Martin Louis Schmidt
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen! Auch wenn die letzte Rede etwas verwirrend war, so wurde von anderen Vorrednern, namentlich von Herrn Dr. Gensch, schon sehr viel Richtiges über die Problematik der geplanten Cannabislegalisierung gesagt. Den im Antragstext gut zusammengefassten Argumenten stimme ich im Namen unserer parlamentarischen Gruppe „Drei Farben“ ausdrücklich zu. (Abg. Jens Guth, SPD: Es gibt keine Gruppe!) – Natürlich gibt es eine Gruppe. Insbesondere die durch klinische Forschung für die Gruppe der unter 25- Jährigen nachgewiesenen schwerwiegenden Folgen intensiven Cannabiskonsums für das Gedächtnis, für Lernleistung, Aufmerksamkeit und Intelligenz müssen zu denken geben und sollten die Ampelregierung auf Bundesebene zur Zurücknahme ihres Gesetzes veranlassen. (Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp übernimmt den Vorsitz) Die psychische Labilität gerade jüngerer Menschen von unter 21 Jahren und erst recht unter 18 Jahren, also in einer besonders schwierigen Phase des Lebens, macht so manchen für Drogen aller Art anfällig. Zu früh, zu reichlich und in zu hoher Dosis konsumiert, können bei Joints, Haschkeksen oder sonstigen Cannabisprodukten Depressionen und Psychosen die Folge sein. Hier braucht es den größtmöglichen Schutz durch unsere Gesellschaft. Dieser ist jedoch – folgt man der im Antragstext genannten Meta-Studie des Bundesministeriums für Gesundheit – nur noch eingeschränkt gegeben, wenn eine Legialisierung von privatem Anbau, Besitz und Konsum für alle Erwachsenen zu einer allgemeinen Ausweitung des Cannabiskonsums führt. Speziell junge Menschen werden nach Angaben des im Antrag ebenfalls erwähnten Internationalen Suchtstoffkontrollrats der Vereinten Nationen zu einer verminderten Risikowahrnehmung und erhöhtem Konsum verführt. Die Hemmschwellen sinken also, während gleichzeitig die erhoffte Eindämmung des Schwarzmarkts durch die Cannabislegalisierung nicht erreicht wird, wie das Beispiel des Kifferparadieses Niederlande sehr deutlich zeigt. Analogien zur tief in unserer Kultur verankerten Volksdroge Alkohol sind nur bedingt tauglich. Ihr Ziel der Gleichsetzung und rechtlichen Gleichbehandlung verfehlen Sie schon deshalb, weil die gesundheitlichen Auswirkungen alkoholischer Getränke weitaus besser erforscht sind. Selbst wenn man zu der Überzeugung kommt, dass Wein, Bier, Whiskey oder Schnaps als Zellgifte nicht minder gefährlich sind, so leuchtet es dann doch in keiner Weise ein, warum man zusätzlich zu den bekannten Risiken nun durch Legalisierung auch noch den Zugang zu einer anderen, unkalkulierbareren Droge erleichtern und faktisch verharmlosen will. Hören wir auf die zahlreichen Warnungen aus der medizinischen Fachwelt, und lenken wir unsere Aufmerksamkeit lieber auf die großen Aufgaben in der Drogenprävention und bei der Schaffung von Lebensbedingungen, die psychische Anfälligkeiten verringern. Geben wir als Politik gerade unseren jungen Menschen ein starkes Wertegerüst und das Fundament einer guten Bildung mit, das sie zeitlebens trägt, (Glocke der Präsidentin) dazu familiäre Bindungen, die ihnen auch in schwierigen Situationen Halt verleihen. Sorgen wir darüber hinaus für ein freiheitliches Staatswesen, das Identität stiftet und auf das man stolz sein kann. Vielen Dank. (Beifall der Abg. Michael Frisch und Matthias Joa, fraktionslos)
