Dirk Herber
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Kaum ein politisches Feld ist in seiner Bearbeitung so geprägt von Emotionen und Ideologie wie das der Zuwanderung. Da gebe ich der Kollegin völlig recht. Die einen malen in gefährlichen Endzeiterzählungen voller Hass und Neid das Bild vom Niedergang unseres Landes, während die anderen in rosarote Wattewölkchen fliehen und die Realität völlig ausblenden. (Zurufe der Abg. Gordon Schnieder, CDU, und Damian Lohr, AfD) Dann gibt es die in der Mitte, die sich fernab von Angstmacherei auf der einen oder Einhornträumerei auf der anderen Seite mit dem Hier und Jetzt auseinandersetzen, (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) die lernwillig bereit sind, Fehler der Vergangenheit zu korrigieren, und jetzt alles daran setzen wollen, um eine Wende hin zu einer verantwortungsvollen Migrationspolitik zu schaffen. (Zuruf des Abg. Damian Lohr, AfD) Als CDU werden wir alle Vorschläge in diesem Haus gern konstruktiv begleiten, bei denen unser Leitmotiv der Humanität und Ordnung durchscheint. Ich freue mich, dass in dem vorliegenden Gesetzentwurf zum Landesgesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes der FREIEN WÄHLER genau unser Wille abgebildet wird, nämlich ein Baustein, der wie viele andere, die wir in diesem Plenum auch schon vorgeschlagen haben, dazu beitragen kann, einen Stopp der unkontrollierten Migration zu unterstützen und eine Begrenzung der humanitären Migration auf ein Maß zu bewirken, das die Integrationsfähigkeit unseres Landes nicht überfordert und zugleich unserer humanitären Verantwortung gerecht wird. Die Belastungsgrenze unserer Kommunen und unserer Gesellschaft ist erreicht. Aus diesem Grund ist es auch nur schlusslogisch, dass wir aus der Anhörung im Ausschuss nicht diejenigen Experten zu Rate ziehen, die aufgrund ihrer absolutistischen Ideologie (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Absolutistisch!) nicht mehr in der Lage sind, Realitäten zu begreifen, sondern uns an diejenigen halten, die Tag für Tag mit den erschwerten Bedingungen vor Ort umgehen müssen. Das sind unsere Ortsvorsteher, Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte, die sich in der Anhörung durch zwei Verbandsbürgermeister und den geschäftsführenden Direktor des Landkreistags vertreten gesehen haben, durch Praktiker also, die immer bedacht sind, lösungsorientiert zu arbeiten und dafür auf die Unterstützung durch den Gesetzgeber angewiesen sind, also durch uns hier in diesem Haus. Um nichts anderes geht es heute in diesem Gesetzesvorschlag. Die Kommunen sollen entlastet werden, indem man das Verfahren bis zur endgültigen Entscheidung über Rückführung oder Aufenthalt in einer Aufnahmeeinrichtung abarbeitet. Mit dieser Ausschöpfung der bundesrechtlichen Möglichkeiten würden wir nichts weniger tun, als die Ministerpräsidentin in ihrem Regierungshandeln zu unterstützen. Unsere Ministerpräsidentin hat schließlich einen Beschluss mit unterzeichnet, dessen Ziel es war, die Zahl der im Weg der irregulären Migration nach Deutschland Kommenden deutlich und nachhaltig zu senken. Ich zitiere Ihnen gern noch einmal aus dem Beschluss: „Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hatten außerdem vereinbart, dass die Entgegennahme des Asylantrags und die Anhörung in der Erstaufnahmeeinrichtung stattfinden sollen.“ Weiter: „Der Anhörungstermin im Asylverfahren soll spätestens vier Wochen nach Asylantragstellung erfolgen und die behördliche Entscheidung soll bereits während des Aufenthalts in der Erstaufnahme getroffen werden.“ Da aber die Anhörungen nicht nur mit den in der Erstaufnahmeeinrichtung Wohnenden durchgeführt werden, sondern vielfach aus den Kommunen heraus Zulauf stattfindet, wird sich alleine dadurch der Bedarf an einer längeren Aufenthaltsdauer in der Einrichtung ergeben. Wir haben nämlich lediglich in Trier und in Speyer in den Aufnahmeeinrichtungen Außenstellen des BAMF, in denen die Anhörung überhaupt stattfinden kann. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Aha!) Viele Antragsteller müssen also für ihre Anhörung einen ungünstig weiten Weg aus den Kommunen zu ihrer Anhörung auf sich nehmen. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist nicht richtig!) Liebe Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen, Sie haben also bei dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht weniger als die Gelegenheit, Ihre Ministerpräsidentin in der Verpflichtungserklärung zu unterstützen. Helfen Sie ihr, sonst kann sie am Ende vielleicht ihr Wort gegenüber den Kollegen aus den anderen Bundesländern nicht einhalten. (Beifall bei der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Sie wollen sicherlich nicht, dass die Ministerpräsidentin ihr Wort nicht halten kann, weil ihr das eigene Parlament die Möglichkeiten versagt. Sicherlich ist der vorliegende Gesetzentwurf nur ein Baustein aus dem Kasten sinnvoller Anträge, die Demokraten in diesem Haus stellen und die aus klarem Blick heraus formuliert das Wohl unseres Landes im Blick haben. Lassen Sie uns diesen Baustein setzen. Wir jedenfalls werden dem Gesetzesvorschlag der FREIEN WÄHLER gerne zustimmen. Danke schön. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER)
