landtag-rlp.de ↗

Cornelia Willius-Senzer

FDP 14.03.2024 Sitzungen 18/63

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Wir haben bereits im Plenum und zweimal im Ausschuss, insbesondere nach der Anhörung, sehr ausführlich über den Gesetzentwurf debattiert. Die Mehrheit der Expertinnen und Experten des Anhörverfahrens hatte aus humanitären und verwaltungsorganisatorischen Gründen keine Veranlassung für eine Verlängerung des Verbleibs in Aufnahmeeinrichtungen gesehen. Dieser Mehrheit schließen wir uns als FDP an. Wir fanden in der Anhörung ein Argument des Initiativausschusses für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz sehr überzeugend. Es ist mittel- und langfristig zu erwarten, dass eine Verlängerung der Wohnpflicht in den Landesaufnahmeeinrichtungen nicht zu einer Ent-, sondern vielmehr zu einer Mehrbelastung der Kommunen führen wird. Aufnahme und Integration von Menschen stellen eine ungleich schwerere Aufgabe dar, wenn eine Person zwei Jahre lang unter fehlenden Integrationsbemühungen und psychisch belastenden Bedingungen in einer Erstaufnahmeeinrichtung gelebt hat und daher erhöhte Bedarfe zum Beispiel im Bereich Gesundheitsversorgung, Bildung und/oder Arbeitsmarktintegration bestehen. Dies leuchtet insbesondere für vulnerable Gruppen abseits der Familienverbände ein, bei denen die Lebensbedingungen eine besonders hohe Gefahr darstellen, nachteilige Auswirkungen zu haben, und anschließend einen erhöhten Unterstützungsbedarf hervorrufen. Unser zweites Argument wurde auch durch Herrn Bürgermeister Hoffmann von der VG Zell als ausschlaggebend betrachtet. Zur Erinnerung, wir haben in Rheinland-Pfalz die schnellsten Verwaltungsgerichte in ganz Deutschland. Bei uns benötigen die Gerichte für Asylverfahren nur circa vier Monate. Herr Bürgermeister Hoffmann von der VG Zell hatte in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass für ihn derzeit ein vollkommen angemessener Zeitraum zur Verfügung steht, den die Verbandsgemeinde Zell insgesamt so empfindet. Der Bürgermeister hielt fest, es sollen weiterhin die Kapazitäten der Aufnahmeeinrichtungen voll genutzt werden. Ferner soll gleichzeitig durch die negativ beschiedenen Asylanträge grundsätzlich die maximal verpflichtende Verweildauer in der Aufnahmeeinrichtung ausgeschöpft werden. Dann besteht aus seiner Sicht kein Grund des Landes, diese Ausweitung um sechs Monate zu veranlassen. Es besteht also kein Bedarf in Rheinland-Pfalz. Darauf hatten wir als FDP bereits hingewiesen. Meine Damen und Herren, ich mache mir deshalb heute die allseits beliebte Erkenntnis von Winston Churchill zu eigen: Eine gute Rede soll das Thema erschöpfen, nicht aber die Zuhörer. Deshalb fasse ich zusammen, der Entwurf erscheint uns nicht nützlich, sondern sogar schädlich für alle Beteiligten. Wir als FDP lehnen ihn daher ab. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Cornelia Willius-Senzer Protokoll ↗