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Ralf Schönborn

AfD 14.03.2024 Sitzungen 18/63

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist ein ganz wichtiger Antrag, über den wir heute sprechen, wie ich finde. Es geht um den Tierschutz. Tierschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die mir persönlich sehr am Herzen liegt. Tiere wie Hunde, Katzen und Pferde sind treue Begleiter, die unser Leben auf vielfältige Art und Weise lebendiger, fröhlicher und positiver machen. Sie bringen Freude, Trost und Liebe in unsere Häuser. Umso wichtiger ist es, all jenen eine starke Stimme zu geben, die nicht selbst für ihre Rechte und ihren Schutz eintreten können. Tiere verdienen Respekt und Unterstützung. Eine besondere Bedeutung im Tierschutz kommt den Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen zu, deren Mitarbeiter unermüdlich dafür sorgen, dass jedes Tier Futter, Pflege und Zuwendung bekommt. Deren vorbildliche Arbeit am Limit gilt es genauso zu würdigen wie die jedes einzelnen Tierschützers in Deutschland und Rheinland-Pfalz. Meinen herzlichen Dank an dieser Stelle. Die durch verschiedene Ursachen in Not geratenen Tierheime stehen exemplarisch für ein Land, in dem es im Kontext des Tierschutzes noch sehr viel Verbesserungspotenzial und Handlungsbedarf gibt. Der Vorschlag der FREIEN WÄHLER in dem Zusammenhang, in Rheinland-Pfalz einen Landestierschutzbeauftragten als Ansprechpartner zu etablieren, geht aufgrund einer einfacheren Koordination, unterstützenden Beratungsleistungen und einer Kontrollfunktion bei der Einhaltung tier- und artenschutzrechtlicher Bestimmungen in die richtige Richtung, aber ich sage es auch ganz deutlich, das Einrichten einer solchen Stelle allein wird die tierschutzrechtlichen Probleme des Landes nicht lösen. Finanzielle Mittel des Landes müssen hier zur Verfügung gestellt und Unterstützung geleistet werden. Meine Damen und Herren, uns als AfD-Fraktion ist es wichtig, dass sich Deutschland nicht immer mehr zu einer Beraterrepublik, zu einem Land der Bürokratie und zusätzlich geschaffenen Posten entwickelt. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir wollen nicht, dass die Stelle des Landestierschutzbeauftragten von jemandem besetzt wird, für dessen Arbeit das Land dann zusätzliche Mittel bereitstellen muss. Deswegen lautet unser Vorschlag, für diese Position eine parteiunabhängige Person aus dem ohnehin schon existierenden Tierschutzbeirat auszuwählen. Der Tierschutzbeauftragte kann einen Beitrag zu mehr Tierschutz leisten. Deshalb, so viel will ich schon einmal vorwegnehmen, werden wir Ihrem Entschließungsantrag zustimmen. Doch darüber hinaus ist der Antrag schon sehr dünn und wenig aussagekräftig, meine Damen und Herren der FREIEN WÄHLER. (Zuruf von der SPD: Trotzdem stimmt Ihr zu!) Abgesehen von der herzustellenden Unabhängigkeit der Person und der nützlichen Koordination zwischen den verschiedenen Stellen finden sich im Papier keine ernst zu nehmenden Argumente für Ihre Forderungen. Sie können sich offensichtlich nicht einmal dazu durchringen, das tatsächliche Einsetzen eines Beauftragten zu fordern, sondern beschränken sich darauf, dass die Landesregierung die erforderlichen Schritte einleiten soll. Für eine Opposition, die Druck auf die Regierung ausüben will, ist das schon ein bisschen dünn. Aus Ihrem Antrag geht auch nicht hervor, welche Aufgaben ein Landestierschutzbeauftragter konkret übernehmen soll oder ob es sich dabei um eine haupt- oder ehrenamtliche Stelle handeln soll. Diese fehlende Präzisierung geht augenscheinlich mit einem Vertrauensvorschuss gegenüber der Landesregierung einher, dass diese schon geeignetes Personal für die Position finden und einsetzen werde. Meine Damen und Herren, für uns als AfD-Fraktion ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Qualifikation und Parteiunabhängigkeit und somit Neutralität des künftigen Landestierschutzbeauftragten, sollte er denn eingesetzt werden, sichergestellt wird. Denkbar wäre beispielsweise, einen neutralen Tierarzt oder eine neutrale Tierärztin zu beauftragen, weil wir verhindern müssen, dass realitätsfremde Ideologie in die Stelle des Tierschutzbeauftragten einzieht und Jagd, Nutztierhaltung und Tierschutz gegeneinander ausgespielt werden, so wie das vor Kurzem in Niedersachsen passiert ist und die dortige Landwirtschaftsministerin der Landestierschutzbeauftragten deshalb eine Rüge erteilen musste. Lassen Sie mich zusammenfassend sagen, dass ein Landestierschutzbeauftragter zu mehr Tierschutz in unserem Land beitragen kann. Letztlich ist der Antrag der FREIEN WÄHLER dennoch wie so oft Symbolpolitik. Eines ist auch klar, meine Damen und Herren, würden Bundes- und Landesregierung ihren Aufgaben im Bereich des Tierschutzes angemessen nachkommen, bräuchten wir die heutige Debatte wohl gar nicht erst zu führen. Dass es ganz im Gegenteil zu erheblichen Komplikationen kommt, verdeutlicht beispielhaft die katastrophale Lage der Tierheime hierzulande. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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