Daniel Köbler
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie die Situation der gehörlosen und taubblinden Menschen in Rheinland-Pfalz heute auf die Tagesordnung des Plenums gesetzt haben und wir das auch an so prominenter Stelle heute diskutieren können. Ich finde, es ist wichtig – auch für gemeinsame Anstrengungen um Inklusion und bessere Rahmenbedingungen für Inklusion in unserem Land –, dass wir das tun und auch zu so einer prominenten Stunde tun. Deswegen vielen Dank dafür, dass wir das heute tun können. (Abg. Marcus Klein, CDU: Wir helfen gerne!) Die Situation von gehörlosen Menschen – das haben Sie hinreichend beschrieben – ist nicht einfach. Deswegen haben wir viele Maßnahmen auf den Weg gebracht. Zentraler Baustein und ein Meilenstein für die Rechte, die inklusiven Rechte auch von Menschen, die nicht hören können, in RheinlandPfalz war und ist das Landesinklusionsgesetz aus dem Jahr 2021. Dieses Inklusionsgesetz ist deswegen ein Meilenstein, weil es – wie die Kollegin schon ausgeführt hat – die Deutsche Gebärdensprache gesetzlich zur regulären Sprache erklärt und gleichzeitig Rechtsansprüche für die Unterstützung von gehörlosen Menschen bei Amtsgängen und beispielsweise auf eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher bei Elterngesprächen in der Kita formuliert hat. Hauptpunkt – den haben Sie zu Recht angesprochen – ist die Frage der Verfügbarkeit von Gebärdendolmetschern. Daran müssen wir gemeinsam arbeiten. Wir haben zu wenige Dolmetscherinnen und Dolmetscher, was DGS angeht, auch bei uns in Rheinland-Pfalz, bundesweit, aber hier ganz besonders. Das ist gar keine Frage, das sollte man nicht in Zweifel ziehen. Ich sage in aller Offenheit und Deutlichkeit, ich hätte mir gewünscht, dass man eine entsprechende Ausbildung an der Universität in Koblenz installiert, und ich hoffe, dass wir gemeinsam in Gesprächen und Signalen dazu kommen, dass das noch gemacht wird, weil wir auch in Rheinland-Pfalz eine entsprechende universitäre Ausbildung im DGS-Bereich brauchen. Bisher gehen die allermeisten in Richtung Köln. Dort gibt es eine große Ausbildungsstätte, und wir stellen fest, dass dann viele Ausgebildete in Nordrhein-Westfalen bleiben, weil auch die nicht genug Leute haben. Wir sollten also gemeinsam dafür kämpfen, dass die Ausbildung in DGS in Rheinland-Pfalz weiter ausgebaut und verstärkt wird. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Ich wünsche mir von Ihnen in der CDU die gleiche Verve beim Thema „Inklusion“, auch bei der Inklusion von Gehörlosen in das Regelschulsystem. Ich glaube, dass es ein ganz wesentlicher Punkt ist, hier durch entsprechende Unterstützungsleistungen noch weiterzukommen, und dass auch hier sozusagen das gemeinsame Lernen von Kindern, die hören können, und denen, die es nicht oder kaum können, zur Regel werden muss. (Abg. Marcus Klein, CDU: Das Beispiel zeigt doch, dass das an Grenzen stößt!) Ich fände es zum Beispiel gut, wenn wir uns einmal anschauen, wie es wäre – vielleicht anhand des einen oder anderen Projekts –, DGS in Schulen als Wahlfach oder in Arbeitsgruppen einzuführen, um schon Kinder und Jugendliche – auch die, die hören können – in die Welt der Gebärdensprache einzuführen. Ich glaube, man lernt eine ganze Menge, was Sprachkenntnisse angeht, aber vielleicht auch für sich selbst und für sein Leben. Meine Damen und Herren, wir haben schon öfter über die Frage von Gehörlosengeld und Taubblindengeld gesprochen. Ich würde einmal so sagen, in einer perfekten Welt unendlicher Ressourcen wäre ich dem Ganzen gegenüber sehr, sehr aufgeschlossen. Es ist aber auch schon angesprochen worden, es gibt einige Probleme, über die Sie nicht einfach so hinwegsehen können. Wir setzen hier auf die gezielte Unterstützung durch persönliches Budget und durch Rechtsansprüche auf Gebärdendolmetscher, die entsprechend finanziert werden. Ich habe ein paar Beispiele genannt. Krankenhäuser kann ich noch hinzufügen, bei denen es mittlerweile entsprechende Krankenversicherungsübernahmen gibt. Sie haben ein Problem. Ein solches Geld, wenn Sie es einführen, wird dann immer auf andere Sozialleistungen angerechnet. Das Geld, das Sie den Menschen aus Landesmitteln geben, wird bei ihnen so nicht ankommen, weil sie es letztlich als Eigenmittel bei den Themen „Eingliederungshilfe“ und „SGB-IILeistungen“ einbringen müssen. Damit haben sehr viele Betroffene am Ende gar nicht mehr finanzielle Mittel in der Tasche, sondern es kommt nur aus anderen Töpfen. Da bin ich immer der Meinung, es braucht bundesweite Regelungen, wie sie mit dem Bundesteilhabegesetz und der Eingliederungshilfe gute Schritte vorangegangen sind, damit wir nicht finanzpolitisch Fehlanreize setzen. Einen Satz muss ich noch loswerden. Es ist immer einfach, auf der einen Seite kostenintensive sozialpolitische Vorschläge zu machen, auf der anderen Seite aber nicht zu sagen, wo die finanziellen Mittel herkommen. Sie machen hier in eineinhalb Stunden einen Vorschlag, dass das Land auf Einnahmen der Grunderwerbsteuer verzichten soll. Das passt einfach nicht zusammen. Sie müssen die Einnahmesituation bedenken, wenn Sie neue Ausgabepositionen machen. Ich weiß, das ist als Opposition sehr einfach, aber wir, die wir in der Verantwortung stehen, können nicht sagen, (Glocke des Präsidenten) wir verzichten auf sämtliche Einnahmen, und alles, was man sich einmal so wünschen könnte, verausgaben wir. Wir unterstützen Gehörlose sehr zielgenau, und das werden wir auch weiter ausbauen. Ich glaube, wir sollten gemeinsam daran arbeiten. Herzlichen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)
