Martin Haller
Sehr gut!) der es gemeinsam mit der gesamten Landesregierung um Ministerpräsidentin Malu Dreyer ein wichtiges Anliegen ist, den Bediensteten in unserem Land größtmögliche Unterstützung zuteilwerden zu lassen. Die Eins-zu-eins-Übernahme wird übrigens – das darf man nicht vergessen – seit 2015 praktiziert. Doch so notwendig der Ausgleich von Mehrbelastung sein mag, so wichtig ist es auch, den Blick weiter zu fassen, meine Damen und Herren. Dies bildet der vorliegende Gesetzentwurf ebenfalls ab; denn unser öffentlicher Dienst steht in Zeiten des Fach- und Arbeitskräftemangels in starker Konkurrenz zur freien Wirtschaft, aber auch zu anderen Bundesländern. Es braucht also einen attraktiven öffentlichen Dienst. Wir sind deshalb ausgesprochen froh, dass mit dem Gesetz auch beabsichtigt ist, nicht nur die Anwärterbezüge weiter anzuheben und neu festzulegen, sondern auch eine Verbesserung der Eingangsbezahlung für obere Besoldungsgruppen mit besonders hoher Konkurrenz zu anderen Ländern und eine deutliche Anhebung der Stellenzulagen um durchschnittlich 36 % zu erwirken. Gerade die Erhöhung der Anfangsgrundgehälter der Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger ab Besoldungsgruppe A 12, also beispielsweise Lehrerinnen und Lehrer, Juristinnen und Juristen, sorgt für eine Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit und bringt uns im Ländervergleich weiter nach vorne. Nicht zu vergessen sind andere Berufszweige. Unsere Polizistinnen und Polizisten, die Feuerwehrbeamtinnen und Feuerwehrbeamten, unsere Beamtinnen und Beamten in der Justiz, konkret den Justizvollzugseinrichtungen, profitieren durch eine deutliche Erhöhung der Zulagen von bislang 132 Euro auf 180 Euro monatlich. Mit einem Änderungsantrag möchten Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, die Zulagen noch weiter erhöhen. Abgesehen davon, dass wir mit unserer beabsichtigten Anhebung der Zulagen bereits auf einem Spitzenplatz – Platz 2 im Ländervergleich nach Niedersachsen – landen, ist erneut die Frage der Gegenfinanzierung einer weiteren Erhöhung nicht beantwortet. Zur Ruhegehaltsfähigkeit der Zulagen sei auch noch einmal gesagt, dass diese eben nicht ein besonderes Amt, sondern immer eine besondere Funktion im aktiven Dienst honorieren und diese besondere Funktion mit Eintritt in den Ruhestand endet. Mehr fordern kann man als Opposition natürlich immer, aber am Ende müssen wir die Interessen aller Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Blick halten und die Frage beantworten, wie wir ihre zusätzlichen Forderungen dauerhaft finanzieren. Nach den Debatten gestern – die Finanzministerin hat das eben angesprochen – habe ich eine Vermutung, was Sie zur Finanzierung heranziehen wollen. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Da verweise ich aber dann direkt auf die gleiche Argumentation wie gestern und sage, Rücklagen können wir nicht für strukturelle dauerhafte Ausgaben auflösen. Fest steht, mit all den Maßnahmen des Gesetzentwurfs der Landesregierung stärken wir den öffentlichen Dienst nachhaltig, erhöhen seine Attraktivität und stellen ihn hervorragend für die Zukunft auf. Dieser Gesetzentwurf kommt genau zur richtigen Zeit und ist außerordentlich gut gelungen. Dafür herzlichen Dank. Wir signalisieren natürlich Zustimmung bei Ablehnung des CDU-Änderungsantrags. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
