Carl-Bernhard von Heusinger
Sehr geehrter Herr Präsident! Für mich ist es eine besondere Ehre, ich glaube, für jeden Parlamentarier, an einer Verfassungsänderung mitwirken zu dürfen. Die Kollegen vor mir haben es gesagt, man möchte meinen, es geht nur um eine Kleinigkeit, lediglich um eine Klarstellung. Die derzeit allein verbindliche Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblatts soll abgelöst und die Verkündung auf einer digitalen Verkündungsplattform des Landes ermöglicht werden. Bislang – ich zitiere gleich Artikel 113 Abs. 1 der Verfassung – ist dort Folgendes geregelt – mit Erlaubnis des Präsidenten: „Der Ministerpräsident“ – womit selbstverständlich auch unsere Ministerpräsidentin gemeint ist – „hat die verfassungsgemäß zustande gekommenen Gesetze auszufertigen und innerhalb eines Monats im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz zu verkünden.“ Es steht nichts davon, wie das Gesetz- und Verordnungsblatt auszusehen hat. Man könnte meinen, wir machen das einfach, wir verkünden jetzt Gesetze nur noch im digitalen Gesetzesblatt. Jedoch – das haben wir auch schon gehört – ist die Verfassung immer nach ihrem Zustandekommen und ihrer Historik zu interpretieren. Bislang war es so, dass die Papierform entscheidend war für die Verkündung, damit für die Wirksamkeit. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn irgendwann jemand die Form der Verkündung eines Gesetzes angreift und ein Gericht entscheidet, dass das Gesetz unwirksam, weil nicht ordnungsgemäß verkündet ist, stehen wir vor einem schönen Haufen Scherben. Um dies zu vermeiden, ist diese Verfassungsänderung ein guter Weg; denn sie entspricht der Lebenswirklichkeit der Menschen. Schon jetzt kann das Archiv des Gesetz- und Verordnungsblatts digital abgerufen werden. Bereits jetzt gibt es eine digitale Plattform der Gesetze und Verordnungen in Rheinland-Pfalz. Dies führt zu einer barrierefreieren Nutzung. Man könnte in Zukunft daran denken, beispielsweise mithilfe von KI-Tools digitale Gesetze zeitgleich in einfacher Sprache darstellen zu lassen. Sie sehen, es gibt bei solchen Gesetzes- und Verfassungsänderungen Gestaltungsspielräume. Lassen Sie mich die Notwendigkeit dieser Verfassungsänderung mit einer persönlichen Anekdote begründen. In unserer Landtagsfraktion hatten wir bis zum Antritt ihres Ruhestands im März dieses Jahres eine sehr liebe und gewissenhafte Mitarbeiterin. Zu ihrer Aufgabe gehörte es, das Gesetz- und Verordnungsblatt in einem Ordner abzuheften. Mit dieser Verfassungsänderung können wir uns künftig diesen Arbeitsschritt sparen. Das ist mit ein Grund, weshalb wir der Überweisung an den Ausschuss und den Gesetzesberatungen positiv gegenüberstehen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD –
