Dr. Joachim Streit
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst darf ich mich an dieser Stelle bei allen Beschäftigten im öffentlichen Dienst, Angestellten und Beamten des Landes, bedanken für die Arbeit, die sie leisten. Dank aber auch an die Tarifparteien, die einen den Lebenshaltungskosten angemessenen Tarifabschluss gefunden haben. Die Erhöhung der Grundgehälter zum 1. November 2024 um 200 Euro und eine weitere Lohnsteigerung um 5,5 % zum 1. Februar 2025 sind positiv zu bewerten. Das Gesamtpaket ist vor dem Hintergrund der steigenden Lebenshaltungskosten allerdings auch dringend geboten. Meine Damen und Herren, heute beschäftigen wir uns mit der Frage, ob dieses Tarifergebnis auch auf die Beamten, Richteranwärter und Referendare des Landes Rheinland-Pfalz übertragen werden soll. Für uns Freie Wähler ist ebenfalls klar: Ja, auch die Landesbeamten sollen die beschriebenen Sonderleistungen und Erhöhungen erhalten. Landesbeamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst leisten täglich Arbeit an der Gesellschaft und Demokratie. Da ist es eine Selbstverständlichkeit, ihnen auch die entsprechende finanzielle Würdigung zuteilwerden zu lassen. Der Tarifabschluss soll aber nicht nur für alle aktiven Landesbeamten gelten, sondern auch für die Versorgungsempfänger des Landes Rheinland-Pfalz. Ich kann jeden Rentner verstehen, der sich anlässlich dieser Besserstellung von Pensionären zurückgesetzt fühlt. Es ist deshalb erforderlich, ein vergleichbares Kompensationsmodell für all diejenigen zu finden, die ihre Arbeitskraft nicht in den Dienst des Staats gestellt haben; denn die im Raum stehenden Rentenerhöhungen für das Jahr 2024 können mit dem, was Versorgungsempfänger im Hinblick auf die Inflationsausgleichszahlungen erhalten, nicht mithalten. Die sonstigen Einkommensverbesserungen für Anwärter, Referendare, Richter und Beamte werden von uns begrüßt. Die Landesregierung trägt mit diesem Gesetzentwurf dem Umstand Rechnung, eingedenk der Entwicklung in den benachbarten Bundesländern, künftig als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden. Das ist angesichts des Fachkräftemangels, der beim Staat keine Ausnahme macht, dringend nötig. Vollständig ist dieses Paket für meine Fraktion indessen nicht; denn wir bleiben bei unserer Forderung, dass die Zulagen für Polizei, Justiz und Feuerwehr trotz der im Januar beschlossenen Erhöhung auf 180 Euro nicht auf dem Niveau sind, das den Einsatz der jeweiligen Berufsgruppe angemessen widerspiegelt. Darüber hinaus hat es die Landesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erneut versäumt, diese Zulagen wieder ruhegehaltsfähig zu machen. Die Ungleichbehandlung zwischen Bundes- und Landespolizei nimmt nur bei den Verpflegungssätzen noch groteskere Züge an. Damit muss endlich Schluss sein. Hier hat die Landesregierung eine Chance vertan. Die FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion wird in den weiteren Beratungen auf entsprechende Änderungen hinwirken. (Beifall der FREIEN WÄHLER)
