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Dr. Joachim Streit

FREIE WÄHLER 22.02.2024 Sitzungen 18/61

Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Fernis, wenn das eine Phantomdebatte sei, dann weiß ich nicht, wo Sie leben. Mir erzählen die Menschen, die Sparkassen, die Banken und die Immobilienhändler etwas ganz anderes. (Beifall der FREIEN WÄHLER, der CDU und bei der AfD) Die Bundesregierung ist meilenweit von ihrem ausgegebenen Ziel entfernt, jährlich 400.000 neue Wohnungen zu bauen. Das ist doch das eigentliche Problem. Die Baubranche befindet sich in einer Krise. Wenn gestern Abend der Verband der Wohnungswirtschaft gesprochen hat, dann geht es nicht um die, um die sich der Antrag der CDU-Fraktion heute hier dreht. Die CDU will, wie die Freien Wähler auch, den Ersterwerb eines Privaten von der Grunderwerbsteuer bis 500.000 Euro freistellen. Die, die damit dauernd ihr Geld verdienen, die jedes Jahr mehrfach zum Notar laufen, um die geht es hier gar nicht, sondern es geht um den einfachen Mann, der sich noch einmal ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung leisten kann. (Beifall der FREIEN WÄHLER und der CDU) Das ifo Institut, das nun wahrlich nicht im Verdacht steht, irgendjemandem das Wort zu reden, hat zu Beginn des Jahres die Stimmung bei den entsprechenden Unternehmen ermittelt. Das Ergebnis: Das Geschäftsklima ist auf einen historischen Tiefstand gefallen. Diese Krise geht mit stetig steigenden Mieten, hohen Zinsen – 4,5 % für einen Hypothekenzins – für den kleinen Mann, mangelndem Wohnraum und überlasteten Kommunen einher, die kaum noch Möglichkeiten finden, ihnen zugewiesene Asylsuchende oder auch Kriegsflüchtlinge unterzubringen. Die Gemengelage ist also brisant, und mein Vertrauen in die in Berlin Verantwortlichen schwindet mit jeder Fehlentscheidung, die uns diese Bundesregierung in trauriger Regelmäßigkeit beschert. Ob nun diverse Baugipfel und 15-Punkte-Pläne tatsächlich Linderung versprechen, ist kurzfristig nicht abzusehen. Für das klassische Eigenheim kommt erschwerend hinzu, es hat einen politischen Gegner, der ihm gänzlich den Garaus machen will, nämlich den grünen Umweltsenator Hamburgs. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Jens Kerstan hat bereits 2021 gefordert, keine neuen Einzelhäuser zu bauen. In der folgenden Debatte hat ihm mit Anton Hofreiter ein politisches Schwergewicht assistiert, um nur ein prominentes Beispiel zu bringen. Das kann es aber für Rheinland-Pfalz wohl nicht sein. (Beifall der FREIEN WÄHLER sowie der Abg. Karina Wächter, CDU – Zuruf aus dem Hause: Aber die sind beide nicht in RheinlandPfalz tätig nach meiner Kenntnis!) Die Landesregierung hat einen Hebel, um den Druck vom Wohnungsmarkt zu nehmen: die Grunderwerbsteuer. Der Antrag der Kollegen der CDU ist in allen Bereichen angemessen. Wer sich heute ein Haus für 500.000 Euro kauft, steht nicht im Verdacht, derart vermögend zu sein, dass er über die vorgeschlagene Lösung steuerlich übervorteilt wird. Gleichzeitig geht es lediglich um den Erwerb der Erstimmobilie zur privaten Nutzung, also nicht um potente Großinvestoren. Die Grunderwerbsteuer beträgt in Rheinland Pfalz 5 %. Bei einer Immobilie im Wert von 500.000 Euro sprechen wir also von 25.000 Euro, um die Kaufnebenkosten gesenkt werden können. Das ist für viele Menschen nicht nur erheblich, sondern ausschlaggebend für die Entscheidung, eine eigene Immobilie zu erwerben. Gleichzeitig ist mir bewusst, dass die Grunderwerbsteuer eine zentrale Einnahmequelle des Landes darstellt. Nicht weniger als 700 Millionen Euro stehen im Ansatz für das Jahr 2024. Angesichts einer stetig anwachsenden Haushaltssicherungsrücklage – mittlerweile in Höhe von 3,6 Milliarden Euro –, die sich aus den Überschüssen aus dem Kernhaushalt speist, ist aber dieses Vorhaben immer zu stemmen. Oder lassen Sie es mich vor dem Hintergrund des unlängst erschienenen Jahresberichts des Rechnungshofs anders formulieren: Wenn die Landesregierung nicht in der Lage ist, wichtige Investitionen zu tätigen, dann sollte sie den Bürgern dabei zumindest keine Steine in den Weg legen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, abschließend sei mir ein kollegialer Seitenhieb erlaubt. Wir hatten schon den Verzicht auf die Erhebung der Grunderwerbsteuer beim Kauf einer Erstimmobilie bis zur Höhe von 500.000 Euro; so lautet nämlich unser Entschließungsantrag im Rahmen der letzten Haushaltsberatungen. Damals haben Sie sich dann enthalten. Manchmal geht das dann auch so ein bisschen unter, aber sei es drum. In der Sache sind wir uns einig. Deshalb stimmen wir dem Antrag der CDU-Fraktion zu. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der CDU)

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