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Helge Schwab

FREIE WÄHLER 17.04.2024 Sitzungen 18/64

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Sie können sich sicherlich noch gut an die 50. Plenarsitzung am 27. September 2023 erinnern. Damals stand unter anderem die Aufarbeitung der Maßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie auf der Tagesordnung, ohne dass diese Debatte mit einem greifbaren Ergebnis hätte abgeschlossen werden können. Ich denke, wir sind heute ein gutes Stück weiter. Ich begrüße es ausdrücklich, dass wir uns inzwischen mehrheitlich darauf verständigt haben, die Aufarbeitung der Corona-Krise aus rheinland-pfälzischer Sicht zum Thema einer der nächsten Sitzungen des Gesundheitsausschusses möglichst ab dem 16. Mai zu machen. Zumindest aus bundespolitischer Sicht hat sich in der Corona-Zeit so mancher nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Es wäre wahrscheinlich Gras über so manche Sache gewachsen, wenn nicht der Journalist und Publizist Paul Schreyer seine Einsichtnahmen in die Corona-Protokolle des Robert-KochInstituts gerichtlich durchgesetzt hätte. Die Folge war, jetzt begannen auch die großen bekannten Medien unangenehme Fragen zu stellen. Lassen Sie mich exemplarisch die Beiträge in der WELT vom 27. März 2024 erwähnen. Plötzlich stand die Frage im Raum: Hat sich die Politik über den Rat von Experten hinweggesetzt oder nur das berücksichtigt, was gerade aus welchen Gründen auch immer opportun war? (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Wir könnten jetzt sagen, das ist doch eine Bundesangelegenheit, und uns entspannt zurücklehnen. Können wir das wirklich? – Ich meine nein. Im Zeitraum vom 19. März 2020 bis zum 30. September 2022 gab es insgesamt 34 Corona-Bekämpfungsverordnungen der Landesregierung. Dabei sei doch die Frage gestattet, ob dabei wirklich nur wissenschaftliche Erkenntnisse oder vielleicht auch Reaktionen auf den via Berlin ausgeübten Druck im Hintergrund standen. Um dies vorwegzunehmen: Es geht mir nicht darum, einzelne Menschen an den Pranger zu stellen oder personelle Konsequenzen heraufzubeschwören. Ich habe den Eindruck, dass das Interesse an einer transparenten Aufarbeitung in den Jahren von 2020 bis heute auch bei uns in Rheinland-Pfalz zugenommen hat. Der bevorstehende gemeinsame Antrag der Ampelfraktionen, der CDU und von uns, eine öffentliche Sachverständigenanhörung durchzuführen, kommt nicht von ungefähr. (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Genau!) Wir sind aber auch der Überzeugung, dass es besser gewesen wäre, schon früher eine Expertenrunde zu etablieren. Die Voraussetzungen waren bereits erfüllt. Ich erinnere daran, dass es bereits von Juli bis Dezember 2020 eine Enquete-Kommission zum Thema „Corona“ gegeben hat. Wir als Freie Wähler waren damals noch nicht im Landtag in Rheinland-Pfalz vertreten. Dennoch meinen wir, die Landesregierung hat es damals versäumt, eine tragfähige Folgeeinrichtung zu dieser Enquete-Kommission zu schaffen. Dabei wäre es seinerzeit sehr wichtig gewesen, sofort eine Institution zu etablieren, die weitere Corona-Maßnahmen unabhängig, transparent sowie – das ist besonders wichtig – öffentlichkeitswirksam begleitet und evaluiert. Alle Menschen in diesem Land haben eine vernünftige Aufarbeitung nicht nur verdient, sondern auch einen Anspruch darauf. Das vor allem dann, wenn sie heute noch unter den Folgen der Corona-Jahre leiden. Wie das in der Praxis funktionieren kann, hat das Saarland vorgemacht. Zur Erinnerung: Am 5. und 6. September 2023 fand im Saarland eine Expertenanhörung statt. Das erklärte Ziel war, Erkenntnisse für den Umgang mit künftigen Pandemien zu gewinnen. Auch sollte herausgearbeitet werden, was in der Corona-Zeit gut oder nicht so gut gelaufen ist. Wir als FREIE WÄHLERLandtagsfraktion bleiben grundsätzlich bei der Haltung, dass das Saarländer Format auch bei uns in Rheinland-Pfalz gut funktionieren könnte. Wir freuen uns darüber, dass wir mit dieser Ansicht neben der CDU nun auch mit den Ampelfraktionen nicht alleine stehen. Der Anlass könnte aktueller nicht sein. Auch wenn man in Berlin und andernorts immer noch der Meinung ist, durch die Maßnahmen das Schlimmste verhindert zu haben, ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, über nachteilige Auswirkungen dieser Maßnahmen auch in Rheinland-Pfalz zu sprechen. An dieser Stelle nur drei Beispiele: die Isolierung von Kindern und Jugendlichen in den elterlichen Wohnungen sowie die von Senioren in Pflegeeinrichtungen und Patienten in Krankenhäusern. Wissen wir doch alle, dass eine große emotionale Belastung zum sogenannten Broken-Heart-Syndrom führen kann, das im Extremfall sogar zum Tod führt. Auch die unsäglichen Ausgangssperren seien aber an dieser Stelle noch einmal erwähnt. Gerade auch rechtliche Hintergründe und Konsequenzen bedürfen einer Nachbetrachtung, um für kommende Situationen besser gerüstet zu sein. Schon in der eingangs erwähnten Debatte am 27. September 2023 habe ich dies gesagt. Mehr dazu im zweiten Teil. Danke schön. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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