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Cornelia Willius-Senzer

FDP 22.02.2024 Sitzungen 18/61

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir als FDP sind von den Vorteilen der Einführung einer Bezahlkarte überzeugt. Darüber sind wir uns mit Ihnen einig. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Liebe FREIE WÄHLER, mit der Einführung der Bezahlkarte wird der Verwaltungsaufwand bei den Kommunen gesenkt. Daneben wird die Möglichkeit, Geld aus staatlichen Unterstützungen in die Herkunftsländer zu überweisen, so gut wie möglich unterbunden. Dadurch wird nicht zuletzt die menschenverachtende Schlepperkriminalität bekämpft. Wir sind uns ferner mit Ihnen einig, dass wir in Rheinland-Pfalz einen gemeinschaftlichen Weg von Land und Kommunen anstreben, um Synergien zu nutzen und Insellösungen zu vermeiden. Dazu gehört, dass über die Höhe des Barbetrags sowie über die weiteren Zusatzfunktionen jedes Land selbst entscheidet. Soweit sind wir heute noch lange nicht. Voraussetzung für solche Entscheidungen ist zunächst einmal, dass das von Rheinland-Pfalz und 13 weiteren Bundesländern beauftragte Vergabeverfahren abgeschlossen sein wird. Erst dann liegen konkrete Angebote für Bezahlkarten von Dienstleistern vor. Wenn also im Laufe des Jahres 2024 eine konkrete Form einer Bezahlkarte Gestalt angenommen hat, können die Landkreise und die kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz entscheiden. Sie können die vom Land auf Basis des bundesweiten Vergabeverfahrens zu beschaffende Bezahlkarte nutzen, ohne dafür eine eigene Vergabe durchführen zu müssen. Wir finden, das ist ein akzeptables Angebot, so, wie es sich darstellt. Alles Weitere entscheiden die Kommunen. Sie tragen die Kosten für die Einführung und Unterhaltung der Karte. Dafür sind sie aber auch Nutznießer der Einsparpotenziale. Bis dahin haben wir doch genügend Zeit, uns Gedanken über die Höhe der Bargeldauszahlungen zu machen. Derzeit ist rechtlich noch nicht sauber geklärt, welche Begrenzungen die Auszahlungshöhe überhaupt erlaubt. Das Asylbewerberleistungsgesetz und die dazu ergangene Rechtsprechung machen hier gewisse Vorgaben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wenn der Freistaat Bayern in einer solchen Situation mit dem Kopf durch die 50-Euro-Wand gehen will und unzählige Gerichtsverfahren in Kauf nehmen möchte, muss Bayern später dann auch das finanzielle Risiko dieser Sturheit tragen. Die FDP in Rheinland-Pfalz bevorzugt aber eine klare Lösung. Es wird sich in den nächsten Monaten zeigen, auf welche Höhe genau die Geldleistungen rechtssicher begrenzt werden können. Wir als FDP werden uns dann in diesem Rahmen bewegen. Eine Festlegung auf 50 Euro zum jetzigen Zeitpunkt wäre verfrüht und aus rechtlichen Erwägungen heraus schlicht und einfach falsch. Wir müssen einfach abwarten. (Beifall bei der FDP, vereinzelt bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir müssen einfach abwarten, bis Klarheit herrscht. Wir als Ampel in RheinlandPfalz sagen, wir zeigen, wie man miteinander umgeht, wenn Probleme zu lösen sind. Wir rennen nicht vor jedes Mikrofon und plärren irgendetwas hinein. Nein, wir haben jetzt Geduld. Um es mit Wilhelm Busch zu sagen: Ausdauer wird früher oder später belohnt, meistens aber später. – Vielen Dank. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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