Carl-Bernhard von Heusinger
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Feuerwehr in Rheinland-Pfalz bildet das Rückgrat für den Brand- und Katastrophenschutz. Der Großteil der Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner in Rheinland-Pfalz arbeitet ehrenamtlich. Hierbei zeigt sich die Doppelfunktion der Feuerwehr. Sie ist sowohl Sicherheitsgarant für die Menschen und die Umwelt als auch Bindeglied zwischen Bürgerinnen und Bürgern und (Abg. Johannes Zehfuß, CDU: Der Kreisverwaltung!) dem Gemeinwesen und damit ein unentbehrlicher Teil der Gesellschaft, eine moderne Bürgerfeuerwehr eben. Für eine gute Aufgabenerfüllung ist eine entsprechende technische Ausstattung unabdingbare Voraussetzung. Ist aber der im Antrag der CDU-Fraktion genannte vermeintliche „immense Investitions- bzw. Modernisierungsstau“ wirklich die zentrale Herausforderung unserer Feuerwehren? – Ich wage mich da aus dem Fenster zu lehnen und sage Nein. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang den rheinland-pfälzischen Feuerwehrverband zitieren – mit Erlaubnis des Präsidenten –: „Nachwuchsgewinnung ist [das zentrale] Thema der Feuerwehren in Rheinland-Pfalz.“ In Zeiten, in denen in einigen Gemeinden der Grundschutz vor allem tagsüber nur noch mit größeren Anstrengungen und Alarmierungen der benachbarten Feuerwehren gewährleistet werden kann, sollte unser Hauptaugenmerk auf der personellen Ausstattung unserer Feuerwehren liegen. In diesem Zusammenhang gibt es Erfreuliches zu berichten. Seit der letzten Erhebung im Jahr 2017 hat sich die Zahl der ehrenamtlich aktiven Feuerwehrangehörigen in Rheinland-Pfalz deutlich erhöht. Mit Stand aus dem April dieses Jahres waren 54.500 in unseren Feuerwehren aktiv. Besonders hervorzuheben ist dabei die Entwicklung der Feuerwehrfrauen. Die Zahl der Aktiven hat sich von 2.900 in den letzten Jahren auf nun 5.300 fast verdoppelt. Die Ergebnisse der nun beauftragten Ehrenamtsstudie werden uns weiterhin wichtige Rückschlüsse über das Ehrenamt Feuerwehr und für eine zielgerichtete und zeitgemäße Nachwuchswerbung liefern. Die Entwicklung der Aktiven zeigt in jedem Fall, dass die bisherigen innovativen und intensiven Bestrebungen Wirkung zeigen. (Zuruf des Abg. Torsten Welling, CDU) Wenig innovativ sind leider die Forderung nach einer Vereinfachung des Förderwesens und der Vorwurf der Zweckentfremdung der Feuerschutzsteuer. Das ist ein alter Hut; das wissen Sie selbst, lieber Kollege Junk. So war die Landesbeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen mehrfach Thema im Plenum und auch im Innenausschuss. Zuletzt hat die Landesregierung sehr überzeugend, wie ich fand, (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das wundert mich nicht!) im Januar dieses Jahres über die landeseinheitliche Beschaffung der TLF 3.000 für alle Leitstellenbereiche in Rheinland-Pfalz berichtet. Die Landesregierung hat damit einen neuen rheinland-pfälzischen Standard eingeführt, der die Beschaffung durch die kommunalen Aufgabenträger erleichtert. Es bleibt in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass die Beschaffung in Rheinland-Pfalz grundsätzlich weiterhin Aufgabe der Landkreise bzw. Städte bleibt; denn der Katastrophenschutz ist bei uns Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Die Landesregierung unterstützt weiterhin ein interkommunales Beschaffungsmodell. Die Kommunen kooperieren bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, und die ADD sowie die Feuerwehrund Katastrophenschutzakademie beraten bei den Themen „Bedarfsermittlung“ bzw. „Technik“. Künftig – das wissen Sie auch, lieber Kollege Junk – wird es durch die Neuaufstellung des Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz, aber auch im Bereich der landeseinheitlichen Beschaffung zu Änderungen kommen. Die Landesregierung hat bereits Anfang dieses Jahres mitgeteilt, dass künftig weitere Fahrzeuge oder auch Material wie Abrollbehälter landeseinheitlich beschafft werden können. Grundlage hierfür sind einsatztaktische Besprechungen im Rahmen der Neustrukturierung. Zur im Antrag geforderten Aktualisierung: Die Festbetragsübersicht Fahrzeuge wurde nach 2018 auch 2021 aktualisiert. Von einer jahrelangen Überfälligkeit kann somit keine Rede sein. Lassen Sie mich zu guter Letzt noch ein paar Worte zum Dauerbrenner Feuerschutzsteuer verlieren. Lieber Kollege Junk, wie zuletzt auf Antrag Ihrer Fraktion im Mai-Plenum des letzten Jahres diskutiert, kommen die Einnahmen der Feuerschutzsteuer den Kommunen vollumfänglich zugute. (Abg. Torsten Welling, CDU: Das stimmt doch gar nicht!) Ob es die Ausbildung an der Landesbrand- und Katastrophenschutzakademie oder technische Beurteilungen und Beratungen durch die ADD sind, (Zurufe der Abg. Torsten Welling, CDU, und Dr. Jan Bollinger, AfD) alle diese Leistungen helfen doch den kommunalen Feuerwehren. Die Landesregierung hat in der letzten Debatte zur Feuerschutzsteuer zudem klargestellt, dass diese Einnahmen nur einen Bruchteil dessen ausmachen, was der Staat überhaupt für Feuerwehren und gute Rahmenbedingungen leistet. Somit bleibt mir als Fazit nur festzustellen, dass dieser aufgewärmte Antrag an der Realität vorbeigeht. Wir werden unseren Fokus auf die Neuaufstellung des Katastrophenschutzes sowie das zentrale Thema der Nachwuchswerbung für unsere Feuerwehren legen. Der Antrag ist deshalb abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
