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Jens Jenssen

SPD 17.04.2024 Sitzungen 18/64

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Hinter dem sperrigen Begriff des Fünften Medienänderungsstaatsvertrags verbergen sich zwei wichtige Punkte zur Stärkung unserer Demokratie. Technisch wird mit den Regelungen nationales Recht an die Vorgaben der Europäischen Verordnung für digitale Dienste angepasst und werden Klarstellungen zur Ausstrahlung von Regionalfenstern vorgenommen. Doch bei beiden Vorhaben geht es darum, Meinungsfreiheit zu stärken und Meinungsvielfalt und damit die Grundlagen unseres Gemeinwesens zu sichern. Wir alle spüren, dass die Demokratie und die Freiheit, wie wir sie kennen, unter Druck geraten. Gerade in den Diskussionen im Netz wird das deutlich. Bewusst werden falsche Informationen verbreitet, um zu verunsichern. Mit aggressiver Hetze und offenem Hass auf den unterschiedlichen digitalen Plattformen und Kanälen werden Menschen eingeschüchtert. Es werden Ängste geschürt und Misstrauen verbreitet. Die Demokratie aber braucht den offenen Austausch über verlässliche Fakten. Wenn das im digitalen Raum durch Einschüchterung und Desinformation nicht mehr möglich wird, dann ist unser gesamtes Gemeinwesen in Gefahr. Es betrifft nicht nur die staatlichen Institutionen, sondern uns als Gemeinschaft insgesamt; denn die digitalen Plattformen haben enormen Einfluss darauf, wie wir miteinander kommunizieren, und deswegen haben sie auch eine enorme Verantwortung, der sie nachkommen müssen. Es gilt im Internet: Was offline illegal ist und nicht geht, das ist auch online nicht erlaubt. Hier setzt die Europäische Verordnung für die digitalen Dienste an. Es geht im Kern um eine effektive Rechtsdurchsetzung europaweit, die die Meinungsfreiheit, überhaupt die Kommunikationsfreiheiten im Netz, sichert. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Die Verordnung verpflichtet alle Onlineplattformen wie Facebook, Instagram, X und andere zu mehr Schutz und Transparenz. Für Bürgerinnen und Bürger soll es einfacher sein, illegale Inhalte zu melden, und die Plattformen müssen diese Meldungen sorgfältiger prüfen und konsequenter handeln. Damit das effektiv gelingt, braucht die europaweite Rechtsdurchsetzung aber eine bessere Verzahnung mit der bestehenden Medienregulierung in den Mitgliedstaaten. Es braucht eben keine europäische Zentralisierung der Medienpolitik, sondern ein kluges Ineinanderwirken der unterschiedlichen Ebenen. Daher werden mit dem Medienänderungsstaatsvertrag und auf Bundesebene mit dem Digitale-Dienste-Gesetz auch nicht nur europäische Vorgaben in nationales Recht umgesetzt, sondern die bestehende Medienregulierung wird mit dem europaweit einheitlichen Rechtsrahmen zu einem Gesamtsystem verbunden. An dieser Stelle möchte ich Malu Dreyer als Vorsitzende der Rundfunkkommission, aber auch Medienstaatssekretärin Heike Raab besonders danken. Sie haben ganz konkret durchgesetzt, dass im Bereich des Jugendmedienschutzes die Landesmedienanstalten als zuständige Behörden verankert werden. So wird gewährleistet, dass die gute Arbeit unserer Landesmedienanstalten auch in diesem Bereich einbezogen wird und ein guter Rechtsrahmen entsteht. Die Landesmedienanstalten werden so gestärkt, und die Medienregulierung des Bundes und der Länder wird mit einem europäischen Regelungsrahmen verknüpft. Auch das wird in Zukunft wichtig sein, dass die Regelungen der Länder, Bundesrecht und europäische Vorgaben gut ineinandergreifen; denn auch wenn die Aufsicht für die großen Plattformen künftig auf europäischer Ebene liegt, so ist sie doch immer wieder für die Rechtsdurchsetzung auf die Meldungen der Aufsicht in den Mitgliedstaaten angewiesen. Das, was unsere Medienanstalten leisten können, haben sie auch nach dem schrecklichen Angriff der Hamas auf Israel bewiesen. In Vorbereitung der Umsetzung der europäischen Regelungen wurden bereits Hunderte von Rechtsverstößen an die Kommission gemeldet. So wurde die Grundlage gelegt für mögliche Sanktionen von Plattformen, die ihrer Verantwortung eben nicht gerecht werden. Sehr geehrte Damen und Herren, auch mit dem zweiten Punkt zur Verpflichtung der Ausstrahlung von Regionalfensterprogrammen wird die Meinungsfreiheit und hier insbesondere die Medienvielfalt gestärkt. Gerade jetzt, wo lokaler und regionaler Journalismus unter Druck steht, ist es entscheidend, dass die großen privaten Medienhäuser weiterhin regionale Fernsehnachrichten anbieten. Sehr geehrte Damen und Herren, Demokratie beginnt vor Ort und braucht eine gute Berichterstattung durch Qualitätsjournalismus auch in unseren Regionen, und das wird mit unserem Staatsvertrag abgesichert. Damit ist das vorliegende Gesetz ein wichtiger Beitrag zur Stärkung unserer Demokratie. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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