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Helge Schwab

FREIE WÄHLER 14.03.2024 Sitzungen 18/63

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich frage mich: Wer soll das neue Gesetz kontrollieren? Wer prüft, ob Konsumenten jeweils wirklich nur maximal drei Cannabispflanzen für die Cannabisherstellung zum Eigenkonsum besitzen? Solche Bestimmungen werden doch ad absurdum geführt, zumal ein Konsument täglich 25 g Cannabis mit sich führen darf, ohne belangt zu werden. Ich erinnere noch einmal: 100 Joints. (Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Er muss es aber nicht!) Ein Schneeballeffekt, der den Schwarzmarkt aufblühen lässt, anstatt ihn zu behindern, ist aus meiner Sicht in der Folge mehr als wahrscheinlich. Warum schauen wir nicht einfach einmal über die Grenze in die Niederlande? Hier dürfen Coffeeshops maximal 5 g pro Tag verkaufen, und selbst dort blüht der Schwarzmarkt. Aus diesen Erfahrungen könnte man lernen und Schlüsse ziehen. Sie sehen, wir müssen reden, und zwar über erlaubte Mindestmengen, über Gesundheitsrisiken vor allem für junge Erwachsene, über Regulierungen, über Sonderregelungen und vor allem über die Kontrolle. Niemand kann wollen, dass eine ganze Generation junger Menschen infolge einer zu großzügigen Liberalisierung verdummt, wenn es einen Freischein für Kontrollmechanismen gibt. (Heiterkeit des Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich wiederhole daher meine Forderung vom 22. Februar. Wir finden den Ansatz gut und richtig, am Ende des parlamentarischen Wegs, der zu einer Legalisierung führen soll, alles noch einmal auf den Prüfstand zu stellen. Wenn die aufgeworfenen Fragen nicht zu beantworten sind, ist das Gesetz zu kippen. Verantwortungsbewusste Menschen wissen das und werden hoffentlich auch so handeln. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER sowie des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD)

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