Marcus Klein
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will zunächst einmal sagen, ich bin enttäuscht. Ich bin enttäuscht von dem, was vorliegt, weil ich insgesamt eine vertane Chance der Medienpolitiker aus den Bundesländern sehe, aber auch insbesondere des Vorsitzlandes Rheinland-Pfalz. Worüber reden wir denn in den letzten Monaten, vielleicht sogar Jahren? Was beherrscht die Debatte über Medien- und Rundfunkrecht? – Es ist eine Debatte über die zukunftsfähige Aufstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wir sehen die Reformvorschläge aus den Anstalten selbst, von scheidenden Intendanten, die Vorlage des Zukunftsrats, den die Rundfunkkommission eingesetzt und der im Januar geliefert hat. Wir sehen einen offenen Brief aus der Mitarbeiterschaft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wir stehen vor einer Diskussion um eine angemessene finanzielle Ausstattung des Rundfunks, konkret vor der Frage, Beitragserhöhung ja oder nein. All das spielt aber in diesem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag überhaupt keine Rolle. (Beifall der CDU) Es mag vielleicht so angelegt sein, aber wir haben das schon beim Vierten Medienänderungsstaatsvertrag gesagt und hatten über diese Themen schon diskutiert. Deswegen muss ich sagen, man hat den Eindruck, ich habe den Eindruck, die Medienpolitik in Deutschland unter Ihrem Vorsitz, Frau Dreyer und Frau Raab, verhandelt eigentlich an den großen Debatten im Land vorbei. Ich prophezeie, wir werden noch einen Sechsten, vielleicht einen Siebten Staatsvertrag sehen, vielleicht sogar die Beitragserhöhung on top, über die wir dann beraten müssen, ohne diese Fragen zur Zukunft und Stärkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf dieser Ebene zu diskutieren. Ich finde das ein Unding und ein echtes Versäumnis der Rundfunkkommission unter Ihrem Vorsitz. Sie machen es der CDU-Fraktion in diesem Haus, die hinter einem starken dualen Rundfunksystem steht, wirklich schwer, und Sie machen es auch dem ÖRR selbst schwer. (Beifall der CDU) Meine Damen und Herren, das bedeutet nicht, dass das, was vorliegend geregelt ist, überhaupt keine Rolle spielt, ganz und gar nicht. Ich möchte insbesondere auf den Aspekt der Regionalfensterprogramme hinweisen, der schon lange erwartet war, weil wir auch im Land darüber gesprochen hatten, weil wir eine entsprechende Übergangsregelung des Mediengesetzes bei uns im Land auf den Weg gebracht und verankert haben, keine Übergangsregelung, aber doch schon sehend, dass es eine andere Regelung geben würde. Es geht seinerzeit wie heute um eine Stärkung der Meinungsvielfalt und der Ausgewogenheit durch ein Regionalfensterprogramm aus und für die Region. Es geht um die Sicherung des qualitativ hochwertigen Angebots gegen kurzfristige Schwankungen bei Marktanteilen. Es ist gut, dass der Staatsvertrag das regelt und adressiert, indem er den beiden größten Veranstaltergruppen der reichweitenstärksten Fernsehvollprogramme die Verpflichtung zuweist. Das schafft Klarheit und Planbarkeit und ist ganz in unserem Sinn. Wir sind damals mit diesem Ansinnen hereingekommen, und ich finde es gut, dass das jetzt geregelt wird. Natürlich ist auch die Stärkung der Landesmedienanstalten ein wichtiges und richtiges Anliegen. In deren Zuständigkeiten im Rahmen des Digital Services Act ist die Anpassung an das Digitale-Dienste-Gesetz keine Kleinigkeit, aber, meine Damen und Herren, seien wir doch einmal ehrlich, vielleicht dann doch eher etwas für die geneigte Fachöffentlichkeit. Deshalb freuen wir uns auf eine weiterhin konstruktive Beratung dieser Punkte, aber wir würden uns genauso darüber freuen und es sogar erwarten, dass wir auch die anderen wichtigen Punkte und großen Themen gemeinsam zur Sprache bringen und darüber sprechen. Es wird höchste Zeit. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
