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Helge Schwab

FREIE WÄHLER 22.02.2024 Sitzungen 18/61

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! 10 % aller Jugendlichen haben schon einmal Cannabis konsumiert. Der Anteil hat sich laut einem SWR-Bericht vom 2. Februar binnen zehn Jahren verdoppelt. Vor dem Hintergrund der Corona-Krise und der weltweiten kriegerischen Entwicklungen ist das wohl auch kein Wunder. Um Ängste zu überwinden, sich zu beruhigen, die Stimmung zu heben oder zumindest entspannt zu bleiben, scheint der Konsum von Cannabis zumindest aus Sicht der Befürworter ein probates Mittel zu sein. So mancher erinnert sich an seine eigene Jugend und die Treffen in Parks, bei denen das Tütchen kreiste. Nachteilige Folgen hatte es wohl selten. Den Konsum zu legalisieren, erscheint deshalb nicht nur zeitgemäß, sondern auch aus praktischen Erwägungen heraus überfällig zu sein. Der klassische Kiffer ist kein Krimineller. Unsere Polizei und unsere Gerichte haben Besseres zu tun, als sich mit Bagatellen zu befassen. Doch ist das Ganze wirklich so einfach? Es gibt auch andere Argumente. Körperschaften wie die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein warnen vor psychischen Schäden infolge eines Langzeitkonsums und vor einer schlechteren Konzentrationsfähigkeit. Nicht nur das, Wissenschaftler gehen davon aus, dass der Konsum gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu bleibenden Hirnschäden führen kann. Auch sollte man nicht vergessen, dass Cannabis gerade bei psychisch labilen Menschen der Einstieg zu härteren Drogen sein kann. Andererseits ist Cannabis ein hervorragendes Mittel, um Schmerzen zu lindern. Deswegen ist Cannabis im medizinischen Bereich bereits legal. Erfahrungen aus den USA und Kanada sprechen dafür, dass die Legalisierung des Cannabiskonsums den Schwarzhandel gar nicht oder nur geringfügig reduziert, sodass Zweifel am erhofften Eindämmungseffekt angebracht sind. Zur Wahrheit gehört ebenfalls, dass es kein einheitliches Gesamtbild gibt. In den Ländern, in denen der Cannabiskonsum liberalisiert wurde, ist die von Kritikern befürchtete Katastrophe allerdings nicht eingetreten. Dass die Innenministerkonferenz in ihrer Sitzung am 8. Dezember 2023 einer möglichen Legalisierung kritisch begegnete, kommt angesichts der vielen Unwägbarkeiten nicht von ungefähr. Das Ganze hat aber auch eine strafrechtliche Dimension. Nicht umsonst hat der Sachverständige Dr. Jörn Patzak, Leiter der JVA Wittlich, darauf hingewiesen, dass höhere Verfügbarkeit zu einer erhöhten Nachfrage führt, besonders bei Jugendlichen. Es ist davon auszugehen, dass die erlaubten 25 g für den Eigenkonsum leicht umgangen werden können. Die Freien Wähler in Rheinland-Pfalz setzen sich schon seit Jahren mit dem Für und Wider einer Legalisierung des Cannabiskonsums auseinander. Ergebnis: Aus Sicht der Freien Wähler bringt die Kriminalisierung von Konsumenten überhaupt nichts. Freie Wähler befürworten deshalb derzeit mehrheitlich die geplante Liberalisierung des Cannabiskonsums, aber eine Liberalisierung mit klaren Regeln. Für Menschen, die gerne einmal ein Glas trinken, sich aber trotzdem ans Steuer setzen wollen, gibt es auch klare Regeln, die im Fall eines Verstoßes zu Recht mit harten Strafen verbunden sind. Für Cannabiskonsumenten darf es keinen Blankoscheck geben. Er ist glücklicherweise auch nicht geplant. Die FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion hält auch wenig davon, diejenigen, die Cannabis für den eigenen Bedarf anbauen, zu kriminalisieren. Hier müsste allerdings scharf definiert werden, was „für den Eigenbedarf“ überhaupt bedeutet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, dass unsere Parteiposition von derjenigen der CDU abweicht, dennoch finden wir als Fraktion den Ansatz der Union gut und richtig, (Heiterkeit der Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Marco Weber, FDP) am Ende des parlamentarischen Wegs, der schon im April zu einer Legalisierung führen soll, alles noch einmal auf den Prüfstand zu stellen. Wir werden uns deshalb bei der Abstimmung enthalten. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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