Cornelia Willius-Senzer
Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wurde schon der Anlass für diesen Gesetzentwurf dargelegt. Das bisher in Papierform erscheinende Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land RheinlandPfalz soll möglichst ab 1. Januar 2025 nur noch in digitaler Form auf einer Verkündungsplattform im Internet ausgegeben werden. Hierfür sind zwei gesetzgeberische Schritte erforderlich. Erster Schritt: die Änderung des Artikels 113 der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz. In der Landesverfassung ist festzulegen, erstens, dass das Gesetz- und Verordnungsblatt in elektronischer Form geführt werden kann, und zweitens, dass alles Weitere zur Verkündung in einem einfachen Landesgesetz zu regeln ist. Dieser erste Schritt wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf getan. Vergleichbare Verfassungsregelungen sehen auch das Grundgesetz sowie die Länder Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Saarland und Sachsen-Anhalt vor. Zweiter Schritt: der Erlass eines neuen Verkündungsgesetzes. Im Anschluss an die vorliegende Verfassungsänderung ist ein neues Verkündungsgesetz zu erlassen. In diesem sind dann die Einzelheiten der elektronischen Verkündung von Landesgesetzen und Landesverordnungen in einem ausschließlich digital herausgegebenem Gesetz- und Verordnungsblatt zu regeln. Was sind die Vorteile? – Wie bereits auf Unions- und Bundesebene sollen auch in Rheinland-Pfalz Gesetze und Verordnungen elektronisch verkündet werden. Hierbei handelt es sich um einen wichtigen Schritt zur Digitalisierung des Staatshandelns, die Kerntätigkeit der ersten Staatsgewalt in Rheinland-Pfalz, der Legislative, in einem, vielleicht dem wichtigsten, Bereich zu digitalisieren. Hiermit sind greifbare, nicht unwesentliche Vorteile für den Staat, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger verbunden. Die unmittelbare Verkündung der Landesgesetze und Landesverordnungen im Internet beschleunigt nicht nur den Prozess der Ausgabe des Gesetz- und Verordnungsblatts, sondern sie spart im Sinne der Nachhaltigkeit staatlichen Handelns auch personelle und sachliche Ressourcen. Vor allem aber verbessert eine elektronische Verkündung den Zugang zum Landesrecht in ganz erheblicher Weise, und zwar und vor allem für die rechtsbetroffenen Bürgerinnen und Bürger. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich künftig unmittelbar von seinem heimischen Computer aus leicht Zugang zu den für sie oder ihn geltenden landesrechtlichen Rechtsvorschriften in ihrer amtlichen Fassung verschaffen, ohne sich hierfür wie bisher mit hohem Aufwand in die nächstgelegene öffentliche Bibliothek begeben zu müssen. Wir verbessern hiermit nicht nur die Bedingungen für eine gute und rasche Rechtsanwendung und Durchsetzung, sondern unter Umständen auch die Akzeptanz gesetzgeberischer Tätigkeiten in der Gesellschaft. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)
