Ralf Schönborn
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nicht das erste Mal debattieren wir heute im rheinland-pfälzischen Landtag über den Wolf. Mit den berechtigten Anliegen und Forderungen der Opposition zu einem eindeutig geregelten und effektiven Bestandsmanagement, wie es in einigen Ländern Europas bereits praktiziert wird, bissen wir bislang auf Granit. Ich habe die Befürchtung, dass sich heute nichts daran ändern wird; denn das grün geführte Umweltministerium versperrt sich aus einer romantischen Grundhaltung und aus nackter Ideologie heraus jeder Verschärfung für Wölfe in Rheinland-Pfalz. Einmal wird auf Herdenschutzzäune verwiesen, die ihren Namen oftmals nicht verdient haben, ein anderes Mal darauf, dass es in unserem Bundesland nach offiziellen Zahlen lediglich eine Handvoll Wölfe gebe. Meine Damen und Herren, man kann doch den Erhaltungszustand einer Art nicht regional bemessen und daraus ableiten, dass kein Handlungsbedarf bestände. Der Deutsche Bauernverband schätzt für das Monitoring-Jahr 2022/2023 die Wolfspopulation in Deutschland auf etwa 1.500 bis 2.700 Tiere. Es könnten in den nächsten Jahren noch Tausende dazukommen. Zum Vergleich – das habe ich mehrmals im Ausschuss erwähnt –, in Finnland lebten im Jahr 2023 schätzungsweise um die 300 Wölfe, obwohl das Land über eine ähnliche Fläche verfügt und sehr viel weniger dicht besiedelt ist. Folglich kann man nur feststellen, dass der günstige Erhaltungszustand in Gesamtdeutschland schon lange erreicht ist und dringend von staatlicher Stelle festgestellt werden muss. Schon jetzt ist rechtlich in Ausnahmefällen die gezielte Entnahme sogenannter schadstiftender Wölfe möglich. Doch wir sehen auch, dass die Hürden hierfür viel zu hoch sind und das aktuelle Vorgehen nicht ausreicht. (Präsident Hendrik Hering übernimmt den Vorsitz) Meine Damen und Herren, nach rund 20 Jahren Wiederansiedlung des Wolfs in Deutschland müssen wir uns so ehrlich machen und feststellen, dass die Zahl der von Wölfen gerissenen Weidetiere kontinuierlich zugenommen hat, und das ungeachtet der permanenten Ausweitung von Herdenschutzmaßnahmen wie dem Aufstellen von Herdenschutzzäunen und dem Einsatz von Herdenschutzhunden. Werte Kollegen, die Maßnahmen der Landesregierung kann man nur als hochgradig ineffizient bezeichnen. Ein Beispiel ist der Wolf GW1896m, der trotz mehrfacher Nutztierrisse in Rheinland-Pfalz weiter Narrenfreiheit genießt. Ein weiteres Beispiel: In Niedersachsen fielen letztes Jahr trotz Herdenschutzzaun 55 Schafe einer Wolfsattacke zum Opfer. Ich habe an dieser Stelle schon einmal ausgeführt, dass es den Weidetierhaltern das Herz zerreißt, ihre liebevoll umsorgten Tiere derart vorfinden zu müssen, ganz zu schweigen von den erheblichen wirtschaftlichen Schäden und Verlusten, die entstehen können. Für die Tierhalter sind Herdenschutzmaßnahmen mit hohen Kosten verbunden, aber auch für den Steuerzahler, was nicht nur die Anschaffung, sondern auch die Unterhaltskosten beispielsweise für Zäune betrifft. Herdenschutzhunde sind besonders teuer und anspruchsvoll in der Ausbildung und in der Haltung. Zäune können nicht überall aufgestellt werden, und Elektrozäune begrenzen nicht nur den Lebensraum anderer Tiere, sondern werden auch oftmals zur Gefahr für kleinere Tiere, die sich darin verfangen können. Meine Damen und Herren, wir dürfen die für die Kulturlandschaft und das Tierwohl notwendige Weidetierhaltung nicht weiter gefährden. Deswegen setzen wir uns als AfD-Fraktion schon seit Langem für ein konsequentes, aktives Wolfsmanagement und damit verbunden eine Bestandsregulierung ein. Hierfür fordern wir die Entwicklung eines spezifischen Akzeptanzbestands bzw. eines entsprechenden Korridors, der regelmäßig zu aktualisieren und anzupassen ist. Dies hätte im Übrigen auch zur Folge, dass das Tolerieren des Wolfs in der Landwirtschaft und in der Gesellschaft gewährleistet ist. Des Weiteren möchten wir aus rechtlichen Gründen auf EU-Ebene eine Umstufung des Wolfs von Anhang 4 in Anhang 5 der FFH-Richtlinie erzielen. Das ist ein Vorhaben, das über die Forderung der Freien Wähler hinausgeht, aber nötig ist. Die Europäische Kommission hat schon angekündigt, den Schutzstatus des Wolfs senken zu wollen. Außerdem sollten die Ausnahmen zur Entnahme von Wölfen gezielter umgesetzt werden. Eine Aufnahme des Wolfs ins rheinland-pfälzische Jagdrecht über die Novelle des Landesjagdgesetzes wäre auch sinnvoll. Wichtig auf Bundesebene sind darüber hinaus unbürokratische Regelungen für eine vollständige Entschädigung von Wolfsrissen und eine Beweislastumkehr bei der Rissbegutachtung zugunsten der Geschädigten. Meine Damen und Herren, das Ziel des aktiven Wolfsmanagements ist selbstverständlich nicht die Ausrottung des Wolfs, sondern die Förderung einer friedlichen Koexistenz zwischen Wolf, Nutztier und Mensch. Eine ökologisch verträgliche Wolfspopulation soll in Deutschland leben dürfen, allerdings in den Gebieten, in denen keine Interessenskonflikte zu erwarten sind. Eberhard Hartelt, der Präsident des Bauern- und Winzerverbands RheinlandPfalz Süd, macht mit drastischen Worten auf die aktuelle Lage aufmerksam – Zitat –: „Die Belastungsgrenze der Weidetierhalter ist erreicht, die negativen Folgen der Ausbreitung des Wolfes in Deutschland sind allein mit Herdenschutz erfordert eine aktive Regulierung des Wolfes.“ (Glocke des Präsidenten) Meine Damen und Herren, wir kommen nicht umhin, die Überlegung anzustellen, ob nicht einige Entnahmen letztlich das insgesamt verhältnismäßigere Mittel gegenüber erheblichen finanziellen Aufwendungen für Schutzvorrichtungen darstellen. (Glocke des Präsidenten) Insgesamt geht der Entschließungsantrag der FREIEN WÄHLER in die richtige Richtung, aber nicht weit genug. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
