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Dr. Joachim Streit

FREIE WÄHLER 17.04.2024 Sitzungen 18/64

Vielen Dank, Herr Präsident. – Werte Kolleginnen und Kollegen! Was im März galt, gilt für meine Fraktion der FREIEN WÄHLER auch heute. Die Freien Wähler fordern die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Wir haben im vergangenen Plenum einen eigenen Antrag zu diesem Sachverhalt gestellt und die Argumente ausgetauscht. Das Festhalten der Landesregierung an den Straßenausbaubeiträgen kann ich nicht nachvollziehen und außer der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen auch niemand; denn das Für und Wider haben wir bereits vor vier Wochen durchdekliniert. Ich denke nicht, dass die Landesregierung ihre Meinung in der Zwischenzeit geändert hat. Nachdem Nordrhein-Westfalen die Straßenausbaubeiträge abgeschafft hat, ist Rheinland-Pfalz das letzte verbliebene Bundesland, das seine Kommunen zwingt, Bürger mit entsprechenden Abgaben zu belasten. Sechs Bundesländer überlassen es zumindest den Kommunen, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Mit anderen Worten, die Landesregierung Rheinland-Pfalz ist als Geisterfahrer unterwegs. Die Beiträge verursachen erhebliche Verwaltungskosten und binden zudem Personal, das an anderer Stelle besser eingesetzt werden könnte. Straßenausbaubeiträge sind nicht mehr zeitgemäß und außerdem ungerecht; denn die wiederkehrenden Beiträge müssen auf alle Baumaßnahmen gezahlt werden, die in einer Abrechnungseinheit liegen. Das kann aber mitunter dazu führen, dass sie Geld für Leistungen entrichten, von denen die Beitragszahler überhaupt nicht profitieren. Deshalb müssen die Straßenausbaubeiträge endlich abgeschafft werden. Dieser Fall scheint mir aber in absehbarer Zukunft nicht einzutreten. (Abg. Martin Haller, SPD: Sehr richtig!) Nachdem wir als Opposition die Krankheit also nicht heilen können, möchten wir zumindest einen Vorschlag einbringen, der die Symptome lindert. Mein Kollege Stephan Wefelscheid hat unlängst eine Kleine Anfrage zum Thema der steuerlichen Abschreibung von Straßenausbaubeiträgen gestellt. Wenn viele rheinland-pfälzische Bürger in den kommenden Wochen an ihrer Einkommensteuererklärung sitzen und sich fragen, welche Kosten Hauseigentümer nach § 35 a Einkommensteuergesetz absetzen dürfen, lohnt sich der Blick in diese Drucksache. Als absetzbar wurden zumindest zeitweise die Arbeitskosten erachtet, die in der Regel im Gebührenbescheid jedoch nicht gesondert ausgewiesen werden. Betroffenen bliebe also nur, einen spezifizierenden Bescheid anzufordern bzw. eine Kostenschätzung vorzunehmen. (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) – Genau. Auf die Frage, ob sich die Landesregierung für eine steuerrechtliche Vollabschreibung auf Bundesebene einsetzen wird, lautete die Antwort aber ganz einfach, dass eine Bundesratsinitiative nicht in Planung sei. Das wäre aber doch angesichts des offensichtlichen Alleingangs der Landesregierung im Bundesvergleich zumindest ein gewisses Entgegenkommen gegenüber den rheinland-pfälzischen Eigentümern. Weshalb selbst dieser Schritt verweigert wird, führt das Finanzministerium nicht weiter aus. Meine Damen und Herren, die Landesregierung hält an den Straßenausbaubeiträgen fest. Ich wiederhole, das ist ein Fehler. Deshalb bleiben wir auch in diesem Antrag bei der Forderung nach Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, ergänzen diese aber um den von mir vorgeschlagenen Minimalkompromiss. Die rückwirkende Abschaffung der Straßenausbaubeiträge stellt alle Beteiligten vor haushalterische Probleme. Deshalb haben wir FREIEN WÄHLER vorgeschlagen, ein entsprechendes Kompensationsmodell in den Doppelhaushalt 2025/2026 zu überführen, sodass die Straßenausbaubeiträge ab dem 1. Januar 2025 abgeschafft werden können. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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