Dirk Herber
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wieder befassen wir uns mit dem Thema „Geldautomatensprengung“ und mit 50 Fällen. Auch im vergangenen Jahr 2023 ist diese Kriminalitätsform ein Dauerbrenner in Rheinland-Pfalz gewesen. Waren es im Jahr 2021 23 Fälle, waren es im Jahr 2022 bereits 56 Fälle. So scheint sich also die Zahl der Geldautomatensprengungen auf einem stetig hohen Niveau einzupendeln. Die Tatverdächtigen reisen nach wie vor schwerpunktmäßig aus dem Ausland ein, hierbei am häufigsten über die Niederlande – Kollege Hüttner hat es gesagt –, und verüben hier mit einem Höchstmaß an Skrupellosigkeit und Rücksichtslosigkeit Sprengungen an Geldautomaten. Die Bilanz ist fatal. Die Sachschäden müssen jährlich mit mehreren Millionen Euro beziffert werden, und noch viel schlimmer besteht eine ständige hohe Gefährdung derjenigen, die sich etwa aufgrund der baulichen Gegebenheiten in der Nähe der nächsten potenziellen Sprengung befinden. Dass schwere Verletzungen bis hin zum Tod von Menschen für das erbeutete Geld in Kauf genommen werden, unterstreicht, dass es sich hierbei um ein Phänomen handelt, das sich in nur wenigen Jahren zu schwerster organisierter Kriminalität entwickelt hat. Das müssen wir auch mit der nötigen Konsequenz bekämpfen. Nach langem Hadern seitens der Landesregierung hat man dann versucht, im vergangenen Jahr endlich Fahrt aufzunehmen. Viele Initiativen sind grundsätzlich zu begrüßen, entweder die Zentralisierung der Ermittlungen gegen die organisierten Tätergruppen beim LKA in Mainz oder die Teilnahme an bundesweiten Kontrollmaßnahmen. Natürlich ist es auch richtig, in einen engen Austausch mit den Dachverbänden der in Rheinland-Pfalz ansässigen Banken und Sparkassen zu gehen, schließlich sind sie einerseits Geschädigte, aber andererseits sehe ich sie auch in der Pflicht, selbst ausreichend Vorsorge zu betreiben, um solche Sprengungen zu verhindern. (Beifall der Abg. Marcus Klein und Ellen Demuth, CDU) Welche Wirkungen das Maßnahmenpaket aus Nachtschließungen, der Reduktion des Bargeldbestands und dem Einbau von Neutralisierungssystemen entfalten wird, muss man beobachten, evaluieren und anschließend analysieren, um die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen. Selbstverständlich braucht es auch eine enge länderübergreifende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, wenn Tätergruppen die Vorzüge der Freizügigkeit auf Grundlage unseres Schengener Abkommens so schamlos zur Begehung ihrer Beutezüge ausnutzen. Das Phänomen der Geldautomatensprengungen führt uns seit Jahren vor Augen, dass Europa eben nicht nur ein politischer und wirtschaftlicher Raum ist, sondern im Zuge der Globalisierung auch immer stärker als kriminalgeografischer Raum betrachtet werden muss. Die Geldautomatensprengungen haben einen erheblichen negativen Einfluss auf das Sicherheitsgefühl unserer Bürgerinnen und Bürger. Nichtsdestotrotz haben die Menschen ein Recht darauf, umfassend über die Entwicklungen in diesem Kriminalitätsfeld informiert zu werden. Die Landesregierung muss daher nicht nur eine transparente Auswertung der Entwicklung der Fallzahlen vornehmen, sondern sie muss daneben fortlaufend die Wirksamkeit der Maßnahmen evaluieren. (Beifall der CDU) Gleichzeitig sind immer wieder weitere Maßnahmen, Einsatzmittel und Technologien dahin gehend zu überprüfen, ob ihr Einsatz geeignet ist, Geldautomatensprengungen einzudämmen oder bestenfalls ganz zu verhindern. Ihr Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, enthält in jedem Spiegelstrich aber einfach nur ein „Weiter“. Sie beauftragen also die Landesregierung mit überhaupt nichts Neuem, sondern es ist lediglich ein Lobgesang auf das, was Ihrer Meinung nach schon ausreichend getan wird. Was gäbe es also an neuen, an zielführenden Maßnahmen? – Wenn Sie sie schon nicht sehen, dann will ich sie Ihnen gerne von dieser Stelle aus zurufen. Insbesondere mit Blick auf die technologischen Entwicklungen schafft der künftige § 65 a POG, wenn er denn so kommt, den Rechtsrahmen für den Einsatz einer verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform, die etwa in Nordrhein-Westfalen und Hessen bereits bei der Bekämpfung verschiedener Formen der Organisierten Kriminalität zum Einsatz kommt. Jetzt schaue ich einmal gezielt in Ihre Richtung, Herr Minister. Wie schaut es denn aus? Wie lange sollen die Kolleginnen und Kollegen noch das Nachsehen gegenüber Ihren nordrhein-westfälischen und hessischen Kollegen haben, wenn es um komplexe Ermittlungsarbeit geht? (Beifall bei der CDU und der FREIEN WÄHLER) Wann entschließt man sich, ob und wann man welche Analysefähigkeit für die Polizei beschaffen will? Dieses Entscheidungsvakuum ist nicht zuletzt auch auf Ihre Parteifreundin und Ankündigungsministerin Faeser im Bund zurückzuführen. (Heiterkeit des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Das ist einfach nicht länger hinnehmbar. Was können Sie noch tun? – Die Polizei NRW hat zum Beispiel dauerhaft ein Portal extra für Hinweise zu Geldautomatensprengungen eingestellt, das es Zeuginnen und Zeugen ermöglicht, von ihnen angefertigte Handyvideos und Fotos direkt hochzuladen, um den kritischen Faktor Zeit bei der Fahndung nach den Tätern wenigstens etwas zu begünstigen. Eine dauerhafte Schaltung des Hinweisportals in Rheinland-Pfalz scheint angebracht, um diese Schwelle auch hier zu senken. Warum setzen Sie sich im Bundesrat nicht für eine Änderung der einschlägigen Gesetze ein, damit wir über anlassbezogene, automatisierte Kennzeichenüberwachung die Daten der Mautstationen nutzen können, (Glocke der Präsidentin) um verdächtige Fahrzeuge zu lokalisieren und Bewegungsbilder zu erstellen? Sie müssen gleichzeitig die Lage ständig neu bewerten (Glocke der Präsidentin) und weitere Formen der Ermittlungsunterstützung durch die genannten Technologien und Maßnahmen, weitere internationale Kooperationen zur polizeilichen Zusammenarbeit – – –
