Michael Frisch
– Das ist mir klar. Ihre Toleranz ist sehr begrenzt. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die im Anhörverfahren vorgetragenen Stellungnahmen waren erwartbar. Jede Perspektive hat für sich genommen ihre Berechtigung. Der Aufenthalt in der AfA ist für die betroffenen Asylmigranten nicht unbedingt angenehm. Andererseits stellt er im Vergleich zu einer Kriegs- oder Verfolgungssituation, aus der die Menschen zumindest angeblich kommen, eine deutliche Verbesserung dar und ist daher in jedem Fall zumutbar. Insofern sind die Klagen des Flüchtlingsrats über problematische Zustände vollkommen überzogen und jedenfalls kein Argument im Kontext der behandelten Frage. (Zuruf von der SPD) Allerdings wird in den Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass es richtig ist, die Verfahren und damit den Verbleib in der AfA möglichst kurz zu halten und nicht anerkannte Asylbewerber schnellstmöglich wieder in ihre Heimatländer zurückzuführen. Absolut nachvollziehen kann ich die Haltung der Kommunen. Mit Recht haben sie angesichts der jetzt schon hohen Belastungen durch die Asylzuwanderung kein Interesse daran, noch mehr Menschen aufzunehmen, mitunter sogar solche, deren Verfahren noch gar nicht abgeschlossen sind. Zudem haben die kommunalen Vertreter deutlich gemacht, dass Integration unter den aktuell gegebenen Bedingungen immer schwieriger, wenn nicht unmöglich wird. Nicht zuletzt geht es auch um die davon betroffenen Bürger in den Städten und Gemeinden, die unter zahlreichen migrationsbedingten Problemen leiden und deren Bereitschaft zur Aufnahme weiterer Migranten spürbar gesunken ist. Leider konnte die in der Sache entscheidende Frage auch in der Anhörung nicht geklärt werden. Wie hoch ist die Zahl derer, für die die von den FREIEN WÄHLERN geforderte Regelung tatsächlich greifen würde? Handelt es sich hier um eine signifikante Anzahl von Menschen, oder reden wir über ein Phantomproblem, das keine oder nur ganz wenige Fälle betrifft? Falls Letzteres gilt, dann schadet die geforderte Gesetzesänderung zwar nicht, aber sie macht auch wenig Sinn und hat allenfalls Symbolcharakter. Sind es dagegen viele Betroffene, dann muss der vom Bund vorgegebene Rahmen für die Aufenthaltsdauer in der AfA so weit wie möglich ausgeschöpft werden, um die Zuweisung von möglicherweise nicht bleibeberechtigten Menschen an Städte und Gemeinden zu vermeiden. Nicht einmal die Landesregierung konnte oder wollte hier jedoch verlässliche Zahlen nennen. Insoweit hat mich die Anhörung letzten Endes ratlos zurückgelassen. Immerhin hat Kollege Wefelscheid im Ausschuss und auch heute selbst eingeräumt, der von seiner Fraktion vorgelegte Gesetzentwurf ziele weniger auf die Gegenwart als auf die Zukunft. Das reicht uns zur Begründung nicht aus. Wir wollen kein Vorratsgesetz für eine mögliche Entwicklung, von der niemand weiß, ob sie wirklich so kommt, oder um es mit Montesquieu zu sagen: Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen. Lieber Stephan, wäre es den FREIEN WÄHLERN wirklich ernst mit der Entlastung der Kommunen, (Zuruf von der SPD: Lieber Stephan! – Vereinzelt Heiterkeit im Hause) dann hätten sie in der Vergangenheit den Anträgen zu Asylvollkostenerstattung und keiner Zuweisung von Asylbewerbern ohne Bleibeperspektive in die Kommunen zugestimmt. Das habt Ihr aber nicht in diesem Hause gemacht, genauso wenig wie die CDU; jene CDU übrigens, deren Vertreter im Ausschuss bei der Diskussion um diesen Gesetzentwurf kein einziges Wort gesagt haben. Lieber Damian Lohr, (Abg. Martin Haller, SPD: Schon nicht mehr so persönlich!) das Argument, man dürfe keine Menschen ohne Bleibeperspektive in die Kommunen abschieben, ist zwar richtig, ist aber kein Einwand gegen den Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER; denn genau das fordert dieser Gesetzentwurf eben nicht. Vor allem aber trägt der vorliegende Antrag zur dringend erforderlichen Lösung der eigentlichen Migrationskrise wenig bis gar nichts bei. Dafür bräuchte es ganz andere Maßnahmen. Pull-Faktoren wie das Bürgergeld und schnelle Einbürgerung abschaffen, Grenzen kontrollieren und Menschen ohne Asylanspruch konsequent zurückweisen, alle nicht dauerhaft Bleibeberechtigten so bald wie möglich zurückführen, dabei notfalls wirtschaftlichen und politischen Druck auf die Herkunftsländer ausüben, Asylrecht modernisieren und Asylverfahren in Drittstaaten durchführen, das sind die großen Räder, die gedreht werden müssen. Passiert das nicht, werden alle noch so gut gemeinten Maßnahmen wirkungslos verpuffen. Leider fehlt dafür jedoch der politische Wille bei der Bundesregierung, bei der Landesregierung, aber auch bei CDU und Freien Wählern. Insofern ist der vorliegende Gesetzentwurf am Ende doch nur Schaufensterpolitik, mit der der Eindruck migrationspolitischer Entschlossenheit vorgetäuscht werden soll. Vielen Dank. (Beifall des Abg. Martin Louis Schmidt, fraktionslos)
