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Ralf Schönborn

AfD 18.04.2024 Sitzungen 18/65

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Schere zwischen den Erlösen aus den Fahrkartenverkäufen und den Betriebskosten von Bus und Bahn im ÖPNV geht immer weiter auseinander, und die Lage wird durch den aktuellen Tarifstreit weiter verschärft. Durch die Demonstrationen und den Busfahrerstreik – die Busfahrer stehen gerade rund um den Landtag – bekommen wir dies hautnah mit. Die Gewerkschaften fordern für unsere Busfahrer 500 Euro mehr und eine Einmalzahlung von 3.000 Euro. Natürlich ist es richtig, wenn wir uns als Landtag mit den Problemen beschäftigen. In der Sache, meine Damen und Herren, liegen CDU und AfD, so glaube ich, gar nicht so weit auseinander. Darum wäre es auch besser gewesen, Herr Wolf, wenn wir uns vorher einmal zusammengesetzt und einen gemeinsamen Antrag geschrieben hätten. Dann wäre der eine oder andere handwerkliche Fehler und die eine oder andere Unklarheit wahrscheinlich nicht passiert. Lassen Sie mich aber jetzt mit den Punkten beginnen, die unsere volle Unterstützung haben. In Punkt 2 des Antrags wird gefordert, dass die Landesregierung die Kommunen als Aufgabenträger des ÖPNV finanziell nicht weiter im Stich lassen darf. Dieser Punkt ist auch aus Sicht unserer Fraktion zwingend notwendig; denn was wäre die Alternative? – Die Alternative wäre, dass Leistungen abbestellt werden, so wie das einige Verkehrsbetriebe außerhalb von Rheinland-Pfalz schon getan haben. Wir wollen das nicht, gerade auch im Hinblick auf den ländlichen Raum, in dem das Liniennetz nicht besonders dicht gestrickt ist. Die finanzielle Unterstützung des Landes muss dauerhaft und berechenbar sein, und vor allem muss sie dynamisiert werden, sodass sie mit der Kostenentwicklung Schritt hält. Es reicht nicht, lediglich die Regionalisierungskosten des Bundes an die Kommunen weiterzuverteilen. In dieser Hinsicht hätte der CDU-Antrag durchaus spezifischer sein können, Herr Wolf. Eigentlich keiner Diskussion bedarf auch Punkt 5 des Antrags, eine weitere Verzögerung zur Vorlage des Landesnahverkehrsplans ist zwingend zu verhindern. Mein Kollege Dr. Bollinger hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass eine gewisse Verkehrsdezernentin aus Mainz, Katrin Eder mit Namen, bereits im November 2020 im Verkehrsausschuss bemängelt hat, dass damals der Nahverkehrsplan nicht zusammen mit dem Nahverkehrsgesetz vorgelegt wurde. Dreieinhalb Jahre später ist Frau Eder zwar Ministerin, der Nahverkehrsplan liegt aber immer noch nicht vor. Die Geschichte des Nahverkehrsplans ist offensichtlich eine unendliche. Herr Wolf hat das völlig zu Recht kritisiert. Ich komme nun zu den Punkten im CDU-Antrag, bei denen man die CDUHandschrift sehr deutlich daran erkennt, dass Sie beim Leser vor allem für Konfusion sorgen. Unter Punkt 3 fordern die Antragsteller, der RheinlandPfalz-Index ist als sogenannter Vollkostenindex mit Landesmitteln einzuführen. Was ein Vollkostenindex ist, haben wir im Laufe der Diskussion gelernt. Ein Vollkostenindex bildet die Entwicklung der Gesamtkosten einer Leistung ab. Was allerdings ein Vollkostenindex aus Landesmitteln sein soll, ist unklar. Aus diesem Zusammenhang heraus muss man das doch so verstehen, dass das Land alle aktuellen und künftigen Kostensteigerungen zu 100 % tragen soll. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Wie kommen Sie denn auf diese Annahme? Wie? –

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