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Helge Schwab

FREIE WÄHLER 14.03.2024 Sitzungen 18/63

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! „Kinder und Jugendliche schützen – verantwortungslose Drogenpolitik stoppen – CannabisLegalisierung verhindern“, so lautet der Titel zu dieser Aktuellen Debatte der CDU-Landtagsfraktion. Nun könnte man meinen, dass die CDU gar nicht genug von diesem Thema bekommen könne, wurde doch bereits in der vorletzten Plenarsitzung unter der Drucksache 18/8769 der Antrag „Cannabislegalisierung stoppen, Gesundheitsschutz stärken – Aufklärung und Prävention ausbauen“ aufgerufen und diskutiert. (Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU: Richtig!) Der Antrag wurde in diesem Parlament erwartungsgemäß wie alle Anträge aus der Opposition durch die Stimmen der Ampelfraktionen abgelehnt. Heute nun diese Aktuelle Debatte mit ähnlicher Überschrift. Alter Wein in neuen Schläuchen? – Ich glaube, so einfach ist es heute nicht. Es geht nämlich um weit mehr als nur um eine Überschrift. Es geht um ein Gesetz, das durch die Bundesampel gemeinsam eingebracht und getrieben durch den vermeintlichen Koalitionsfrieden gegen alle inneren und äußeren Widerstände durchgewinkt werden soll. Es geht aber eben auch um ein Gesetz, welches mehr Fragen als Antworten hinterlässt, ein Gesetz, das zumindest nicht nur besorgte Eltern aufhorchen lässt, ein Gesetz, welches inzwischen die Nation teilt. Am 22. Februar sprach ich davon, dass der klassische Kiffer kein Krimineller sei und unsere Polizei und unsere Gerichte Besseres zu tun hätten, als sich mit Bagatellen zu befassen. Diese Meinung vertrete ich heute noch genauso wie damals. Ich sprach aber auch davon, dass wir als Fraktion den Ansatz der Union gut finden, alles noch einmal auf den Prüfstand zu stellen. (Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU: Richtig!) Daran hat sich bis heute nichts geändert. In unserem Programm zur Bundestagswahl 2021 steht im Kapitel „Region & Heimat“ – ich darf zitieren, Herr Präsident – schwarz auf weiß geschrieben: „Die Einteilung in weiche und harte Drogen ist veraltet. Daher stehen wir der Legalisierung weiterer Drogen, wie z. B. Cannabis, offen gegenüber,“ (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was denn noch?) – kleine Einschränkung, man muss weiterlesen – „sofern es aus wissenschaftlicher Sicht vertretbar ist.“ Genau dies ist bis dato eben nicht der Fall, zumindest nicht für die Masse der Bevölkerung, für medizinisch nachgewiesenen Bedarf jedoch schon, auf Rezept, und dies ist schon jetzt ohne dieses neue Gesetz möglich. Sie sehen, es kommt wie immer im Leben darauf an, in welcher Lage und Situation man sich befindet. Es gibt keine einfache Antwort auf diese komplexe Frage. Selbst bei Medizinern, Juristen, Lehrern und ehemaligen Polizisten der SPD und der FDP wird die Notwendigkeit dieses ideologiegetriebenen Gesetzes hinter vorgehaltener Hand prinzipiell abgelehnt. Der Koalitionsfriede steht aber wieder einmal im Weg. Wenn doch nur der Nachweis durch die Wissenschaft gegeben wäre, dass die Legalisierung von Cannabis mit all seinen Konsequenzen vertretbar wäre. Doch auch hier Fehlanzeige. (Zuruf des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Werte Kolleginnen und Kollegen, zum Schluss möchte ich Ihnen die Idiotie dieses Gesetzes vor Augen führen. Erlaubt sollen künftig bis zu 50 g Cannabis pro Person und Monat sein. Laut Internet benötigt man für einen Joint etwa 1/4 g Gras. Das bedeutet, dass jeder rund 200 Joints pro Monat bauen und konsumieren darf. (Heiterkeit des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER –

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