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Hans Jürgen Noss

SPD 17.04.2024 Sitzungen 18/64

Nochmals, Herr Präsident, werte Kolleginnen und werte Kollegen! „Und täglich grüßt das Murmeltier.“ Wohl jeder von Ihnen kennt diesen Film, in dem der Hauptdarsteller Bill Murray jeden Morgen mit dem gleichen Erlebnis aufgewacht ist. Ein kurzweiliger Film, der trotz der sich ständigen Wiederholungen keine Langeweile aufkommen lässt, wodurch er sich grundlegend von der Handlungsweise der AfD unterscheidet; denn es vergeht kaum eine Sitzung, in der diese nicht die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge fordert. So hat die AfD-Fraktion, beispielsweise wie schon in der Vergangenheit, auch in der letzten – – (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Lauter, bitte!) – Mach die Ohren frei. – – Plenarsitzung vor einem Monat den Antrag gestellt, rückwirkend die Straßenausbaubeiträge zum 1. Januar 2024 abzuschaffen. Das ist schon fast ein stoisches Festhalten an Ideen, die Sie ziemlich allein vertreten. Die AfD stellt dazu fest: Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge führt zu Mindereinnahmen bei den Städten und Gemeinden. Die Kommunen werden vom Land für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge angemessen finanziell entschädigt. Ausgeglichen werden die Anliegeranteile an den umlagefähigen Kosten, um die Bürger und Betriebe zu entlasten. Den betroffenen Kommunen soll dazu eine Ausgleichszahlung in Höhe von mindestens 90 Millionen Euro gewährt werden. – Die Aussage der AfD, dass die Erhebung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen zu Rechtsunsicherheiten und damit verbunden zu einer hohen Belastung der Verwaltungsgerichte führen könne, ist lediglich ihre Vermutung und kann so nicht unterschrieben werden. In dem Entwurf ihres heutigen Gesetzes betont die AfD, dass Straßenausbaubeiträge ungerecht, ineffizient und bürokratisch seien. Deshalb sollten sie vollständig abgeschafft werden. Die Städte und Gemeinden sollen dafür aus Landesmitteln pauschalisierte Zuweisungen für den kommunalen Finanzausgleich erhalten, wobei nach Meinung der AfD ein Betrag von 90 Millionen Euro, der in diesem Jahr der Haushaltssicherungsrücklage entnommen werden soll, ausreichend sei. Ich kann mich noch erinnern, vor drei, vier Jahren sprachen Sie von 50 Millionen Euro, was dazu führte, dass Sie damit der CDU einen Grund gaben abzustimmen, weil sie mit diesen Zahlen nicht ganz klarkam. In den Folgejahren soll der Ausgleichsbeitrag von mindestens mittlerweile 90 Millionen Euro zwischen den Städten und Gemeinden über den kommunalen Finanzausgleich aufgrund der gewichteten Länge des bislang beitragsrelevanten Straßennetzes erfolgen. Derzeit ist die Länge des Gemeindestraßennetzes unbekannt. Die Länge soll aber für jede Gemeinde ermittelt werden. Ich sage nur, noch komplizierter geht es jetzt aber wirklich kaum noch. Ob die mindestens 90 Millionen Euro ausreichend sind, kann allenfalls vermutet werden. Täglich über einen zu geringen kommunalen Finanzausgleich zu jammern, aber diesen gleichzeitig ohne seriöse Vorschläge, wie eine Gegenfinanzierung aussehen könnte, mit immer neuen Ausgaben zu belasten, ist nichts Neues. Das sind wir von Ihnen gewohnt. Es ist für die betroffenen Bürger sicherlich angenehm, einmal keine Beiträge zahlen zu müssen. Letztlich bezahlen sie diese aber doch. Die Kommunen sollen zum Ausgleich der ihnen durch die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge entgehenden Einnahmen eine pauschale Ausgleichszahlung erhalten. Diese sollte nach der reinen Lehre der AfD ausreichend sein, um die bisher von den Bürgern getragenen Erschließungskosten abzudecken. Ob dies dann auch der Fall sein wird, kann in sehr vielen Fällen bezweifelt werden, was schon öfters vorkommt. Ich sage nur Bayern. Da ist vieles von den Kommunen nachbezahlt worden. Wenn die von der AfD genannte Pauschale nicht ausreicht, müsste wohl die Kommune die offenen Kosten übernehmen oder das Land zahlt eine größere Pauschale aus dem LFAG, was wohl nicht der Fall sein wird, da es sich um eine Pauschale handelt. Das heißt dann aber, dass die Kommune den Fehlbetrag tragen muss, was aber dazu führen dürfte, dass die Kommune sich den Fehlbetrag bei ihren Bürgern zum Beispiel in Form einer Erhöhung der Gemeindesteuer zurückholen wird. Diese Frage wird von der AfD übrigens nicht beantwortet. Wenn aber doch, dann mit dem Hinweis, das Land müsste mehr zahlen. Der Antrag ist daher von Anfang an nicht durchdacht, sondern ist wohl in erster Linie den anstehenden Kommunalwahlen geschuldet. Wir lehnen Ihren Antrag ab. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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