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Peter Moskopp

CDU 17.04.2024 Sitzungen 18/64

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Änderung des IT-Staatsvertrags, der auf der MPK im November 2023 beschlossen wurde, geht es im Kern darum sicherzustellen, dass die Finanzierungsmodalitäten der föderalen IT-Kooperation FITKO flexibler sowie dem IT-Planungsrat flexiblere Handlungsmöglichkeiten eingeräumt werden. Damit soll eine verbesserte Nutzung der Mittel ermöglicht und die föderale IT-Kooperation gestärkt werden. Die FITKO wurde im Jahr 2020 ins Leben gerufen und ist in Trägerschaft aller Länder und des Bundes. Mit ihr soll die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen im Bereich der Informationstechnologie gefördert werden. Für diejenigen, die sich tagtäglich nicht mit der Digitalpolitik befassen, sei dazu gesagt, dass es also zwei große Institutionen gibt. Auf der einen Seite gibt es den IT-Planungsrat. Der ist gewissermaßen der Thinktank, in dem die politischen Entscheidungen gefällt werden und die grobe Richtung vorgegeben wird. Auf der anderen Seite steht die FITKO, sozusagen der Do-Tank, der für die operative Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung in ganz Deutschland verantwortlich zeichnet. Die FITKO unterstützt den IT-Planungsrat bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben und soll eigentlich der zentrale Arbeitsmuskel der Verwaltungsdigitalisierung sein, wichtige Aufgaben koordinieren und Projekte langfristig übernehmen. Doch eine inflexible Finanzierungsstruktur lähmt derzeit die Organisation. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrechnungshof. Im Rahmen dessen sollen gemeinsame IT-Projekte koordiniert, einheitliche Standards entwickelt und die Effizienz in der föderalen IT-Struktur gesteigert werden. Neben der Realisierung von Einzelvorhaben durch Projekte werden ganze Vorhabenbündel durch Programme gemeinsam koordiniert und umgesetzt. Aktuell sind dies die OZG-Umsetzung und die Registermodernisierung zum Once-Only-Prinzip. In der praktischen Umsetzung hat sich jedoch herausgestellt, dass es Verbesserungsbedarf gibt, vor allem bei der Unterstützung der Länder und des IT-Planungsrats im Projekt- und Produktbereich. Zwischen Beantragung von Mitteln und dem tatsächlichen Projektbeginn verstrichen teilweise bis zu zwei Jahre. Fehlende Übertragungsmöglichkeiten des Budgets auf Folgejahre und das damit einhergehende Finanzierungsrisiko haben sich als nachteilig für die Fortentwicklung von Digitalprojekten erwiesen. Um die FITKO vor diesem Hintergrund zu einer beweglicheren und flexibleren Einheit zu machen, wurde eine Änderung des IT-Staatsvertrags dringend notwendig, vor allem mit flexibleren Finanzierungsmöglichkeiten. Die FITKO wurde durch die Änderung massiv aufgewertet. Sie erhält mehr Kompetenzen und mehr Finanzen. Ihr Finanzierungsmechanismus ist auf neue Beine gestellt worden. Der Bund bezahlt jetzt ein Viertel der Maßnahmen, den Rest der Kosten teilen sich die Länder nach dem Königsteiner Schlüssel. Es besteht jetzt die Möglichkeit, dass die FITKO von ihren Befugnissen her die ihr zugedachte Funktion in der föderalen Verwaltungsdigitalisierung finanziell erfüllen kann. Neben der finanziellen Neuaufstellung wird der Aufgabenkatalog der FITKO und des IT-Planungsrats durch Beschreibungen präzisiert, ihre Finanzierungsgrundlage ausgeweitet und flexibilisiert. Zum Beispiel wird es nun möglich, dass die FITKO-Projekte in der föderalen Verwaltungsdigitalisierung mehrjährig und dauerhaft bewirtschaftet werden. (Abg. Martin Haller, SPD: Das ist gut!) Nach den neuen Vorschriften könnte der Wirtschaftsplan der FITKO auf drei Jahre im Voraus geplant werden. Eine der großen Herausforderungen in den nächsten Jahren wird es sein, die durch den IT-Staatsvertrag und die zeitliche Governance-Reform hergestellten neuen Rahmenbedingungen auszufüllen, zu beleben sowie wirksam in Vollzug zu setzen. Das heißt, es gibt neue Entscheidungsstrukturen, die insbesondere die Rolle der Länder stärken, beispielsweise ein Einstimmigkeitsprinzip bei größeren finanziellen Ausgaben. (Unruhe bei der SPD) Durch diese notwendigen Neuerungen im Staatsvertrag wird der Stellenwert der Verwaltungsdigitalisierung nach außen sichtbar erhöht. Gleichzeitig wird damit nochmals dokumentiert, dass die Digitalisierung der Verwaltung eine Daueraufgabe ist. (Beifall der CDU) Unser Ziel muss es sein, die Bürokratie abzubauen, wo immer es möglich ist. Dies ist dringend notwendig. Dafür benötigen wir ein funktionierendes Netzwerk. IT-Planungen gilt es voranzutreiben, neue Ideen zu entwickeln und endlich Lösungen zu bieten. Für die Zukunft eines modernen, global agierenden und attraktiven Standorts Deutschland und Rheinland-Pfalz braucht es passende gesetzliche Rahmenbedingungen und Gremien sowie eine zukunftsfähige Verwaltung und Wirtschaft in ganz Deutschland. Die geplanten Änderungen am IT-Staatsvertrag sind sinnvoll, erforderlich und längst überfällig. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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