Dr. Joachim Streit
Vielen Dank. – Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann im Namen der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion schon einmal Zustimmung zu dem vorliegenden Antrag signalisieren, nicht zuletzt, weil mein Wahlkreisbüro genau über einem Geldautomaten liegt. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Der Dank gilt aber zunächst einmal Kollegen Lammert. Ich weiß gar nicht, ob er noch hier im Raum ist. Kollege Lammert hat mit seinen zwölf Kleinen Anfragen in den letzten zweieinhalb Jahren die Thematik der Geldautomatensprengungen hinreichend beleuchtet. Wenn ich mir dann auf Seite 3 des Ampelantrags die aufgelisteten Forderungen anschaue, muss ich mich noch mehr wundern. Inhaltlich fast deckungsgleich werden dort die Antworten des Innenministers aus seiner schriftlichen Stellungnahme vom 29. März 2023 – Drucksache 18/3622 – auf einen Berichtsantrag der SPD im Innenausschuss vom 15. Februar 2023, TOP 7 c, „Sprengung von Geldautomaten“, als Forderungen formuliert. Ein Jahr ist vergangen. Muss man hier jemanden zum Jagen tragen? Die letzte Forderung aus dem heute vorliegenden Antrag, auf Bundesebene die Prüfung der Möglichkeit einer gesetzlichen Verpflichtung zum besseren technischen Schutz von Geldautomaten weiterzuverfolgen, ist bereits auf der Konferenz der Innenminister am 2. Dezember 2022 beschlossen worden. Das ist 14 Monate her. Ich zitiere mit Erlaubnis aus dem Protokoll der 218. Konferenz: „Vor diesem Hintergrund begrüßt die IMK die gemeinsame Erklärung des Runden Tischs ,Geldautomatensprengungen‘ vom 08.11.22, in der Sicherungs- und Präventivmaßnahmen wie zum Beispiel der Einsatz von Vernebelungstechnik sowie Einfärbe- und Klebesystemen vereinbart wurden. Sie bittet das BMI, die Umsetzung der vereinbarten Präventionsmaßnahmen des Runden Tisches eng zu begleiten und zu evaluieren. Soweit sich abzeichnet, dass diese freiwilligen Selbstverpflichtungen nicht erfolgreich sind, bittet sie um zügige Erstellung einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung von Herstellern und Betreibern von Geldautomaten.“ Nach einem Bericht der Projektgruppe „Geldautomatensprengungen“ der polizeilichen Kriminalprävention vom 3. Februar letzten Jahres im Vorfeld der 219. IMK hat die Gruppe festgestellt, dass sich die an die Betreiber von Geldautomaten gerichteten Forderungen auch ohne bundesgesetzliche Verpflichtung in der Praxis als wirksam erwiesen haben und weitergehende Maßnahmen in Abstimmung zwischen Polizei, Banken und Herstellern von Automaten in der Umsetzung sind. Dazu gehört die seit Mai 2023 von der Bundesbank umgesetzte Forderung nach Rücknahme von Banknoten, die mittels einer Verklebetechnik für die Täter unbrauchbar gemacht wurden. Insoweit läuft der Antrag der Ampelkoalition ins Leere bzw. erhebt plakativ Forderungen, die bereits durch ihren eigenen Innenminister mit beschlossen wurden. Selbst die 220. Innenministerkonferenz vom 8. Dezember letzten Jahres nimmt Bemühungen der Banken und Sparkassen zu den erforderlichen Maßnahmen zur Kenntnis und begrüßt diese ausdrücklich. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, insofern verstehe ich den Antrag so, dass Sie unsere Zustimmung benötigen, um die Innenminister in Bund und Land endlich und eindringlich zu einer nachhaltigen Verfolgung der bereits beschlossenen Maßnahmen bei der nächsten Innenministerkonferenz im Frühjahr 2024 zu drängen und zu beauftragen. Wir von den FREIEN WÄHLERN helfen gerne der Ampel dabei, die Innenminister von Bund und Land zum Jagen zu tragen. (Beifall der FREIEN WÄHLER)
