft. Der geistige, körperliche und seelische Anspruch an die Polizisten hinterlässt Spuren, die durch Situationen entstanden sind, denen wir uns aufgrund deren Einsatzes für unsere Sicherheit nicht stellen müssen. Das alles bezahlen Polizisten letztlich mit einer im Vergleich zu sonstigen Verwaltungsbeamten verkürzten Lebenszeit von fünf Jahren. Diese Entbehrungen nehmen Polizeibeamte in Kauf, um einer Tätigkeit nachzugehen, die elementar für die Aufrechterhaltung unseres Rechtsstaats ist. Dass sie allerdings auf eine angemessene Verpflegung während fordernder Einsätze verzichten sollen, sehen sie nicht ein. Meine Fraktion kann das ebenfalls nicht nachvollziehen. Der Antrag der FREIEN WÄHLER greift ein Problem auf, das erneut die Ungleichbehandlung zwischen Bundespolizisten und Polizisten des Landes Rheinland-Pfalz verdeutlicht. Es ist schon nicht vermittelbar, warum die Polizeizulage unserer Landesbeamten spürbar unter der der Bundespolizisten liegt und noch dazu nicht ruhegehaltsfähig ist. Wenn die unterschiedlichen Dienstherren bei gemeinsamen Einsätzen aber allein anhand des Inhalts des Verpflegungsbeutels zu erkennen sind, dann ist das ein untragbarer Zustand für alle Beteiligten, mit Ausnahme anscheinend der Landesregierung. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh Gott!) Doch genau das ist der Fall. Wirft man einen Blick auf die Zahlen, ist auch klar, warum das so ist. Der Tageshöchstsatz der Bundespolizei beträgt 21,41 Euro, während er sich bei rheinland-pfälzischen Landespolizisten auf gerade einmal 11,73 Euro beläuft. Von einer Erschwerniszulage, wie sie die Bundespolizei bei kräftezehrenden Einsätzen in schwerer Montur vorsieht, kann in Rheinland-Pfalz ebenfalls keine Rede sein. Dabei sollten wir nicht vergessen, dass unsere Landespolizisten auf das angewiesen sind, was ihnen als Verpflegung mitgegeben wird; denn natürlich können sie während einer Demo nicht wie unsereins kurz zum Bäcker laufen, um das zu kompensieren, was ihnen die Landesregierung durch mangelnde Fürsorge verwehrt hat. (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Es kann nicht sein – genau das wurde uns berichtet –, dass unseren Polizisten bei Einsätzen der Magen knurrt und unterdessen der Bundespolizist die Entscheidung zwischen Salat, Frikadelle und Käsebrötchen zu fällen hat. Damit muss Schluss sein. Deswegen fordern wir Freien Wähler eine spürbare Anhebung des Tageshöchstsatzes von 11,70 Euro auf 17 Euro und des Erfrischungszuschusses, durch den die Anzahl der Getränke aufgestockt werden kann, um mindestens 2 Euro auf 4 Euro, wahrlich keine großen Zahlen, wenn ich mir die Einsatzverpflegung im Einzelplan 03 anschaue. Wir sprechen hier in den Jahren 2023 und 2024 von einem Posten von insgesamt 300.000 Euro. Wir sprechen also selbst nach einer Aufstockung, die unseren Forderungen entspricht, immer noch über eine überschaubare Summe. Unsere Polizisten sind das allemal wert. Insofern erwarten wir von der Landesregierung, dass die angesprochenen Anhebungen bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2025/2026 berücksichtigt werden. Aus Sicht der Freien Wähler verdienen unsere Polizeibeamte zudem viel mehr zusätzliche Kollegen, sodass wir insgesamt auf 11.000 Vollzeitäquivalente kommen, die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale und die Erhöhung der Polizeizulage auf das Niveau der Bundespolizisten sowie die Einführung von deren Ruhegehaltsfähigkeit. (Zurufe der Abg. Michael Hüttner und Hans Jürgen Noss, SPD) Auf den kleinsten gemeinsamen Nenner, Herr Noss, „Ohne Mampf kein Kampf“ sollten wir uns in diesem Haus im Sinne der rheinland-pfälzischen Polizisten fraktionsübergreifend einigen können. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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