Pia Schellhammer
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleg:innen! Mit dem vorliegenden Regierungsentwurf zur zweiten Änderung des IT-Staatsvertrags wird festgehalten, dass die Verwaltungsdigitalisierung eine Daueraufgabe ist. Änderungen zur Unterlegung dieser Daueraufgabe werden vorgenommen. Dementsprechend wird zum Beispiel die FITKO für diese Daueraufgabe aufgerüstet. Lassen Sie es mich so sagen: Die Digitalisierung der Verwaltung braucht für diese Daueraufgabe vor allen Dingen Ausdauer; denn eigentlich – ich glaube, das ging vielen so, auch im Zuge der Pandemie – hätten wir uns gewünscht, dass wir bei der Verwaltungsdigitalisierung schon wesentlich weiter auf der Wegstrecke gewesen wären. Jetzt, mit diesem vorliegenden IT-Staatsvertrag, kommen wir dem Ziel oder zumindest einer Zwischenetappe aber wenigstens ein Stück näher. Um im Bild zu bleiben, gehen wir noch einmal zurück an die Startlinie. Der IT-Planungsrat koordiniert seit seiner Gründung im Jahr 2010 die Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bereich der Informationstechnik. Mit der föderalen IT-Kooperation FITKO – wurde schon erwähnt – wurden bereits bestehende organisatorische, personelle und finanzielle Ressourcen unter einem Dach zusammengezogen. Die FITKO unterstützt als Anstalt des öffentlichen Rechts den IT-Planungsrat bei der Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland. Dazu gehören die Planung und Koordinierung der Arbeit des IT-Planungsrats, die Vernetzung von Bund, Ländern und Kommunen und strategische Festlegungen. Die FITKO verwaltet zudem das Digitalisierungsbudget von Bund und Ländern und erarbeitet die föderale IT-Infrastruktur. Kurzum, ohne die FITKO gibt es keine Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland. Wo aber stehen wir auf der Wegstrecke? – Wir haben es hier schon gehört: Das Onlinezugangsgesetz mit den digitalen Leistungen für Elterngeld, Kindertagesbetreuung, Eheschließung, Bürgergeld, Ummeldung, Führerschein, Einbürgerung, Handwerksgründung, Unternehmensanmeldung, Kfz-Zulassung, Bewohnerparkausweis, Bauvorbescheid und Baugenehmigung sowie Meldebescheinigung und Registerauskunft war nur ein Startschuss auf der Langstrecke. Der IT-Planungsrat verantwortet mit der Registermodernisierung ein Mammutprojekt. Moderne Register sind aber wesentlicher Bestandteil der Digitalisierung in Bund, Ländern und Kommunen. Sie sind Grundlage dafür, dass Verwaltungsdienstleistungen überhaupt digital anzubieten sind und Verwaltungsprozesse effizient, bürokratiearm und serviceorientiert gestaltet werden können. Bürger:innen sowie Unternehmen sollen Nachweise und Daten nach dem Once-Only-Prinzip künftig nur noch einmal digital übermitteln müssen. Das wäre ein wichtiger Schritt zum Bürokratieabbau. Mit dem vorliegenden Staatsvertrag und den geplanten Änderungen darin wollen wir dem IT-Planungsrat und der FITKO die notwendige Ausdauer verschaffen. Diese Änderungen machen die föderale IT-Kooperation fit für die Zukunft. Insbesondere die Finanzierung – wir haben es bereits gehört – von dauerhaften Projekten soll durch die Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel ermöglicht werden. Die geplanten Änderungen bringen uns dem Ziel oder einem Etappenziel einer umfassenden Verwaltungsdigitalisierung ein Stück näher und tragen im Besonderen bei der Umsetzung digitaler Projekte der Verantwortung Rechnung. Eine gute Sache also. Weiter geht es auf der Wegstrecke. Unserer Meinung nach könnten wir etwas mehr Tempo bei der Verwaltungsdigitalisierung insgesamt gebrauchen, sodass wir aus diesem Grund dem vorliegenden Staatsvertrag gern zustimmen werden. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und bei der FDP)
