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Dr. Helmut Martin

CDU 22.02.2024 Sitzungen 18/61

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem ich Kollegin Köbberling, glaube ich, anhören konnte, dass sie auch stimmlich vielleicht noch gesundheitlich eingeschränkt ist, hoffe ich, meine Stimme macht jetzt mit. Ich kann zum Glück auf ganz vieles rekurrieren, was eben schon gesagt wurde. Rheinland-Pfalz profitiert eindeutig davon, dass wir eine Wirtschaftsstruktur haben, die nicht nur sehr erfolgreiche Großindustrien, sondern auch einen breiten Mittelstand hat. Ein starker, breit aufgestellter Mittelstand ist gut für die Gesamtwirtschaft, ist gut für den ländlichen Raum und macht uns resilienter. Deswegen ist es prima, dass Rheinland-Pfalz ein Mittelstandsförderungsgesetz hat. Wir sollten dieses Gesetz also auch unbedingt ernst nehmen. Einer der Grundsätze – es wurde eben richtig ausgesprochen – ist: Einzelvergabe vor Generalunternehmervergabe. Wir haben vor zwei Jahren sehr einmütig in intensiven Gesprächen zwischen Ampel und insbesondere der CDU-Fraktion eine Ausnahme formuliert und beschlossen. Es geht auch auf die Initiative der CDU-Fraktion zurück, dass es der Landtag ist, der über eine etwaige Verlängerung einer solchen Ausnahme vom eigenen Gesetz entscheidet. Deswegen haben wir jetzt diese Situation, die wir haben, und das ist auch richtig und gut so. Diesmal hat die Ampel davon abgesehen, eine Einbindung der CDU zu bedenken. Das nehme ich so hin, damit können wir auch leben. Vielleicht ging es auch darum, die eine oder andere Frage, die in der Vorbereitung eines solchen Antrags gestellt worden wäre, zu vermeiden; denn eben wurde uns erklärt, es hätte eine sehr gründliche Abfrage gegeben. Dazu werden wir nachher sicherlich etwas von der Ministerin hören; denn der Antrag ist schon extrem dünn begründet, das muss ich jetzt einmal sagen. Da steht, kurz gefasst, eigentlich nur drin, alles dauert länger, und deswegen verlängern wir. Das finde ich persönlich zu wenig. Da ist kein einziges Argument nach dem Motto „Wir haben etwas evaluiert“. Bringt diese Generalunternehmererleichterung überhaupt etwas, wie viele Fälle gibt es, taugt das Instrument, ist es sinnvoll, weiter diese Ausnahme zuzulassen? Nichts dazu. Das finden wir eigentlich als Anforderung bei einer Ausnahme zum Mittelstandsförderungsgesetz nicht adäquat. (Beifall bei der CDU) Nichtsdestotrotz reden wir über ein Jahr, und wir wollen natürlich auch den ohnehin schon sehr stark belasteten kommunal Verantwortlichen helfen und sie unterstützen; denn das ist auch klar, gerade vor Ort, wenn man sich mit dem Stand des Wiederaufbaus befasst, wird man immer damit konfrontiert, dass die kommunale Ebene immer noch stark gefordert und zum Teil überfordert ist durch eine Bürokratie, die enorme Ressourcen bindet, und durch eine umständliche Fördermittelerreichung. Deswegen sagen wir, diese Ausnahmeverlängerung ist richtig, sie ist gut, aber sie darf auch nicht, sage ich einmal, Anlass geben, sich darauf auszuruhen. Wir werden sie jetzt unterstützen, aber wir werden auch die nächsten zwölf Monate ausführlich nutzen, um sie zu evaluieren. Was bringt sie wirklich? – Vor allen Dingen auch, um weitere, darüber hinausgehende Unterstützung für die kommunale Ebene an der Ahr zu fordern und mit nach vorne zu bringen. Deswegen schließe ich nicht nur mit dieser Ankündigung, was wir in den nächsten zwölf Monaten machen werden, sondern auch mit einem ausdrücklichen Wort der Wertschätzung und des Dankes für das, was an der Ahr von den Kommunalen und vielen anderen geleistet wird, die mit dem Aufbau der Infrastruktur und allem, was dazugehört, befasst sind. Da wird Großartiges geleistet, und wir unterstützen das gerne. Danke schön. (Beifall der CDU, vereinzelt bei der SPD sowie des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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